Nordhalben will in Sachen Trinkwasser in Berufung gehen
Autor: Susanne Deuerling
Nordhalben, Mittwoch, 04. Dezember 2019
Der Gemeinderat Nordhalben beschloss, sich nicht mit der Ablehnung des Antrages zur Nutzung der Quellen im Altrecht abzufinden.
Bürgermeister Michael Pöhnlein (FW) ging auf die Ablehnung des Antrages zur Nutzung der Quellen im Altrecht ein. Mit Urteil vom 24. Oktober und Schreiben vom 5. November wurde diese in einer 34-seitigen Begründung dargelegt. Es gebe nun die Möglichkeit, einen Antrag auf Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München zu stellen, das den Vorgang dann prüfen würde. Wenn kein Altrecht, sondern eine gehobene Erlaubnis erteilt würde, wären zahlreiche Auflagen zu erwarten, und das Wasserrecht müsste immer wieder neu beantragt werden.
Fraktionsvorsitzender Bernd Daum (FW) meinte, dass man auf jeden Fall wieder den Anschluss der Quellen wolle. Man habe zwar "eine Schlacht verloren, aber noch nicht den Krieg". Er schlug vor, die Berufung auf jeden Fall zu beantragen. Die anfallenden Kosten hätten sich in kurzer Zeit amortisiert.
Manfred Köstner (CSU) meinte, man könne die Quellen durchaus verwenden, wenn es sich kostentechnisch rechnet. Aber man habe es vonseiten der CSU bereits letztes Mal abgelehnt, vor Gericht zu gehen, und lehne dies auch jetzt ab.
Ein ganzer Fragenkatalog
Stellvertretender CSU-Fraktionsvorsitzender Hans Blinzler hatte ein Schreiben an Bürgermeister Pöhnlein aufgesetzt. Es beinhaltet einen Katalog mit 14 Fragen, die sich auf die Quellen und ihre Inbetriebnahme beziehen. Zum Beispiel sei nicht bekannt, wegen welcher Parameter die Quellen überhaupt vom Netz genommen wurden, und ob die Untersuchungen des Wassers nach chemischen und physikalischen Parametern regelmäßig durchgeführt wurden. Die Schwankungen im Schüttungsverlauf, Auswirkungen auf die Rohwasserqualität und die technischen Voraussetzungen, die nötig sind, um aus dem Quellwasser Trinkwasser laut Verordnung aufzubereiten, waren ebenfalls thematisiert. Und wie wurde diese ganzen technischen Notwendigkeiten und der laufende Betrieb in die Kalkulation des Wasserpreises einbezogen? Gibt es schon konkrete Planungen für Sonderbauwerke für die Aufbereitung, für eine Pumpstation im Grund sowie zur Erweiterung des Hochbehälters, und mit welchen Kosten für den Bürger? Außerdem stehe der zeitliche Rahmen im Raum: Warum wurde die bereits 2012 in die Wege geleitete Genehmigung für die Wasserentnahme nicht weiterverfolgt und nur auf das nicht vorhandene Altrecht gesetzt? Das alles wollte Hans Blinzler wissen.
In der nachfolgenden Diskussion sagte Horst Wolf (FW), dass er sich gewünscht hätte, dass die Kollegen von 2014 sich so um die Quellen gekümmert hätten, wie sie es jetzt tun. Für ihn besteht auf jeden Fall die Notwendigkeit des Einspruches. Das Thema "Wasserversorgung" sei in Nordhalben ganzheitlich eine große Herausforderung.
Rudolf Ruf (CSU) prangerte an, dass es nicht gehe, dass in Zukunft eine Fraktion zum Beispiel für die Quellen Gelder ausgibt, ohne sich zu vergewissern, ob das Altrecht überhaupt noch besteht und ob man damit rechnen muss, dass das Vorhaben scheitert.
Bürgermeister Pöhnlein meinte, dass man nach Auflage des Gesundheitsamtes alles in Ordnung gebracht habe, was davor versäumt wurde, und dass man erst nach Proben Geld investiere. In Zeiten des Klimawandels müsse man jedoch alle Möglichkeiten nutzen, damit genügend Wasser vorhanden ist. Das zweite Standbein mit den Quellen neben der FWO sei immer ein Vorteil. Außerdem werde das Fernwasser gechlort, was beim Quellwasser nicht notwendig sei. Und es könne miteinander gemischt werden.