Die Jahresrechnung weist für 2012 einen Fehlbetrag von knapp 710 000 Euro aus. Der Gemeinderat verweigerte die Entlastung.
Mit einem Fehlbetrag von 709 227,70 Euro schloss die Jahresrechnung 2012 des Marktes Nordhalben. Dies wurde in der November-Sitzung des Gemeinderats festgestellt, die traditionell im Ortsteil Heinersberg stattfand. Vorgetragen wurde das Ergebnis von Markus Pötzl, der in der letzten Legislaturperiode zuständige Gemeinderat für die Rechnungsprüfung. Das Defizit wurde vom Gremium mit 8:5 Stimmen festgestellt, jedoch wurde die Entlastung mit 6:7 Stimmen verweigert.
"Viele Baustellen gleichzeitig" Bürgermeister Michael Pöhnlein (FW) sagte, dass er in den sechs Monaten seiner Amtszeit viele Baustellen gleichzeitig angehen habe müssen und viel Arbeit aus den Vorjahren auf ihn zugekommen sei.
Für die Jahresrechnung 2012 lehne er die Verantwortung ab und erteile keine Entlastung.
Horst Wolf (FW) meinte, dass so ein hoher Fehlbetrag nicht einfach als gegeben angesehen werden könne, sondern es müssten Ziele gesetzt werden, um diesen zu reduzieren. Er regte eine Grundsatzdiskussion im Gemeinderat an: "Wir müssen nun eine neue Finanzpolitik für Nordhalben machen."
Michael Wunder (CSU) berichtete über die Defizite der Nordwaldhalle. Dort habe es früher zwar mehr Veranstaltungen gegeben, es komme jedoch nicht auf deren Anzahl, sondern auf die Art der Veranstaltung an, um kein so hohes Defizit mehr einzufahren. Ein Posten sei auch die Schülerbeförderung, die 2012 über 11 300 Euro gekostet habe.
Hinzugekommen seien noch freiwillige Beförderungsleistungen von über 4000 Euro.
Ein großer Teil des Fehlbetrags komme auch aus der Klöppelschule, wo jedes Jahr 40 000 bis 44 000 Euro zugeschossen werden. Positives konnte Manfred Köstner (CSU) berichten. Nachdem die Energieverbräuche der gemeindlichen Immobilien bereits gesenkt werden konnten, vor allen Dingen durch das eigene Wärmenetz, wurden auch in der Klöppelschule Einsparungen erkennbar.
Ludwig Pötzinger (FW) bemängelte, dass die Jahresrechnung nur geprüft, aber nichts geändert wurde. Deshalb sei nur schwer eine Entlastung möglich. Markus Pötzl entgegnete, dass der Prüfungsausschuss nur prüfen und den Bericht vorlegen könne, alles andere sei Sache der Verwaltung und des Gemeinderats.
Das Problem des Fehlbetrags sei seit Jahren aktuell, aber da es auch 2012 keinen genehmigten Haushalt gegeben habe, nicht zu lösen gewesen.
Keine rechtlichen Folgen Wie Bernd Graf, Sprecher des Landratsamtes, auf Nachfrage erklärt, hat die Nicht-Entlastung rechtlich keine weiteren Auswirkungen.
Er verweist auf die Gemeindeordnung, in der das geregelt ist: "Durch den Feststellungsbeschluss wird der vorgelegte Entwurf formell und materiell anerkannt. [...] Das Zahlenwerk der Jahresrechnung wird quasi ,fixiert‘.
Im Wesentlichen hat der Beschluss zur Folge, dass mit ihm alle Buchungen des Jahres Bestandskraft erlangen und nicht mehr abgeändert werden können.
Durch den Entlastungsbeschluss soll zum Ausdruck gebracht werden, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist [...]. Durch die Entlastung wird ein Vertrauensvotum ausgesprochen [...].
Wird die Entlastung verweigert, wird zum Ausdruck gebracht, dass die Haushaltswirtschaft der Gemeinde kein Vertrauen verdient." Die Versagung der Entlastung habe somit vorrangig "atmosphärische" Auswirkungen auf das Miteinander der Gemeindeorgane. Unmittelbar konkrete Rechtsfolgen habe die Versagung der Entlastung dagegen nicht.