Nordhalben muss bis 30. Juni genaue Planung vorlegen
Autor: Alexander Löffler
Nordhalben, Mittwoch, 12. November 2014
Am Mittwoch fand im Landratsamt ein Gespräch über die Mischwasserentsorgung in Nordhalben statt. Landrat Oswald Marr machte dabei deutlich, dass die Gemeinde bis 30. Juni 2015 eine genaue Planung vorlegen muss.
In der Diskussion um die Mischwasserentsorgung und damit um ein mögliches Regenüberlaufbecken fand gestern ein Gespräch im Landratsamt statt. An diesem nahmen neben Landrat Oswald Marr (SPD) und Bürgermeister Michael Pöhnlein (FW) auch Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes, des für Nordhalben beratenden Ingenieurbüros und des Abwasserzweckverbandes Oelsnitz-Rodachtal teil.
Wie der Sprecher des Landrats, Stefan Schneider, erklärte, will das für die Gemeinde Nordhalben tätige Ingenieurbüro bis Ende Februar eine Mischwasserberechnung nach anerkannten Standards vorlegen. "Bisher liegen keine prüfbaren Berechnungen vor", betonte Schneider und verwies auf bislang vorliegende Absichtserklärungen, die jedoch nicht für eine endgültige Bewertung der Situation ausreichten.
Die Gemeinde muss im Anschluss daran bis 30. Juni eine prüffähige Planung für die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis vorlegen. "Der Landrat hat klipp und klar gesagt, dass jetzt Fakten geschaffen werden müssen" betonte Stefan Schneider. Und weiter: "Die Frist 30. Juni muss verbindlich eingehalten werden." Bis dahin werde die Mischwassereinleitung geduldet, eine Verlängerung der Ende dieses Jahres auslaufenden Genehmigung wird es aber definitiv nicht geben. Angedrohte Sanktionen werden laut Schneider vorerst ausgesetzt. Weil bislang von der Gemeinde nicht die geforderten Schritte für die Mischwasserentsorgung eingeleitet worden war, hatte der Bürgermeister im August ein Schreiben mit einer Bußgeldandrohung von bis zu 50 000 Euro erhalten.
Bürgermeister Michael Pöhnlein ist indes optimistisch, die geforderten Auflagen erfüllen zu können. "Das Gespräch ist für uns sehr gut gelaufen", richtete er seinen Dank an den Landrat, der die bereits eingeleiteten Maßnahmen in Nordhalben gewürdigt habe. "Wir sind auf einem sehr guten Weg", bat er um Verständnis, dass er innerhalb eines halben Jahres nicht das nachholen könne, was vor seiner Amtszeit versäumt worden sei.
Die Gemeinde will nun laut Pöhnlein die geforderten Wasserrechtsverfahren mit Zahlen untermalen und damit belegen, dass die bereits eingeleiteten Maßnahmen greifen.
"Die Daten werden wir weiterleiten. Das ist kein Problem." Darüber hinaus sieht er gerade bei der Versickerung des Regenwassers auf beispielsweise größeren Industrieflächen oder auch auf öffentlichen Straßen großes Potenzial auf dem Weg zum gewünschten Erfolg: "Das ist in Bearbeitung", erklärte Pöhnlein und verwies zudem auf weitere Verbesserungsmöglichkeiten im Zuge der laufenden Kanalsanierung. Am 30. Juni könne man dann Bilanz ziehen und sehen, wie viel Wasser tatsächlich versickert. Dabei ist Pöhnlein nach wie vor fest davon überzeugt, dass ein Regenüberlaufbecken nicht erforderlich sein wird.
Zum Hintergrund: Weil es bei Starkregen an verschiedenen Punkten in der Gemeinde zu Überlastungen im Kanalsystem und letztlich zu unkontrolliertem Abfluss in die Rodach kommt, steht in Nordhalben seit einigen Jahren der Bau eines Regenüberlaufbeckens in der Diskussion. Mit diesem könnte der Abfluss des Regenwassers quasi reguliert und damit eine Verbesserung der Situation erreicht werden. Allerdings würden die Kosten von rund 700 000 Euro letztlich auf die Bürger umgelegt werden.