Nicht der Preis ist das Entscheidende
Autor: Irmtraud Fenn-Nebel
Kronach, Mittwoch, 13. November 2019
Vor dem Wechsel der Kfz-Versicherung sollte die bestehende Police mit möglichen Alternativen verglichen werden. Ein Kronacher Versicherungskaufmann erklärt, worauf es ankommt.
Um die aktuelle Versicherungspolice mit alternativen Angeboten zu vergleichen, sind nicht viele Unterlagen notwendig. "Zum Beratungsgespräch sollte der Kunde seine Versicherungspolice und die Beitragsrechnung für das kommende Versicherungsjahr mitbringen", weiß Marc Bergauer, der seit 2004 ein Versicherungsbüro der "ERGO" in Kronach betreibt. Alternativ würde auch der Fahrzeugschein und die Beitragsrechnung des aktuellen Versicherungsjahres genügen. Beim Vergleich mit einer anderen Police kommt es vor allem darauf an, die weichen Tarifmerkmale zu kennen. "Zu den weichen Tarifmerkmalen zählen die Fahrer des Wagens, die gefahrenen Kilometer, die Selbstbeteiligung, die Werkstattbindung und die im Tarif vereinbarten Leistungen", zählt der Johannisthaler auf. Viele Kunden seien sich nicht über ihre Leistungsdetails im Klaren. Für die Erstellung eines Gegenangebots sei der Vergleich entscheidend. "Während der Beratung wird der individuelle Bedarf unserer Kunden ermittelt."
Unterstützung im Schadenfall
Solange nichts passiert, ist es laut Bergauer die absolut richtige Entscheidung, den billigsten Tarif zu wählen. Aber das kann keiner garantieren. "Im Schadenfall ist ein persönlicher Berater, der auch am Wochenende für seine Kunden da ist, Gold wert", weiß der 36-Jährige. Ihm ist vor allem ein Fall im Gedächtnis geblieben, bei dem eine Kundin an einem Samstagabend einen Verkehrsunfall mit Personenschaden in München verursacht hatte. "Sie war im Schockzustand und wusste nicht, wen sie anrufen soll. Ich konnte ihr am Telefon weiterhelfen und mich kümmern."
Aus Erfahrung weiß Bergauer, dass im Schadenfall neben einem persönlichen Berater auch das Leistungspaket ausschlaggebend ist: "Klauseln, wie der Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit, müssen in jedem Vertrag beinhaltet sein." Wenn die Klausel fehlt, könne es sein, dass der Schaden am eigenen Auto nach einem Unfall, der beispielsweise durch das Fahren über eine rote Ampel verursacht wurde, nur teilweise von der Vollkaskoversicherung übernommen werde. "Die Haftpflichtversicherung springt für den Schaden des Unfallgegners ein."
Der erfahrene Versicherungskaufmann hat außerdem noch einen Tipp, wie eine Hochstufung nach einem selbstverschuldeten Unfall zur nächsten Hauptfälligkeit vermieden werden kann. "Viele Gesellschaften bieten mittlerweile einen Rabattretter an. Dieser kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden. Durch den Rabattretter hat der Kunde im Versicherungsjahr mindestens einen Schaden frei." Wie hoch ein Versicherungsnehmer nach einem Schaden eingestuft wird, ist laut Bergauer vom jeweiligen Tarif abhängig.
Der Preis hängt vom Fahrzeug ab
Dass Direktversicherer immer günstiger sind, kann Bergauer nicht bestätigen. "Natürlich kommen wir als persönliche Berater an der einen oder anderen Stelle nicht an die Prämie eines Direktversicherers heran", räumt er ein. Eine Pauschalaussage könne allerdings nicht getroffen werden."Der Tarif muss für jedes Auto einzeln berechnet werden."
So funktioniert der Versicherungswechsel nahtlos
Es macht schon einen Unterschied, ob die Autoversicherung 291 oder 1012 Euro kostet: Tatsächlich gibt es solche Preisunterschiede, wie ein aktueller Vergleich der Stiftung Warentest (Heft 11/2019) zeigt.
Da die Vielzahl an Optionen für Verbraucher nicht einfach zu durchschauen ist, haben Verbraucherzentrale Bayern und Stiftung Warentest das Thema Autoversicherungen regelmäßig auf der Agenda. Wir fassen ihre wichtigsten Tipps zusammen.