1. Kündigung
Vor einer Kündigung muss man in den Vertrag schauen. Die meisten Kfz-Versicherungen laufen bis Jahresende, weshalb das Kündigungsschreiben bis zum 30. November beim Versicherer sein muss. Viele Versicherer haben dies aber geändert. Laufen Policen unterjährig aus, endet die Kündigungsfrist einen Monat vor dem Termin, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Beispiel: Wurde die Police zum 1. Oktober abgeschlossen, endet der Vertrag zum 30. September des Folgejahres. Eine Kündigung muss dem Kfz-Versicherer bis zum 31. August vorliegen.
Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben. Musterbriefe gibt es unter www.verbraucherzentrale.de. Am besten die Kündigung per Einschreiben versenden und um eine Bestätigung bitten.
2. Sonderkündigung
In einigen Fällen gilt ein Sonderkündigungsrecht: Bei einer Beitragserhöhung (die Kündigungsfrist beträgt ein Monat und beginnt an dem Tag, an dem die Beitragserhöhung mitteilt wurde), im Schadenfall, bei Verkauf des Fahrzeugs, bei Veränderung des Schadenfreiheitsrabatt-Systems, der Tarifstruktur und Bedingungsänderungen sowie bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs.
3.Preise
Der Preis einer Police hängt stark von individuellen Merkmalen wie Alter, Beruf, Wohnort und dem Auto ab. Vor allem kommt es auf den Versicherer und den Tarif an. Die Stiftung Warentest hatte bei ihrem aktuellen Test 150 Tarife von 68 Versicherern verglichen und für mehrere Modellkunden nachgerechnet. Beispiel: Für einen Passat Kombi bezahlen 45-Jährige beim günstigsten Versicherer 291 Euro und 1012 Euro beim teuersten Anbieter. Unter www.test.de gibt es einen (kostenpflichtigen) Versicherungsvergleich. Bei Vergleichsportalen ist zu beachten, dass sie eventuell Provisionen erhalten und nicht alle Anbieter gelistet sind.
Ehe man wechselt, kann man natürlich auch beim eigenen Versicherer nach preiswerteren Einstufungen fragen und den eigenen Vertrag optimieren. Es gibt durchaus Optionen, die beim Sparen helfen: Etwa wenn man sich auf eine bestimmte Werkstatt, Kilometerleistung und Selbstbeteiligung oder die jährliche Zahlung der Rechnung einlässt.
4. Deckung
Im Kaskobereich sollte man besonders auf die Inhalte achten: Welche Leistungen sind inbegriffen? Die Unterschiede reichen vom Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis hin zu unterschiedlichen Regelungen im Fall von Wildschäden oder Marderbissen. Im Haftpflichtbereich ist die Höhe der Deckungssumme ausschlaggebend. Sie sollte 50 oder noch besser 100 Millionen Euro betragen.
Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest empfehlen, sich die Konditionen penibel anzuschauen. Denn es spielt auch eine Rolle, ob die Kinder am Steuer sitzen, das Auto in einer Garage steht oder der Kunde nach einem Unfall die vorgegebene Werkstatt aufsucht.
5. Schadenfreiheitsklasse
Für jedes unfallfreie Jahr kommt der Kunde in eine bessere Schadensfreiheitsklasse (SF), was den Beitrag reduziert. Nach einem Unfall rutscht man in eine teurere Klasse. Manchmal lohnt es sich, einen kleinen Unfall selber zu bezahlen, um die günstigere Variante zu behalten.
Vor einem Wechsel sollte man sich von der bisherigen Versicherung schriftlich bestätigen lassen, welche SF dem neuen Anbieter gemeldet wird. Laut Verbraucherzentrale nennen alte Versicherer der neuen Gesellschaft manchmal eine ungünstigere Einstufung, als sie tatsächlich in der Beitragsrechnung vermerkt war.
6. Rabatte
Preisnachlässe sind meist an bestimmte Auflagen gebunden. Diese sollte man nur in Anspruch nehmen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen dauerhaft zu gewährleisten sind: Wird das Auto wirklich immer in einer Garage abgestellt werden können? Ist die vertraglich vereinbarte Kilometer-Pauschale zu schaffen? Andernfalls kann sich die Beitragsersparnis durch Rückstufungen oder gar Vertragsstrafen ins Gegenteil verkehren.
7. Kasko und Haftpflicht
Für ältere Pkw reicht meist die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt nach einem Unfall, den der Fahrer verschuldet, die Schäden des anderen. Günstige Anbieter sind laut Vergleich der Stiftung Warentest die DA Deutsche Allgemeine, Friday und Verti. Eine Vollkasko lohnt am ehesten für Neuwagen und teure Gebrauchte. Sie enthält auch Teilkaskoleistungen wie die Bezahlung von Schäden am eigenen Auto unter anderem nach Wildunfällen, Sturm, Brand und Diebstahl. Die Vollkasko greift zusätzlich bei Vandalismus und zahlt Schäden am eigenen Pkw. Ausschlaggebend bei der Entscheidung ist die individuelle Situation: Kann man bei einer Teilkasko einen Totalschaden auch ohne Geld vom Versicherer verkraften und aus eigener Tasche ein neues Auto finanzieren? Auch für Haftpflicht mit (Teil-)Kasko schneiden im Vergleich der Stiftung Warentest die oben genannten Anbieter mit günstigen Tarifen gut ab.
8. Rechnung
Fällt im Januar die Rechnung für den neuen Vertrag wider Erwarten höher aus als mit dem neuen Anbieter vereinbart, empfehlen die Verbraucherschützer, den Beitrag unter Vorbehalt dennoch vollständig zu zahlen. Andernfalls riskiert man den Versicherungsschutz. Durch eine Zahlung unter Vorbehalt erkennt man den Betrag nicht als bindend an. Danach kann man noch eingehend prüfen und Geld zurückfordern.