Naturdenkmäler: Das tut der Landkreis Kronach für den Erhalt der "Baumriesen"
Autor: Anna-Lena Deuerling
LKR Kronach, Freitag, 17. Mai 2019
Wertvolle Bäume wie die Tausendjährige Eiche in Nagel gelten als Naturdenkmäler. Die Unter Naturschutzbehörde kontrolliert den Bestand regelmäßig.
Die tausendjährige Eiche in Nagelist zwar Eigentum der Familie von Künsberg - verantwortlich für "Verkehrssicherheit" und entsprechende Maßnahmen ist aber die Untere Naturschutzbehörde. Der Landkreis Kronach hat Ende der 90er Jahre eine entsprechende Verordnung über Naturdenkmäler erlassen. Neben den 16 geschützten Bäumen und Baumgruppen gibt es sogenannte geschützte Landschaftsbestandteile, zum Beispiel Feldgehölze, Floßteiche, Feucht- und Nasswiesen, Moore, Quellen und naturnahe Waldbereiche.
Alle Maßnahmen genehmigungspflichtig
Naturdenkmäler sind allerdings höher geschützt, erklärt Michael Trebes von der Pressestelle des Landratsamtes. "Das bedeutet konkret, dass bei Naturdenkmälern mehr oder weniger alle Maßnahmen an den Bäumen genehmigungspflichtig sind." Ihnen wird auch eine besondere Aufmerksamkeit zuteil: Zwei Mal jährlich - einmal im belaubten, einmal im unbelaubten Zustand - kontrolliert die Untere Naturschutzbehörde den Bestand. Sehen die Mitarbeiter Handlungsbedarf, vor allem um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, werden entsprechende Maßnahmen unternommen. "Dazu gehören das Entfernen von Totholz oder Kronensicherungsmaßnahmen."
Spürhund Max als Unterstützung
In seltenen Fällen ziehe man Baumgutachter zu Rate. Zuletzt sei das an der Stockheimer Eiche nötig gewesen, um die Bruch- und Standfestigkeit des Baumes zu ermitteln. Auch tierische Unterstützung kommt zum Einsatz: Pathogen-Spürhund Max untersucht Bäume auf holzzerstörende Pilze. 2018 habe man Baumpflegemaßnahmen an der Eiche in Tüschnitz und der Beikheimer Winterlinde durchgeführt. Finanziert wird das in der Regel komplett mit Mitteln des Bayerischen Umweltministeriums.ald