Nach Loewe-Insolvenz in Kronach: Kündigungen nur Frage der Zeit
Autor: Marian Hamacher
Kronach, Mittwoch, 17. Juli 2019
Vermutlich heute oder morgen werden sich der Betriebsrat und der Insolvenzverwalter des TV-Herstellers Loewe auf die Grundlage für Entlassungen einigen. Erste Kündigungen könnte es daher schon in der kommenden Woche geben.
Schon kommende Woche könnten die ersten Loewe-Mitarbeiter ihre Kündigung erhalten. Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß geht davon aus, dass noch heute oder morgen die Bedingungen dafür geschaffen werden, diese aussprechen zu dürfen. Es wäre das Ende des Schwebezustands, in dem sich der Großteil der zuletzt noch gut 400 Angestellten des insolventen TV-Herstellers befindet. Schließlich waren sie seit dem 1. Juli von ihrer Arbeit freigestellt.
Ausschlaggebend dafür, ab wann gekündigt werden darf, sind die Gespräche zwischen dem Betriebsrat und dem Insolvenzverwalter. Stattfinden werden diese nach Informationen des Fränkischen Tags bereits am heutigen Donnerstag. Abgeschlossen werden sollen dabei offenbar nicht nur der Interessensausgleich und der Sozialplan (siehe Infokasten).
Auf dem Programm stehen zudem die sogenannten Anhörungen zu den Kündigungen. In diesen muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat für jede einzelne geplante Kündigung die Gründe nennen. Macht er dies nicht, ist sie ungültig.
Wovon nicht die Rede sein kann
Angesichts des Insolvenzverfahrens wird das Team des Insolvenzverwalters allerdings wohl kaum Probleme haben, ausreichend Gründe vorzubringen. Im Falle einer Insolvenz sei auch der Interessensausgleich relativ schwierig, weiß Jürgen Apfel, Geschäftsführer der IG Metall Coburg. "Wenn eine Betriebsänderung ansteht, hat der Betriebsrat und der Sachverstand, den er hinzuzieht, schon Möglichkeiten zu sagen, welche konkreten Maßnahmen man anders machen kann", erklärt Apfel. Die Funktion eines Interessensausgleiches sei es schließlich, zum Beispiel Änderungen "in der Wirkung abzuschwächen".
Von einem Abwägen der Interessen könne bei einer Insolvenz allerdings nicht wirklich die Rede sein. "Jetzt mal sehr unjuristisch formuliert wird in dem Interessensausgleich nichts anderes stehen außer: ,Loewe ist insolvent, der Insolvenzverwalter hat kein Geld und deswegen sind diese Maßnahmen notwendig‘", sagt der Gewerkschafter.
Für die Loewe-Mitarbeiter wird es daher in erster Linie auf den Sozialplan ankommen. "Der ist maximal gedeckelt bei drei Monatsgehältern", erklärt Apfel. "Das müssen wir uns jetzt noch einmal genau anschauen. Unter den Kriterien des Betriebsrätegesetzes wird auch noch einmal festgelegt, wie die Abfindungsberechnung ist."
An der Grenze des Möglichen
Sei das abgeschlossen, werde es wohl kommende Woche für die Betroffenen die Kündigungen geben. Und wie bewertet der Insolvenzverwalter die bisherigen Gespräche mit dem Betriebsrat? "Es wird natürlich immer kontrovers diskutiert, aber zum Schluss kriegt man immer einen Konsens hin", sagt Weiß.