Müssen Kronacher bald mehr für den Haarschnitt zahlen?
Autor: Sabine Memmel
Kronach, Sonntag, 04. August 2013
Seit 1. August gilt für das Friseurhandwerk ein Mindestlohn von 7,50 Euro. Friseure in Kronach zahlen mehr, können teilweise aber nicht ausschließen, die Preise zu erhöhen.
Waschen, schneiden, föhnen, einfach mal zurücklehnen. Alle paar Wochen geht Uwe Weidinger zum Friseur. Lässt seine Haare mit Kamm und Schere wieder in Form bringen. Dass für das Friseurgewerbe seit dem 1. August ein Mindestlohn von 7,50 Euro in Westdeutschland gilt (6,50 Euro in Ostdeutschland), findet er gut und längst überfällig: "Wenn jemand Vollzeit arbeitet, muss er auch davon leben können.
Es muss beim Lohn einen Unterschied geben, ob einer arbeitet oder nicht arbeitet", findet der 38-Jährige aus Stockheim. Er wäre deshalb auch bereit, mehr für den Friseurbesuch zu bezahlen, sollte der Mindestlohn eine Preiserhöhung mit sich ziehen.
Christina Schneider und ihr Vater Michael Beetz leiten den "Hairkiller" in Kronach. Sie bezahlen übertariflich, orientiert am bayerischen Tarifvertrag - der liegt momentan noch über dem Mindestlohn von 7,50 Euro.
Kommt im August 2015 aber der Mindestlohn von 8,50 Euro in ganz Deutschland, können sie und ihr Vater noch nicht voraussagen, wie es weiter geht. Auswirkungen auf die Kunden sind nicht ausgeschlossen, denn die höheren Kosten könnten auf die Preise umgelegt werden: "Vielleicht muss ich dann die Preise erhöhen", bestätigt auch Michael Beetz.
Lohn nach Tarifvertrag
Preiserhöhungen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn schließt Jörg Saalfrank dagegen aus: "Das wird es definitiv nicht geben." Auch er bezahlt nach bayerischem Tarifvertrag. Der Fixlohn seiner Mitarbeiter basiert aber nicht nur auf dem Tarif, sondern auch auf dem Umsatz und der Provision. "Ich möchte nie unter Tarif bezahlen. Wenn es meinen Mitarbeitern gut geht, geht es mir auch gut", sagt der Friseurmeister. Schließlich gehe es aber auch darum, was der Kunde bereit ist, für die Dienstleistung zu bezahlen.
So wie Carmen Eckert-Brückner. Sie geht gern zum Friseur. Und sieht ihn nicht nur als reinen Dienstleister: "Es geht mir nicht nur darum, mein Haar behandeln zu lassen und eine schöne Frisur zu haben. Man genießt es ja auch." Deshalb ist sie auch gerne bereit, entsprechend dafür zu bezahlen. "Den Mindestlohn von 7,50 Euro finde ich immer noch zu wenig. Der sollte viel höher sein", findet die 41-Jährige aus Roßlach, während sie sich in ihrem Friseurstuhl zurücklehnt.
Neue Regelung
Im April hat sich die Gewerkschaft ver.di mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks darauf geeinigt, ab 1. August 2013 einen Mindestlohn von 7,50 Euro (Westdeutschland) bzw. 6,50 Euro (Ostdeutschland) einzuführen. Ab August 2015 sollen Friseure - sowohl in West- als auch in Ostdeutschland - mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Rainer Röhrer, Verbandsgeschäftsführer, begründete den Festbetrag mit dem "ruinösen Preiswettbewerb" innerhalb der Branche. Sie hat 260 000 Beschäftigte.