Mischlingshund hat schon dreimal zugebissen
Autor: Friedwald Schedel
Kronach, Donnerstag, 20. November 2014
Schon dreimal hat ein Vierbeiner aus dem Rodachtal Leute angegriffen. Sein Frauchen wurde erneut wegen Körperverletzung verurteilt.
Eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 25 Euro muss eine Hundebesitzerin aus dem Rodachtal zahlen, weil ihr schwarzer Mischlingshund erneut einen Menschen gebissen hat. Richter Markus Läger überbot mit diesem Urteil bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Kronach am Donnerstag die Forderung der Staatsanwaltschaft. Rechtsreferendarin Corinna Löffler hatte 60 Tagessätze für angemessen gehalten.
Schon zweimal, im August 2009 und im März 2013, war der Hund der 59-jährigen Angeklagten auf Leute losgegangen und hatte sie durch Bisse zum Teil erheblich verletzt. Auffallend dabei: Seine Opfer ging er im Treppenhaus ihres Hauses an und er biss in Waden und Oberschenkel des rechten Beins der Leute.
Hund geht auf die Frau los
Auch beim jüngsten Fall im August dieses Jahres biss er in Po, Kniekehle und rechte Wade einer Frau, die vor der Haustür stand.
Sein Frauchen ging gleich dazwischen und kümmerte sich um die Verletzte. Die 59-Jährige bot dem Opfer noch vor Ort an, es zum Arzt zu fahren und übergab gleich 100 Euro für Medikamente. Die brauchte die gebissene Frau auch, denn sie schilderte vor Gericht die Schmerzen als erheblich und einige Wochen andauernd. Vor Gericht sagte sie, sie wolle keinen Streit, es sei halt passiert. Von der Haftpflichtversicherung der Angeklagten hat sie 1000 Euro Schmerzensgeld erhalten.
Nun ist er in der Hundeschule
Der Hundehalterin war anzusehen, dass ihr die ganze Sache peinlich war. Inzwischen war sie mit ihrem beißwütigen Vierbeiner auch in der Hundeschule und sie sicherte zu, dass sie in Zukunft noch besser auf den Mischling aufpassen werde. "Es hätte niemals passieren dürfen", entschuldigte sie sich beim Opfer der Beißattacke.
Der Nebenklagevertreter riet der Angeklagten dringend dazu, ihrem Hund statt eines Halsbandes ein Brustgeschirr anzulegen.
Beim ersten Angriff ihres Hundes auf einen Menschen wurde sie wegen Körperverletzung zu 20 Tagessätzen verurteilt, bei der zweiten zu 40. Richter Markus Läger sah auch am Donnerstag nur die Möglichkeit der Verdoppelung der Geldstrafe, um die Hundehalterin zu beeindrucken. Er habe sich auch gefragt, ob noch eine Geldstrafe reiche oder schon eine kurze Freiheitsstrafe auf Bewährung schuldangemessen sei. Die Angeklagte, die ohne Anwalt erschienen war, akzeptierte die Strafe sofort, so dass das Urteil rechtskräftig ist.