Schon dreimal hat ein Vierbeiner aus dem Rodachtal Leute angegriffen. Sein Frauchen wurde erneut wegen Körperverletzung verurteilt.
Eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 25 Euro muss eine Hundebesitzerin aus dem Rodachtal zahlen, weil ihr schwarzer Mischlingshund erneut einen Menschen gebissen hat. Richter Markus Läger überbot mit diesem Urteil bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Kronach am Donnerstag die Forderung der Staatsanwaltschaft. Rechtsreferendarin Corinna Löffler hatte 60 Tagessätze für angemessen gehalten.
Schon zweimal, im August 2009 und im März 2013, war der Hund der 59-jährigen Angeklagten auf Leute losgegangen und hatte sie durch Bisse zum Teil erheblich verletzt. Auffallend dabei: Seine Opfer ging er im Treppenhaus ihres Hauses an und er biss in Waden und Oberschenkel des rechten Beins der Leute.
Hund geht auf die Frau los Auch beim jüngsten Fall im August dieses Jahres biss er in Po, Kniekehle und rechte Wade einer Frau, die vor der Haustür stand.
Beim Verlassen der Wohnung war der Vierbeiner angeleint und er zog auch ordentlich an der Leine. Irgendwie schaffte er es, das Halsband, das nicht eng genug angelegt war, abzustreifen und auf die ahnungslose Passantin loszugehen.
Sein Frauchen ging gleich dazwischen und kümmerte sich um die Verletzte. Die 59-Jährige bot dem Opfer noch vor Ort an, es zum Arzt zu fahren und übergab gleich 100 Euro für Medikamente. Die brauchte die gebissene Frau auch, denn sie schilderte vor Gericht die Schmerzen als erheblich und einige Wochen andauernd. Vor Gericht sagte sie, sie wolle keinen Streit, es sei halt passiert. Von der Haftpflichtversicherung der Angeklagten hat sie 1000 Euro Schmerzensgeld erhalten.
Nun ist er in der Hundeschule Der Hundehalterin war anzusehen, dass ihr die ganze Sache peinlich war.
Inzwischen war sie mit ihrem beißwütigen Vierbeiner auch in der Hundeschule und sie sicherte zu, dass sie in Zukunft noch besser auf den Mischling aufpassen werde. "Es hätte niemals passieren dürfen", entschuldigte sie sich beim Opfer der Beißattacke.
Der Nebenklagevertreter riet der Angeklagten dringend dazu, ihrem Hund statt eines Halsbandes ein Brustgeschirr anzulegen.
Beim ersten Angriff ihres Hundes auf einen Menschen wurde sie wegen Körperverletzung zu 20 Tagessätzen verurteilt, bei der zweiten zu 40. Richter Markus Läger sah auch am Donnerstag nur die Möglichkeit der Verdoppelung der Geldstrafe, um die Hundehalterin zu beeindrucken. Er habe sich auch gefragt, ob noch eine Geldstrafe reiche oder schon eine kurze Freiheitsstrafe auf Bewährung schuldangemessen sei. Die Angeklagte, die ohne Anwalt erschienen war, akzeptierte die Strafe sofort, so dass das Urteil rechtskräftig ist.
Leider genießen Tiere in unserer Gesellschaft eine höhere Akzeptanz als Kinder. Einen Kindergarten mit lärmenden Kindern bekommt man leichter aus der Nachbarschaft als einen gefährlichen Hund.
Weshalb wurde nicht gleich bei der ersten Beißattacke eine Wesensprüfung des Hundes angeordnet? Es gibt nur wenige wesensmäßig aggressive Hunde - die müßten ins Tierheim oder getötet werden. Bei falsch erzogenen Hunden und Angstbeißern müßten, in diesem Falle Frauchen und Hund in eine gute Hundeschule mit anschließender Prüfung für Halter(in) und Hund. Bestehen nach der Prüfung noch geringe Zweifel, müßte ein Maulkorbgebot verhängt werden.
Daß der Hund nicht erzogen ist (nach zwei! Beißattacken, sieht man schon daran, daß er an der Leine zieht. Ein mittelgroßer bissiger Hund ist so etwas wie eine potentiell tötliche Waffe (zumindest für Kinder). Ich verstehe nicht, weshalb da nur Geldstrafen verhängt werden, aber nichts gegen die Ursachen getan wird. Ich verstehe daß die Halterin ihren Hund liebt, aber die Hilfe für die Opfer ist die eine Sache, die andere ist die richtige Erziehung des Hundes und die Schulung der Halterin. Wenn sie mit dem Hund, auch nach intensivem Training, überfordert ist, muß sie ihn wohl zum Nutzen von Mitmensch und auch des Hundes abgeben, auch wenn ihr das sehr schwer fallen sollte.