Druckartikel: Martin Panzer hält Rauchmelder für Lebensretter

Martin Panzer hält Rauchmelder für Lebensretter


Autor: Marco Meißner

Kronach, Sonntag, 24. Februar 2013

Seit 1. Januar müssen Neubauten laut Gesetz mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Ab 2017 werden die Geräte auch in Altbauten zur Pflicht. Martin Panzer, Kommandant der Kronacher Feuerwehr, hält diese Regelung in Bayern für überfällig.
In Größe und Optik gibt es heute die unterschiedlichsten Ausführungen bei Rauchmeldern. Wichtiger ist beim Kauf allerdings, dass sie die notwendigen Prüfsiegel haben.


In einer kalten Winternacht mummelt sich Herr Müller in seine Decke. Er genießt die wohlige Wärme. Eine Rauchschwade hüllt ihn ein. Er riecht sie nicht. Einige Atemzüge und der Schlafende ist ohnmächtig. Vom Brand in seiner Wohnung bekommt er nichts mehr mit.



Hätte dieser fiktive Herr Müller die gesetzlichen Vorgaben schon erfüllt und Rauchmelder installiert, hätten sie ihn vor dem Unglück bewahren können. "Nachts schaltet sich beim Schlafen der Geruchssinn ab", nennt Martin Panzer, Kronacher Feuerwehrkommandant und auch beruflich mit dem Thema Brandschutz befasst, das Dilemma. "Und wer weckt Dich dann, wenn's brennt? Das kann eigentlich nur ein Rauchmelder tun", sagt er. Gerade zur Schlafenszeit sei die Gefahr groß, in einem Wohnungsbrand umzukommen. "In der Regel kommt beim Brand zuerst der Rauch. Die meisten Brandopfer sterben an einer Rauchvergiftung", berichtet der erfahrene Feuerwehrmann.

Es reiche schon, wenige Atemzüge im Rauch zu machen, um das Bewusstsein zu verlieren.


Feuerwehren haben Druck gemacht

Genau aus diesem Grund ist er auch froh über die gesetzliche Neuregelung und darüber, dass sich die Feuerwehren hierfür stark eingesetzt haben. Bayern sei in dieser Hinsicht ohnehin ein Nachzügler in Deutschland.
Aus seiner Erfahrung bei der Kronacher Wehr weiß er, dass die Rauchmelder-Pflicht keine Geldschneiderei ist. "Es hat bei uns zum Beispiel schon einen Fall gegeben, in dem der Nachbar den Rauchmelder gehört hat, als niemand zu Hause war. Und tatsächlich hat ein Adventskranz gebrannt." In einem solchen Fall solle man sich auch nicht scheuen, die Feuerwehr zu rufen. Solange man nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Fehlalarm auslöse, drohten dem Warnenden auch keine Forderungen nach Kostenersatz.

Die Installation der Geräte wird vom Gesetzgeber nun klar vorgeschrieben. "In den Schlafräumen und im Kinderzimmer sowie in allen Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen", erklärt Panzer, wo sich die Rauchmelder befinden müssen. Er empfiehlt außerdem, die Geräte im Bereich von Waschmaschinen und Trocknern anzubringen.

"Die Rauchmelder kommen an die Decke. Seitlich an den Wänden angebracht, bringen sie nichts", meint der Feuerwehrkommandant. Schließlich seien die Geräte "wie ein Auge, das den Raum überwacht".


Prüfsiegel beachten

Dass dadurch die Wohnung verschandelt wird, sei heute auch nicht mehr zu befürchten. Rauchmelder gebe es inzwischen von klein bis groß und von weiß über Kinderzimmer-Motive bis zu hin zur Holzoptik. Viel wichtiger als das Aussehen des Gerätes ist letztlich aber, dass es etwas taugt und richtig gewartet wird. Die CE-, VDS- und GS-Prüfzeichen sollten für den Rauchmelder vorliegen. Viele Geräte werden mit Neun-Volt-Batterien betrieben, die natürlich regelmäßig gewechselt werden müssen. "Normalerweise sollte das mindestens alle zwölf Monate gemacht werden", so Panzer - auch wenn das Batterie-Warnsignal des Gerätes noch nicht gegeben wurde. Inzwischen gibt es auch Melder mit Lithium-Batterien, die so lange halten, wie das Gerät selbst. Das sind in der Regel zehn Jahre - bei älteren Meldern kann die Betriebsdauer auch kürzer ausfallen.

Um die Geräte betriebsbereit zu halten und Fehlalarme zu vermeiden, sollte auch regelmäßig eine Reinigung erfolgen. Das heißt: Staub aus der so genannten Rauchkammer im Inneren saugen und auch einmal reinpusten, denn eine Spinne oder ein Käfer können ebenso für einen unnötigen Schrecken sorgen und das Gerät losschrillen lassen. Um einen Alarm beispielsweise im Keller nicht zu überhören, lassen sich manche Rauchmelder heute auch miteinander vernetzen. Kein billiger Spaß, doch in manchen Fällen durchaus hilfreich. Martin Panzer erklärt aber, dass diese Vernetzung mit Funkmodulen mitunter durch äußere Einflüsse gestört werden kann. Hier sollte man also testen oder einen Fachmann fragen.


Hausbesitzer ist zuständig

Für die Installation der Geräte ist im Übrigen der Hausbesitzer zuständig. Die Wartung und der Batteriewechsel sind ebenfalls seine "Baustelle". Etwas anders ist die Situation in Mietshäusern. Hierfür muss der Besitzer die Geräte zwar ebenfalls kaufen und defekte oder zu alte Rauchmelder erneuern, die Kontrolle und der Batteriewechsel sind jedoch Sache des Mieters.

Besitzer von älteren Gebäuden warnt Martin Panzer eindringlich davor, sich bis 2017 zurückzulehnen. "Die Feuerwehren empfehlen jedem, mit der Installation nicht zu warten", betont der Kommandant. "Denn auch während der Übergangsfrist kann es bei jedem einmal brennen!"

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