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Loewe stellt Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung


Autor: Vanessa Schneider

Kronach, Dienstag, 01. Oktober 2013

Nach drei Monaten Schutzschirmverfahren kommt nun der nächste Schritt: ein Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Das bedeutet aber nicht, dass Loewe zahlungsunfähig ist, wie Loewe-Vorstandschef Matthias Harsch erklärte.
Das Loewe-Firmenlogo Foto: Robert Schlesinger/dpa


Das Schutzschirmverfahren für die Loewe AG und die Loewe Opta GmbH ist nahtlos in ein Planverfahren, also in ein Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung, übergegangen. Dies teilte am Dienstagmorgen das Unternehmen mit. "Dies ist die übliche Rechtsfolge nach einem Schutzschirmverfahren", erklärte Matthias Harsch, Vorstandschef von Loewe. Wie der Pressesprecher des Landgerichts, Christian Pfab, bestätigt, hat das Insolvenzgericht Coburg heute einem entsprechenden Antrag von Loewe zugestimmt.

Matthias Harsch wies daraufhin: "Das bedeutet nicht, dass Loewe zahlungsunfähig ist." Der Geschäftsbetrieb wird auch über den 1. Oktober 2013 hinaus in vollem Umfang fortgeführt. Auch der Vorstand bleibt.

Der vom Loewe-Vorstand eingeleitete Sanierungsprozess, der sich nun ganz auf den Abschluss der Investorengespräche konzentriert, wird unverändert fortgesetzt. "Wir sind derzeit mit sechs potenziellen Investoren im Gespräch", sagt Harsch. In den kommenden vier Wochen müsse man herausfinden, wer in das Unternehmen einsteigt. Es seien in den vergangenen Tage mehrere schriftliche Kaufangebote eingegangen, teilte Loewe mit.