Loewe: Am Dienstag stimmen Gläubiger ab
Autor: Vanessa Schneider
Kronach, Donnerstag, 14. November 2013
In der kommenden Woche findet der sogenannte Prüfungs- und Abstimmungstermin für Loewe statt. Das Ergebnis entscheidet vorerst über die Zukunft des angeschlagenen TV-Geräte-Herstellers aus Kronach.
Die Gläubiger werden sich den Termin dick im Kalender angestrichen haben. Am 19. November treffen sich alle, die Forderungen an Loewe haben. Das sind beispielsweise Banken oder Lieferanten. Sie entscheiden gewissermaßen am Dienstag über die Zukunft von Loewe: Der sogenannte Prüfungs- und Abstimmungstermin in Coburg steht an. Die Gläubiger werden dann mit den weiteren Planungen des Unternehmens konfrontiert. Die Öffentlichkeit ist von der Versammlung ausgeschlossen.
Beim Prüfungs- und Abstimmungstermin gibt es nun zwei Möglichkeiten:
Entweder die Gläubiger stimmen dem Sanierungsplan von Loewe zu oder eben nicht. Das hätte beide Male große Folgen für die Zukunft von Loewe:
Stimmen die Gläubiger zu und das Gericht gibt grünes Licht, dann wäre das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung abgeschlossen.
Bisher gibt es keine Erfahrungswerte zum Prüfungs- und Abstimmungstermin. Georg Loritz ist Professor an der Uni Bayreuth und ist Experte für Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht. Er erklärt, weshalb im Fall Loewe alles ein wenig anders heißt als in anderen Insolvenzverfahren. Loewe hat das sogenannte Schutzschirmverfahren durchlaufen, das noch sehr neu ist. "Es ist für Unternehmen gedacht, die zwar überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig sind", erklärt Loritz. Loewe verfügt damit weiter über das Vermögen. Auch jetzt - im Insolvenzverfahren. Loewe darf in Eigenverwaltung, also ohne einen Insolvenzverwalter, agieren. Ein Sachwalter steht Loewe zur Seite. Das Schutzschirmverfahren ist neu, nur wenige Unternehmen haben es gemacht. Deshalb ist es für Experten schwer einzuschätzen, wie es verlaufen könnte.
Erfahrungen zu Gläubigerversammlungen
Der Prüfungs- und Abstimmungstermin entspricht in einem "normalen" Insolvenzverfahren eigentlich der Gläubigerversammlung - und hiervon gibt es einige Erfahrungswerte. Auch bei der Gläubigerversammlung müssen die Gläubiger zustimmen, damit es für das Unternehmen weitergeht. "In den meisten Fällen sind sie auch dazu bereit", sagt Loritz. Der Grund: Stimmen sie nicht zu, müssen sie davon ausgehen, dass sie nichts oder fast nichts von ihren Forderungen erhalten. "Lieber verzichten sie auf Erhebliches bevor sie leer ausgehen." Hauptgläubiger sind in der Regel Banken. "Sie haben dann auch mehr zu sagen als kleinere Gläubiger."
Je höher die Forderungen, desto mehr Gewicht hat die Stimme. Danach berechnet sich eine Quote, die bei der Abstimmung wichtig wird. Nicht die Mehrheit der Gläubiger, sondern die Mehrheit der "Quote" ist demnach entscheidend. Die Abstimmung kann geheim oder auch unter den Gläubigern offen gemacht werden. Sie kann innerhalb einiger Stunden, aber auch an mehreren Terminen erfolgen.