Kurzzeitparkplätze am Friedhof sollen bleiben
Autor: Karl-Heinz Hofmann
Kronach, Freitag, 29. Januar 2016
An den Haltemöglichkeiten in der Friedhofstraße soll nach Ansicht der Ausschussmitglieder ebenso wenig gerüttelt werden wie an der Schreibweise der Adolf-Kolping-Straße.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Kronach hat am Donnerstag beschlossen, die Straßenbezeichnung Adolf-Kolping-Straße beizubehalten. Auch die Kurzzeitparkplätze am Friedhof an der Stöhrstraße sollen erhalten bleiben.
In der Bürgerversammlung vom 30. November vergangenen Jahres wurde durch Georg Polifka beantragt, die ausgewiesenen Kurzzeitparkplätze in der Stöhrstraße entlang der Friedhofsmauer zu beseitigen. Begründet wurde dies unter anderem mit dem Klimaschutz. Zudem werde der Verkehrsfluss durch parkende Autos beeinträchtigt. Dadurch entstehe laut Polifka Stau, insbesondere im LKW-Begegnungsverkehr.
Service für Friedhofsbesucher
Zweite Bürgermeisterin Angela Hofmann (CSU) wies darauf hin, dass diese Kurzzeitparkplätze hautsächlich Senioren dienen, die das Grab verstorbener Angehöriger zu einem Gebet aufsuchen oder auch zur kurzzeitigen
Pflege der Grabstätte. "Diesen Parkplatzservice sollten wir für die älteren Bürgerinnen und Bürger beibehalten, zumal die Betonung auf Kurzzeitparken liegt", erklärte sie. Hauptamtsleiter Stefan Wicklein informierte, dass die Kurzzeitparkplätze vor mehr als zehn Jahren auch auf Anregung aus der Bevölkerung (wohl sogar auch aus einer Bürgerversammlung heraus) für ältere und teilweise gehbehinderte Personen angelegt wurden.
Bei der Stöhrstraße handelt es sich um eine innerörtliche Staatsstraße, die Fahrbahnbreite beträgt in dem Bereich über acht Meter. Deshalb seien Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand möglich und mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar, es bleibe eine Restdurchfahrtsbreite von sechs Metern.
Wieder weniger Verkehr
Wegen des Neubaus des Kreisverkehrs an der Kronacher Südbrücke sei es zu erhöhtem Verkehrsaufkommen in der Stöhrstraße gekommen. Dies werde sich mit Fertigstellung des Kreisels normalisieren, sodass auch etwaige Verkehrsbehinderungen im Gegenverkehr mit LKW deutlich abnehmen sollten. Die Stadtverwaltung hat diesbezüglich auch die Polizei und das Landratsamt angehört und es wurden keine Unfälle oder Beschwerden über Verkehrsprobleme bekannt. Daher plädierte die Stadtverwaltung für eine Erhaltung der 13 Kurzzeitparkplätze. Hans Simon (SPD) war grundsätzlich für eine Erhaltung der Parkplätze, regte aber an, zu prüfen, ob man nicht zwei Parkplätze wegnehmen könne. So hätten die parkenden Autos größeren Abstand zur Kreuzungsampel, sie würden auch bei hohem Verkehrsaufkommen den Verkehr nicht behindern.
Diese Anregung wird von der Stadtverwaltung und dem staatlichen Bauamt geprüft. Jonas Geissler (CSU) schlug vor, die Parkplätze zu belassen. Martina Zwosta (FL)regte die zeitliche Einschränkung der Parkplätze an, was aber im Gremium und auch von der Stadtverwaltung als nicht praktikabel gesehen wurde. Einstimmig wurde beschlossen, die Kurzzeitparkplätze in der Stöhrstraße entlang der Friedhofsmauer zu belassen.
Adolf oder Adolph Kolping?
Ein Antrag des Vorsitzenden der Kolpingfamilie Kronach, Matthias Simon, auf Korrektur beziehungsweise Umbenennung der Adolf-Kolping- Straße auf "Adolph-Kolping-Straße", also Schreibweise des Namens Adolf mit "ph" fand keinen Zuspruch und wurde einstimmig abgelehnt. Hans Simon meinte, wenn das "f" im Namen historisch als richtig belegbar ist, sollte die Schreibweise wie auf den Straßenschildern, belassen bleiben.
Sonst könnten auch noch andere Anträge kommen die aber einen großen Aufwand erfordern. Jonas Geissler sah es als kein Problem, die Schreibweise zu belassen, weil der Nutzen in keinem Verhältnis zum Aufwand stehe und sich auch kein Vorteil für die Postzustellung oder für andere öffentliche Interessen wie Rettungsfahrzeugeinsätze ergebe. Angela Hofmann plädierte für die Beibehaltung der Schreibweise wie bisher mit "f", weil auch in anderen Städten der Name Adolf-Kolping mit "f" geschrieben werde. Stefan Wicklein erklärte hierzu, dass eine Änderung der Schreibweise von Straßennamen faktisch mit einer Umbenennung gleichzusetzen sei, die erhebliche Auswirkungen, für alle dort ansässigen Gewerbebetriebe sowie Anwohner, mit sich bringt.
Der Verwaltungsausschuss sprach sich einstimmig für eine Beibehaltung der aktuellen Schreibweise der Adolf-Kolping-Straße aus.