Kronacher wegen Nacktbild im Internet bestraft
Autor: Friedwald Schedel
Kronach, Donnerstag, 23. Juni 2016
Ein 29-Jähriger wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und diese erneut zur Bewährung ausgesetzt.
Wenn er nicht so viele einschlägige Verurteilungen auf dem Kerbholz gehabt hätte, wäre er glimpflicher davongekommen. So wurde ein 29-Jähriger am Donnerstag wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese setzte Richter Hendrik Wich erneut für vier Jahre zur Bewährung aus.
Zugute kam dem Angeklagten die gute Sozialprognose durch den Bewährungshelfer, zu seinen Lasten ging, dass er schon einige Male einschlägig vorbestraft ist. Sechs Einträge nannte Richter Wich: unter anderem Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Raub mit Körperverletzung und Beleidigung. Wobei Letzteres auch eine Sexualstraftat war, denn der Angeklagte fasste einer Verkäuferin in Kronach an Busen und Po. Dafür erhielt er vergangenes Jahr eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Kinderpornografie
Der blonde junge Mann nickte zwar, aber ob er das so genau verstanden hat, liegt in den Sternen, denn sowohl der Bewährungshelfer als auch Verteidiger Thomas Leidner und Richter Hendrik Wich attestierten dem 29-Jährigen, dass er am unteren Ende der intellektuellen Leistungsfähigkeit angesiedelt ist. Deshalb hat's auch noch nicht mit einem Beruf geklappt. Der Kronacher, der im östlichen Landkreis wohnt, hat keinen Beruf erlernt, besuchte die Sonderschule. Beim Probearbeiten sagte man ihm, dass daraus keine Ausbildung werden könne. So lebt er von Hartz IV, erhält 405 Euro im Monat. Die Miete zahlt das Sozialamt.
Zwei seiner vier Brüder sind in der Psychiatrie untergebracht, einer wohnte der Verhandlung im Amtsgericht Kronach bei.Staatsanwältin Susanne Heppel legte dem Angeklagten zur Last, dass dieser am 30. August 2015 eine kinderpornografische Bilddatei in Facebook hochgeladen habe. Diese wurde anscheinend wenig beachtet, aber eine Überwachungsstelle fand das vom Angeklagten ins Netz gestellte Nacktbild eines anscheinend unter 14-jährigen Mädchens. Das Landeskriminalamt stufte das als Kinderpornografie ein und gab das Bild an die Kriminalpolizei Coburg weiter, die den 29-Jährigen als Täter ermittelte. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 3. März dieses Jahres fanden sich zwei weitere eindeutige Nacktbilder von unter 14-jährigen Mädchen auf dem Handy des Angeklagten. Dieses Mobiltelefon wurde sichergestellt. Bei der Verhandlung am Donnerstag stimmte er der Einziehung des Handys zu. Der ermittelnde Kriminalbeamte bestätigte, dass sich der 29-Jährige bei den Ermittlungen kooperativ verhalten habe.
Massiver Alkoholrückfall
Diesen Willen zur Kooperation attestierten ihm auch der vom Gericht bestellte Betreuer sowie der Bewährungshelfer. Allerdings habe der Angeklagte einen massiven Alkoholrückfall mit zwei Promille gehabt. Das war der einzige negative Punkt, den der Bewährungshelfer anführte. Ansonsten sah er nur Positives. Der 29-Jährige besuche regelmäßig und damit wöchentlich die Therapiegespräche für Sexualstraftäter in Würzburg und wolle in das Haus Fischbachtal aufgenommen werden. Er sehe ein, dass er längerfristig in dieser Einrichtung bleiben müsse. Der Bewährungshelfer meinte über den Angeklagten: "Er weiß oft nicht, was er macht. Er ist nicht bewusst straffällig geworden." Ein Unrechtsbewusstsein sei oft nicht vorhanden. Der 29-Jährige gehe davon aus, dass man das dürfe, was er gemacht habe, weil man im Internet frei an solche Bilder komme. Das bestätigte auch der Angeklagte. Er entschuldigte sich dafür, dass er die Bilder auf sein Handy geladen habe. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass dies bestraft werde.
Vorstrafen wiegen schwer
Staatsanwältin Susanne Heppel sah ihre Anklage durch die Beweisaufnahme im Wesentlichen bestätigt. Die fotografierten nackten Mädchen seien sicher jünger als 18 Jahre gewesen. Sie forderte deshalb eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die mit der wegen des Betatschens der Verkäuferin verhängten halbjährigen Freiheitsstrafe zu einer Gesamtstrafe von zehn Monaten gebildet werden könne.Verteidiger Thomas Leidner sah die Voreintragungen im Zentralregister als negativ für seinen Mandanten und bejahte die Notwendigkeit einer Therapie.