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Kronacher Tankbetrüger: Bewährungsstrafe am Geburtstag


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kronach, Freitag, 29. Januar 2016

Seinen 25. Geburtstag am gestrigen Freitag wird ein Arbeiter aus dem Landkreis Kronach so schnell wohl nicht vergessen. Ausgerechnet an seinem Ehrentag verurteilte ihn das Kulmbacher Amtsgericht wegen einer Straftatenserie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.
Symbolfoto: David Ebener/dpa


Zusätzlich muss der junge Mann eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro an den Weißen Ring überweisen.

Einbezogen in das Urteil wurden zehn Monate aus einer Vorverurteilung in Lichtenfels wegen mehrerer Diebstähle. Diesmal lautete der Urteilsspruch auf Diebstahl in zwei Fällen, Urkundenfälschung und Betrug in elf Fällen. Der Mann hatte in den Räumen eines Postdienstes, bei dem er ein Einstiegsqualifikationsjahr absolvierte, ein I-Phone im Wert von gut 500 Euro entwendet.


Betriebliche Tankkarte missbraucht


Im zweiten Fall nahm er aus der Geldbörse einer Mitarbeiterin ebenfalls in den Räumen des damaligen Arbeitgebers einen Hundert-Euro-Schein. Ein besonders dreister Anklagepunkt war das Benutzen einer betrieblichen Tankkarte für private Zwecke. Genau elf Mal betankte er damit sein privates Fahrzeug, bis ihm der Arbeitgeber auf die Schliche kam.


Der Chef bemerkte nämlich, dass sämtliche Dienstfahrzeuge Diesel benötigten, der Angeklagte dagegen immer Super getankt hatte. Glücklicherweise konnte sich der Tankwart genau an das Fahrzeug des Angeklagten erinnern. Im Fall der Urkundenfälschung hatte der Beschuldigte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seiner Kronacher Hausärztin einfach umdatiert, um dabei sein Fernbleiben von der Arbeitsstelle zu rechtfertigen.


Immer pünktlich und fleißig


Er sei mit seinem Geld hinten und vorne nicht klar gekommen, sagte der 25-Jährige während der Hauptverhandlung, nachdem er sich über seinen Rechtsanwalt Frank Stübinger aus Kulmbach in allen Anklagepunkten als schuldig bezeichnet hatte. Der Chef des Postdienstes hatte das Arbeitsverhältnis sofort beendet. "Es blieb uns ja nichts anderes übrig", sagte er vor Gericht. Eigentlich habe er zumindest anfangs einen guten Eindruck vom Angeklagten gehabt. "Er war immer pünktlich und fleißig, zumindest an seiner Arbeit hatte ich nichts auszusetzen", sagte der Ex-Chef.

Der ermittelnde Polizeibeamte berichtete, dass seine Kollegen erst durch eine Hausdurchsuchung letzte Gewissheit für die Täterschaft hatten. Er habe den 25-Jährigen vier bis fünf Mal vorgeladen, jedes Mal habe er mit einer fadenscheinigen Begründung abgesagt.

So auch beim ursprünglich angesetzte ersten Hauptverhandlungstermin im Herbst. Der Mann musste deshalb jetzt von zwei Beamten der Polizei in Kronach vorgeführt werden.


Wegen Diebstahl vorbestraft


Stark zu seinem Nachteil sollte sich die Verurteilung durch das Amtsgericht Lichtenfels im Januar 2015 auswirken. Dort war der Angeklagte wegen Diebstahl in 14 Einzelfällen bereits zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte damals bei einer großen Firma in Weismain gearbeitet, dort immer wieder die Spinde seiner Kollegen geknackt und Geld entwendet.

Die letztlich auch verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung hatte bereits der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragt. Verteidiger Frank Stübinger sah dagegen eine Bewährungsstraffe von einem Jahr als ausreichend an. Richterin Sieglinde Tettmann begründete ihr Urteil unter anderem mit dem Geständnis, das eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart habe. Tatsächlich konnten einige der geladenen Zeugen gleich wieder den Heimweg antreten, ohne vernommen zu werden.


Schaden wieder gutgemacht


Außerdem sprach für den Angeklagten, dass er zumindest den Schaden aus der Erstverurteilung wieder gut gemacht hatte, dass er derzeit in Arbeit steht und ein geregeltes Leben führt.

Allerdings bekommt der Angeklagte einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, muss jeden Wohnsitzwechsel dem Gericht melden und 1500 Euro an die Opferhilfsorganisation "Weißer Ring" leisten.