Druckartikel: Kronacher muss erst ins Gefängnis, dann zur Therapie

Kronacher muss erst ins Gefängnis, dann zur Therapie


Autor: Katja Nauer

Kronach, Montag, 22. Dezember 2014

Ein 34-Jähriger würgt seine Ex-Freundin und schlägt ihr mit der Faust ins Gesicht. Das Gericht verurteilt ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Zudem muss der Alkoholkranke in eine Entziehungsanstalt.
Die Gewaltattacke auf seine Ex-Freundin - hier ein Symbolfoto - brachte den 34-jährigen Kronacher nun für drei Jahre ins Gefängnis. Foto: Archiv/Benedikt Borst


Mit den Worten "Ich bring dich um" soll ein 34-Jähriger aus Kronach seiner ehemaligen Freundin so lange die Kehle zugedrückt haben, dass sie deutliche Würgemale am Hals davon trug und röchelnd nach Luft rang. Außerdem versetzte er ihr einen Faustschlag ins Gesicht. Als die zehnjährige Tochter des Nachbarn, in dessen Wohnzimmer sich die Tat ereignete, zu schreien begann, ging ihr Vater dazwischen. Für die Tat, die sich im März 2014 ereignete, musste sich der Kronacher nun vor der Großen Strafkammer verantworten. Der Mann, der in Fußfesseln vorgeführt wurde und im Gefängnis sitzt, ist wegen mehrfacher Körperverletzung einschlägig vorbestraft.

An jenem Abend hatte der 34-Jährige dem Alkohol erheblich zugesprochen: Sein Blutalkoholwert betrug 3,39 Promille. Der Mann gab an, seit dem 18 Lebensjahr regelmäßig zu trinken.

Ein Kasten Bier und fünf, sechs Flaschen Wein am Tag seien die Regel gewesen, antwortete er dem Vorsitzenden Richter Gerhard Amend auf die Frage nach seiner täglichen Ration.

Ob das möglich sei, fragte der Richter den Rechtsmediziner Professor Dr. Peter Beetz: "Das kann ich kaum glauben, da ist man ja tot?" Der Sachverständige nahm die Behauptungen ebenfalls nicht für bare Münze: "Das ist schon sehr üppig."

Nur Gelegenheitsjobs

Der 34-Jährige, der nie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachging, zeitweise obdachlos war und von Hartz-IV lebte, hielt sich seit einer abgebrochenen Lehre als Mechatroniker immer nur mit Gelegenheitsjobs über Wasser. "Ich war der einzige, der arbeitete in meinem Freundeskreis", erzählte er, "wir waren alle feiern und bis morgens um vier Uhr weg, das habe ich dann nicht mehr gepackt."

Seine Ex-Freundin, die ihn angezeigt hatte, will von seinem hohen Alkoholkonsum nichts bemerkt haben. Erst seit einem Unfall, bei dem der Kronacher über eine längere Zeit im Krankenhaus gelegen habe, habe er erheblich mehr getrunken. Auf die Tat angesprochen, will sich die Zeugin nicht mehr an Einzelheiten erinnern: "Ich hatte ein Blackout", äußerte sie.

Der Angeklagte habe sich bei ihr entschuldigt und sie habe ihm verziehen. Staatsanwalt Dr. Christoph Gillot äußerte den Eindruck, sie wolle den Zeugen schonen. Er hielt ihr ihre Aussage vor der Polizei vor, die wesentlich detaillierter war: "Sie sagten, er habe sie eine Minute lang mit beiden Händen gewürgt." Ihre Erinnerungslücken erklärte die Zeugin damit, zur Tatzeit auch getrunken zu haben. Während des Würgens habe sie keine Luft mehr bekommen und ihr sei schwindlig geworden, bestätigte die Frau ihre damaligen Aussagen dann doch. Sie habe allerdings nie gedacht, dass der Angeklagte sie umbringen wollte.

Der Kronacher gab zu, sie geschlagen zu haben. "Es kann schon sein, dass ich sie gewürgt habe", sagte er, "aber davon weiß ich nichts." Ganz genau weiß es allerdings der Vater der Zehnjährigen, der als Zeuge geladen war: "Der hat gleich zu stänkern angefangen." Als er die Frau gewürgt habe, sei sie blau angelaufen und habe geröchelt. Nur weil er sich eingemischt und dazwischen gestellt habe, sei wohl nicht mehr passiert, vermutete er.
Die von ihm herbei gerufenen beiden Polizeibeamten bestätigten, dass der Angeklagte deutlich alkoholisiert war und ein aggressives Verhalten an den Tag legte.

"Jung und kaputt durch Alkohol"

Ein forensischer Psychiater bescheinigte dem Kronacher eine alkoholbedingte Persönlichkeits- und Verhaltensstörung und eine Alkoholintoxikation zum Tatzeitpunkt, die mit erheblichen Steuerungsmängeln einhergegangen sei. "Der Angeklagte ist jung und kaputt durch Alkohol", sagte Gillot denn auch im Plädoyer. Er hielt den Mann für schuldfähig und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der in der Anklageschrift enthaltene Vorwurf des Totschlags erwies sich allerdings als nicht haltbar. Das freute den Rechtsbeistand des Angeklagten, Helmut Geiger: "Ich spreche das mal deutlich an, der war doch so hackedicht gewesen, da ist das Gehirn doch ausgefallen". Er bat das Gericht, die Schuldunfähigkeit seines Mandanten zu prüfen, das Strafmaß auf zwei Jahre zu begrenzen und die Unterbringung in einer Therapieeinrichtung anzuordnen.

Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes: Wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung wurde der 34-Jährige zu drei Jahren Freiheitsstrafe und die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt verurteilt.