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Kronacher Freischießen: Nächste Klagerunde eingeläutet


Autor: Marco Meißner

Kronach, Freitag, 12. Mai 2017

Das Kronacher Freischießen wird wieder ein Thema für das Gericht. Ein Anwohner klagt gegen die momentanen Zeiten des Festbetriebs.
Wie lange darf ausgeschenkt werden, wann muss der Festbetrieb enden? Ein weiterer Anwohner aus der Alten Ludwigsstädter Straße will dies auf dem Rechtsweg klären lassen. Foto: Achiv/Corinna Igler


Über mehrere Jahre rangen Schützen, Stadt und ein Anwohner um den Ablauf des Kronacher Freischießens. Vergangenes Jahr wurde endlich eine längerfristige Regelung gefunden. Doch der Streit um die Öffnungszeiten des Volksfestes ist damit nicht beendet. Inzwischen meldete sich ein anderer Anwohner zu Wort und schlug den Klageweg ein.


Keine XXL-Nächte mehr?

Schützenmeister Frank Jungkunz stellte in der Hauptversammlung der Schützengesellschaft fest, dass es Probleme mit einem zweiten Anwohner aus der Alten Ludwigsstädter Straße gebe. Dieser verlange freitags, samstags und am Vorabend des Feiertags ein Ende des Festbetriebs um 24 Uhr, an den übrigen Tagen um 23 Uhr. Der Ausschank soll jeweils 30 Minuten früher enden. XXL-Nächte wären unter diesen Bedingungen generell nicht mehr durchführbar, wie aus Jungkunz' Schilderungen hervorgeht. Die Klageschrift umfasst zudem noch weitere Punkte, wie beispielsweise Anträge zur Lautstärke.

Der Anwohner wollte auf Anfrage unserer Zeitung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stellung zu seinen Beweggründen nehmen. Er stellte aber ein baldiges Gespräch in Aussicht. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, verzichtet auch die Stadtverwaltung darauf, sich zur Klage zu äußern.


Klage bereits 2016 eingereicht

Von der neuen Klage eines Anwohners wusste die Schützengesellschaft schon längere Zeit. Bereits seit August 2016 muss sie sich damit befassen, wie Jungkunz in einem Telefonat mit unserer Zeitung ausführt. "Bislang sind wir damit nicht an die Öffentlichkeit gegangen", erklärt er, dass er auf einen fairen Umgang Wert lege. Dabei sei es für die Schützen natürlich nicht schön, dass dieses Fass nun erneut aufgemacht werde. Da es sich aber um einen neuen Kläger handele, greife der Vergleich mit dem zuvor protestierenden Anwohner in diesem Fall nicht.

"Es ist ärgerlich, aber wir müssen das diesmal ausstreiten", geht Jungkunz auf das weitere Vorgehen seitens der Schützen ein. Die Klage liegt dem Verwaltungsgericht in Bayreuth vor, wo eine mündliche Verhandlung stattfinden wird. Einen Termin hierfür gibt es noch nicht. Allzu bald rechnet Jungkunz wegen der aktuellen Auslastung des Gerichts auch nicht damit. Frühestens im Juni, unter Umständen sogar erst nach dem Freischießen, steckt er seine Schätzung für den Zeitrahmen ab.

Das Verwaltungsgericht muss sich noch mit einer zweiten Klage befassen. Diese stammt wiederum vom ursprünglichen Beschwerdeführer, hat aber - das unterstreicht Jungkunz ausdrücklich - nichts mit dem Freischießen zu tun. Dieser Anwohner klage vielmehr auf Basis des Bauplanungsrechts für einen stärker eingeschränkten Gaststätten- und Saalbetrieb im Schützenhaus.