Ein 24-Jähriger nahm bei einem Einbruch, den er im Suff verübt haben will, Maschinen mit und versteckte sie. Eine DNA-Analyse führte auf seine Spur. In Deutschland gefällt es ihm nicht mehr. Er möchte nach Australien auswandern.
Erst einmal muss ein 24-Jähriger aus dem Haßlachtal sein Leben in Deutschland in Ordnung bringen, bevor er auf den fünften Kontinent auswandern kann. Sein Verteidiger Sven Petzke kündigte diese Ortsveränderung am Donnerstag während der Hauptverhandlung im Amtsgericht Kronach an.
Richter Markus Läger verurteilte den Einbrecher am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Rechtsreferendarin Corinna Löffler von der Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert und ihre Chefin war - im Gegensatz zum Angeklagten - mit der milderen Verurteilung nicht so ganz einverstanden, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Wie der Arbeitslose die Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens zahlen soll, ist nicht abzusehen.
Dabei ist der junge Mann Handwerksmeister und hat einen Beruf, in dem man durchaus Geld verdienen kann.
Beute zu Hause versteckt Was die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorwarf, zeugte von erheblicher krimineller Energie, auch wenn er Ersttäter war: Er brach - wahrscheinlich zusammen mit anderen - in den Keller einer ehemaligen Schule ein und entwendete eine Reihe von Handwerksmaschinen der teuren Preisklasse, auch wenn die zum Teil schon einige Jahre im Einsatz waren. Schaden: 3500 Euro. Einen Teil davon versteckte er zu Hause in der Grube der Garage und deckte die Beute zu. Pech nur, dass er am Tatort Fingerabdrücke und Blutspuren hinterließ, wodurch er eindeutig als Täter identifiziert werden konnte.
Vor einigen Jahren war seine DNA nach einer Sachbeschädigung gespeichert worden.
Vor Gericht räumte der Angeklagte die Tat ein, konnte sich jedoch an nichts mehr erinnern, weil er im Suff gehandelt haben will. "Ich hatte bei einem Fest viel getrunken, mindestens zehn Bier", gab er an. Wie die Maschinen zu ihm nach Hause gekommen seien, wisse er nicht mehr. Er sei selbst ganz überrascht gewesen, als er die Geräte am nächsten Tag in der Grube der Garage gesehen habe.
Statt die unüberlegte Tat einzuräumen und die Maschinen zurückzugeben, entschied sich der Angeklagte, erst einmal auf eine längere Auslandsreise in mehrere Länder Osteuropas und Asiens zu gehen.
Spuren am Tatort Inzwischen hatte der Geschädigte den Einbruch bemerkt und die Polizei alarmiert.
Die Spuren am Tatort führten zur DNA des 24-Jährigen und die anschließende Hausdurchsuchung brachte die gestohlenen Maschinen ans Licht. Als der Mann von seiner längeren Auslandstour wieder nach Deutschland zurückkam, wurde er am Flughafen festgenommen.
"Wenn das im Nachhinein nicht gewesen wäre, könnte ich sagen, das war ne dumme Aktion, in die Schule einzusteigen", meinte Richter Läger. Dass die Maschinen versteckt worden seien, deute darauf hin, dass der Angeklagte das Diebesgut habe behalten wollen. Das könne kein Blackout gewesen sein.