"Corona Spaziergänge": Landratsamt gibt Allgemeinverfügung "zum Schutz der Beteiligten" heraus

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Kronach: "Corona Spaziergänge" - Landratsamt gibt Allgemeinverfügung "zum Schutz der Beteiligten" heraus
Mit einer Allgemeinverfügung reagiert das Landratsamt Kronach auf die Mobilisierung für eine unangemeldete Corona-Demo am kommenden Montag (7. Februar 2022).
Kronach: "Corona Spaziergänge" - Landratsamt gibt Allgemeinverfügung "zum Schutz der Beteiligten" heraus
Landratsamt Kronach

Das Landratsamt Kronach gibt eine Allgemeinverfügung heraus. Damit sollen die unangemeldeten Versammlungen der "Montagsspaziergänge" geregelt und der "Schutz der Beteiligten" gewährleistet werden, heißt es.

Das Landratsamt Kronach gibt eine Allgemeinverfügung heraus, die unangemeldeten Versammlungen in Form von "Montagsspaziergängen" Rahmenbedingungen vorgibt und "damit allen direkt als auch indirekt Beteiligten ein möglichst hohes Maß an Sicherheit verleihen soll", wie es in einer Mitteilung heißt.

Ein für Montag, 7. Februar, geplanter "Spaziergang", wie unangemeldete Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen von Befürwortern häufig bezeichnet werden, dürfe in Kronach demnach nur in der Zeit von 18 bis 20 Uhr in folgenden Bereichen stattfinden: Marktplatz, Amtsgerichtsstraße, Schwedenstraße im Übergang zur Rosenau, Hirtengasse, Pfählangerstraße, Kulmbacher Straße, Kronachallee, Andreas-Limmer-Straße, Strauer Straße, Strauer Torweg und Lucas-Cranach-Straße.

"Schnell unkontrollierbar": Landratsamt mit "dringendem Appell" an Corona-Demonstranten 

Durch die "seit Beginn tendenziell gestiegene Anzahl an Teilnehmern" würden "mittlerweile komplette Straßenzüge als Laufweg genutzt", was "tiefergehende Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat und unter Umständen auch zu Beeinträchtigungen der Arbeit von Rettungsorganisationen führen kann", so die Behörde. Nachdem sich aus dem Kreis der Teilnehmer bislang keine Person als Versammlungsleiter zur Verfügung gestellt habe, mit dem der Ablauf einer solchen Zusammenkunft zur Sicherheit aller abgesprochen werden könnte, erscheine eine solche Allgemeinverfügung "unumgänglich".

Durch "die in der Allgemeinverfügung verankerten räumlichen wie zeitlichen Beschränkungen" unterlägen die als "Spaziergang" gekennzeichneten Versammlungen ähnlichen Regeln wie offiziell angemeldete Gegenveranstaltungen, so das Landratsamt. Dies solle "einerseits die Verkehrssicherheit erhöhen und andererseits die Gefahr des direkten Aufeinandertreffens unterschiedlicher Interessengruppen verhindern und damit das Konfliktpotenzial reduzieren". Obwohl die bisherigen "Spaziergänge" friedlich verlaufen seien, hätten Beispiele aus anderen Städten und Kommunen gezeigt, "wie schnell eine solche Situation unkontrollierbar werden kann", heißt es zur Begründung.

In diesem Zusammenhang gehe "der dringende Appell an alle Beteiligten, angesichts der nun vorliegenden Rahmenbedingungen auch in Zukunft umsichtig zu agieren und damit einen friedlichen Ablauf zu gewährleisten". Verstöße gegen die Allgemeinverfügung könnten als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit einem Bußgeld von bis zu 3000 Euro belegt werden. Unabhängig von der Allgemeinverfügung gälten "natürlich auch weiterhin die Regelungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – insbesondere die Abstandsregelung", so das Landratsamt Kronach.