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Kreuz kann aufgestellt werden


Autor: Karl-Heinz Hofmann

Kronach, Freitag, 20. März 2015

Das Gremium ist mit der Wiedererrichtung einverstanden, empfiehlt aber, die Höhe zu beschränken.
Das Kreuz in Gehülz wurde im Oktober Opfer eines Sturms.  Foto: Archiv/Schedel


Mit dem Leuchtkreuz am "Alt-Entmannsdorfer- Kreuzweg" in Gehülz befasste sich der Bau-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag. Dessen Wiederaufstellung hatte der Heimatpflege-Verein Gehülz/Seelach/Ziegelerden beantragt.

Stadtplaner Daniel Gerber hatte gegen die Wiedererstellung des Leuchtkreuzes grundsätzlich keine Einwände. Allerdings empfand er die beantragten Abmessungen, die mit 5,78 Meter Höhe, deutlich über die bisherige Höhe von 4,50 Meter hinausgehen, als überdimensioniert. Daher lautete sein Beschlussvorschlag für das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen mit der "dringenden" Empfehlung zu erteilen, dass die Dimensionen des neuen Kreuzes auf die des bisherigen (zum Beispiel 4,50 Meter Höhe) reduziert werden. Schließlich wurde aus der "dringenden Empfehlung", eine Empfehlung, mit der das Gremium - bei einer Gegenstimme von Klaus Simon - dem Antrag zustimmte.

Simon hätte sich den Zusatz "dringende Empfehlung" gewünscht.

Ein Antrag auf Neubau gewerblicher Räume in Glosberg führte ebenfalls zu Diskussionen über die vom Stadtplaner eingebrachten Empfehlungen mit gestalterischen Änderungen gegenüber dem vorliegenden Bauplan. Vor allem ein über vier Meter breites Metalltor wollte der Stadtplaner zumindest mit Holzverkleidung haben. Wolfgang Hümmer (CSU), Hans- Georg Simon (FW) und Marina Schmitt, äußerten, dass für einen Gewerbebetrieb Metalltore wegen ihrer Funktionsfähigkeit üblich sind und man dem Bauvorhaben positiv gegenüberstehe. Die vom Stadtplaner geforderten Empfehlungen, die Verglasung im Bereich Windfang zu reduzieren und ein liegendes Fensterformat zu vermeiden, wurden im Beschluss als Empfehlungen aufgenommen.

Gegen Eigenmächtigkeiten

Schlechte Karten werden zukünftig Bauherren haben, die ohne einen eingereichten und genehmigten Bauantrag eigenmächtig irgendwelche Baumaßnahmen vornehmen und nachträglich versuchen, das Einvernehmen der Stadt zu erlangen. Jüngstes Beispiel war die Errichtung einer Gerätehütte in einem Garten, wofür der Erbauer nun die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragte. Stadtplaner Gerber erörterte dem Gremium, dass die errichtete Gerätehütte nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Eine nachträgliche bauplanungsrechtliche Sanktionierung durch die Stadt sollte aus städtebaulichen Gründen nicht erfolgen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig.

Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein informierte, dass die Stadt an die Bauaufsicht im Landratsamt am 12. März wegen eines Gebäudes in Neuses, geschrieben habe. Es handle sich um ein großes Dach auf dem sich eine Solaranlage befinde und darunter seien Fahrzeuge abgestellt. Dies sei von der Stadt so nie genehmigt worden, im Bauantrag war von einer Lagerhalle für Elektrogeräte die Rede, so der Bürgermeister und daher bitte man die Bauaufsicht, tätig zu werden. Es handle sich um einen Schwarzbau. Auch hier droht dem Erbauer in nächster Zeit wohl Ungemach.

Einverstanden zeigte sich das Gremium dagegen mit dem geplanten Anbau eines Wintergartens in Geiersgraben, Gehülz, obwohl etwa Angela Degen- Madaus (CSU) darin einen geschmacklosen, protzigen Anbau und einen Stilbruch sah, den man nicht zulassen dürfe. Tino Vetter und Hans- Georg Simon (FW) meinten, dass dieser Anbau von der Straße aus gar nicht so einsehbar wäre und daher auch niemand stören könne. Der Ausschuss entschied sich mit 6:3 Stimmen für das gemeindliche Einvernehmen.