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Kommt Baerbock-Spruch Mann aus Kreis Kronach teuer zu stehen? Das mussten andere zahlen


Autor: Daniel Krüger

Landkreis Kronach, Montag, 03. Juni 2024

Ein Mann aus dem Kreis Kronach geriet zuletzt mit einer mutmaßlichen Beleidigung gegen Annalena Baerbock (Grüne) ins Visier der Justiz. Verurteilt wurde kürzlich bereits ein Oberfranke, der Robert Habeck als "Vollpfosten" beschimpft hatte. Es sind nicht die einzigen Fälle.
Gehen häufig juristisch gegen Beleidigungen vor: Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (l.) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.


Nachspiel wegen Baerbock-Spruch? Es sind schwierige Zeiten für Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und die Grünen. Bei den aktuellen Umfragen zur Europawahl steht die Partei lediglich bei 13 Prozent der Stimmen. Im ARD-Deutschlandtrend gaben Ende April ganze 64 Prozent der Befragten an, mit Baerbocks Arbeit weniger oder gar nicht zufrieden sein. Auch Parteikollege Robert Habeck ist seit dem Beginn der Debatte über das mittlerweile in Kraft getretene Heizungsgesetz bei vielen Bürgern in Ungnade gefallen. 

In den sozialen Medien lassen viele Menschen diesen Frust ungefiltert ab und greifen sogar zu Beleidigungen - doch das kann böse Konsequenzen haben. So wurde ein Mann aus dem Kreis Wunsiedel im Oktober 2023 zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, nachdem er Wirtschaftsminister Habeck in einer Bildcollage als "Vollpfosten" bezeichnet hatte. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Mann aus Ludwigsstadt (Kreis Kronach), der Annalena Baerbock auf der Plattform X als "dümmste Außenministerin der Welt" betitelt hatte. Doch das sind bei weitem nicht die einzigen Fälle, wie unser Überblick zeigt. 

"Widerlicher Ausfluss einer Verrohung von Sprache": Grünen-Politiker besorgt über Hass im Netz

Bereits vor der Bundestagswahl 2021 veröffentlichte der Spiegel eine Analyse, wonach die Grünen damals mit großem Abstand am häufigsten von Hasskampagnen und Desinformationen in sozialen Netzwerken betroffen waren. Überdurchschnittlich viele persönliche Angriffe verzeichnete Annalena Baerbock, die sich zu diesem Zeitpunkt noch als Spitzenkandidatin der Partei im Wahlkampf befand. Mittlerweile habe sich die Lage weiter verschärft, wie die Politikerin Ende 2023 gegenüber dem Tagesspiegel erklärte.

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"Wer genau hinschaut, sieht, dass Personenschutz mit mir unterwegs ist. Das ist leider nötig, weil Hass und Hetze um sich greifen", so Baerbock zu ihrem Alltag an ihrem Wohnort in Potsdam. Anfang dieses Jahres sorgte die Blockade einer Nordsee-Fähre für Aufsehen, mit der Wirtschaftsminister Habeck aus dem Urlaub zurückkehren wollte. "Was mir Gedanken, ja Sorgen macht, ist, dass sich die Stimmung im Land so sehr aufheizt", erklärte der 54-Jährige danach in einem Statement. 

Angriffe auf Politiker, wie etwa kürzlich im Europa-Wahlkampf in Dresden, seien "der widerliche und unentschuldbare Ausfluss einer Verrohung von Sprache, Debatte und der Enthemmung in den sogenannten sozialen Medien", steht für Habeck fest. Dass der Grünen-Politiker die Sache ernst nimmt, zeigen die vielen Beispiele, in denen er bereits Strafantrag wegen Beleidigung im Netz gestellt hat. Denn kommt es zu Ermittlungen wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) müssen die Betroffenen in der Regel per Unterschrift bestätigen, dass dies weiterverfolgt werden soll. Auch Baerbock macht hiervon regen Gebrauch. 

"Naiver Kobold", "Impfterroristin", "Mist": Diese Baerbock-Beleidigungen führten zu Gerichtsurteilen

So wurde eine Frau im Oktober 2023 vom Augsburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt, weil sie die heutige Außenministerin während der Pandemie als "dringend gesuchte Impfterroristin" und "extremistisch naiven Kobold" beschimpft hatte. Das Gericht wertete dies als üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens, berichtete RT1. Ebenfalls im Oktober verurteilte das Amtsgericht Detmold einen Youtuber zu 11.000 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung verschiedener Politikerinnen.

Laut Bild  soll er unter anderem Baerbock als "Annalenus Baerbockus" und Sawsan Chebli (SPD) als "Fotze" verunglimpft haben. Ende 2022 wurde ein 39-Jähriger in Zürich verurteilt. Er hatte Baerbock eine E-Mail, unter anderem mit dem Inhalt "Jemand sollte dich zerstückeln", geschrieben, so der Spiegel. Der gebürtige Russe gab an, sich in seiner Ehre verletzt gefühlt zu haben, weil die Außenministerin Russland diskreditiere. Das Gericht wies dies zurück und verhängte eine Strafe von rund 1800 Euro. 

Ende März 2024 hingegen hatte Baerbock mit einem Strafantrag, den sie auf Anfrage der Polizei unterschrieben hatte, keinen Erfolg. Ein Unternehmer aus einer Gemeinde am Tegernsee hatte unter anderem ein Plakat auf seinem Grundstück aufgestellt, auf dem die Politikerin als neben Habeck, Lang und Özdemir als trotziges Kleinkind dargestellt wird. Zusätzlich wurde die Partei als "Grüner Mist" betitelt - die Aussage "Wir machen alles platt" in Großbuchstaben hinterlegt. Wie die Berliner Zeitung berichtete, befand der Richter, dass das Plakat als Satire zu sehen sei, die unter die Meinungsfreiheit falle. 

Habeck als "Schädling" und "Bahnhofsalkoholiker" bezeichnet - teils hohe Geldstrafen 

Auch Verbal-Attacken auf Robert Habeck beschäftigten in jüngster Zeit viele deutsche Gerichte. Mitte Mai wurde etwa ein 79-Jähriger aus Reutlingen zu einer Geldstrafe verurteilt, berichtet die Südwest Presse. Er bezeichnete Habeck unter anderem als "Vollidioten" und rüstete seine Sprache auch im Gerichtssaal nicht ab. Dort schimpfte der Rentner über die Grünen als "nicht ernstzunehmende Sekte" und den "größten Schädling" des Landes.

In Hamburg hingegen wertete die Staatsanwaltschaft den Begriff "Vollidiot" hingegen anders. Hier wurde ein Verfahren im Januar laut Bild wegen Geringfügigkeit eingestellt. Mächtig Ärger bekam Ende des Jahres ein 64-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg. Gegen ihn erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, weil er seine Hausfassade mit Anti-Grünen-Plakaten und Bannern gegen Habeck voll plakatiert hatte. Laut Merkur wollte der Mann die Aussagen aus rechtlichen Gründen nicht wiederholen, allerdings habe sich das "F"-Wort mehrfach auf den Bannern befunden. 

Einen Freispruch gab es für den Welt-Kolumnisten Rainer Meyer. Dieser hatte auf X gepostet, Habeck würde "mit seiner äußeren Erscheinung in einer Ansammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen". Damit bezog er sich offenbar auf ein zuvor von Habeck gepostetes Bild in einem Berliner U-Bahnhof. Mittlerweile gibt es mehrere Meldestellen, an die mutmaßlich strafrechtlich relevante Inhalte weitergeleitet werden können. Einige lassen sich in dieser Übersicht finden.