Druckartikel: Klage gegen das Freischießen: Anwohner nimmt Stellung

Klage gegen das Freischießen: Anwohner nimmt Stellung


Autor: Corinna Igler

Kronach, Dienstag, 05. August 2014

Sein Telefon steht seit der Nacht zum Dienstag nicht mehr still. Ein Anwohner aus der Alten Ludwigsstädter Straße hat gegen die Festzeiten des Kronacher Freischießens Klage erhoben. Dass er mit dieser Aktion die Wut zahlreicher Kronacher auf sich zieht, ist ihm bewusst.
Foto: Corinna Igler


Er legt ein Schreiben vor, das sein Anwalt der Stadt Kronach am 28. Juli zugeschickt hat, das aber unbeantwortet geblieben ist. Darin fordert der Anwalt des Anwohners in dessen Namen die Zusicherung durch die Stadt Kronach, dass auf dem Schützenplatz maximal 18 Veranstaltungen jährlich im Sinne der Freizeitrichtlinie stattfinden werden, die elf Freischießen-Tage inbegriffen.

Von den verbleibenden sieben Tagen sollten zwei Veranstaltungen bis maximal 1 Uhr dauern, zwei bis maximal 24 Uhr und drei bis maximal 23 Uhr - so die Forderung des Anwohners. Im Gegenzug sichert er zu: "Bezüglich der elf Festtage zum Kronacher Freischießen verbleibt es bei den bisher festgelegten Betriebszeiten." Der Anwalt hatte um Bestätigung bis 29. Juli, 18 Uhr, also innerhalb eines Tages, gebeten.

Allerdings blieb diese von Seiten der Stadt Kronach aus, wie Hauptamtsleiter Stefan Wicklein bestätigt und auch begründet: "In einem Telefonat mit dem Anwohner am 18. Juli hat der Bürgermeister ihm zugesagt, dass über diese 18 Veranstaltungen, bei denen es sich übrigens nur um eine Richtlinie handelt, hinaus keine weiteren genehmigt werden. Das hat der Bürgermeister dem Anwohner auch mit Schreiben von 23. Juli bestätigt." Dass der Anwohner dann noch für die sieben Veranstaltungen neben den elf Freischießentagen Vorschriften, was die Zeiten angeht, machen wollte, ging der Stadtverwaltung dann aber zu weit. Erpressen lassen wolle man sich schließlich nicht.

Wicklein verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass außer für das Freischießen für keine weiteren Veranstaltungen heuer auf dem Schützenplatz bislang Genehmigungen erteilt worden sind.

"Persilschein" für das Freischießen

Der Anwohner selbst sieht sein Schreiben vom 28. Juli als "Persilschein" für das Freischießen. Wäre die Stadt bereit gewesen, auf seine Forderungen bezüglich der zeitlichen Begrenzungen an den restlichen sieben Veranstaltungstagen einzugehen, hätte er auch gegen den bereits erlassenen Bescheid der Stadtverwaltung für das Freischießen nichts unternommen, sagt er. Er berichtet von Disco-Veranstaltungen auf dem Schützenplatz, davon dass sich dieser zu einer Art Vergnügungspark entwickle. Dagegen habe er was, sagt er. Und das hab e sich erst in den vergangenen zwei Jahren so entwickelt, zuvor habe sich das Treiben auf dem Schützenplatz noch so in Grenzen gehalten, dass er damit habe leben können. Mittlerweile werde aber auch immer mehr mit Verstärkern gearbeitet, was für immer mehr Lautstärke sorge. Er verweist darauf, dass in Sachen Lärmschutz auf dem Platz nichts unternommen wurde.

Zwei Jahre habe er gekämpft, bis die Stadt überhaupt die Anzahl der Veranstaltungen, die laut einer Richtlinie 18 beträgt, auch anerkannt habe.

Nun will er die Entscheidung des Gerichts abwarten. Einschüchtern lassen und gar während des Freischießens ausreißen wolle er aber nicht.