Hat sich Bürgermeister Förtsch rechtswidrig verhalten?
Autor: Sabine Memmel
Wilhelmsthal, Mittwoch, 14. August 2013
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde haben die Fraktionen SPD/Freie Bürger und Freie Wähler in Wilhelmsthal gegen Bürgermeister Wolfgang Förtsch (CSU) eingeleitet. Im Landkreis ist das eher eine Seltenheit.
Das hat es im Landkreis noch nicht oft gegeben: Gegen ihren eigenen Bürgermeister sind in Wilhelmsthal die Fraktionen SPD/Freie Bürger und Freie Wähler vorgegangen. Sie haben gegen Wolfgang Förtsch eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Grund ist der Antrag der beiden Fraktionen, den sie in der vergangenen Gemeinderatssitzung gestellt haben, der von Bürgermeister Förtsch allerdings ignoriert wurde. Darin forderten sie, den Neubau einer Kinderkrippe in Wilhelmsthal mit allen Beteiligten - Erzdiözese, Kirchenverwaltung, Landratsamt und Kindergartenleitung - umgehend zu behandeln. "Sie wären verpflichtet gewesen, dem Antrag binnen zwei Wochen stattzugeben. Das ist ein Rechtsverstoß", ärgerte sich Susanne Grebner (SPD/Freie Bürger) bei der Sitzung am Dienstagabend.
Kein Verständnis für Förtsch
Warum und weshalb Förtsch den Antrag nicht behandelt hat, hätten die Fraktionen nie von ihm erfahren. Stattdessen aber - nachträglich - dass am 23. Juli eine Ortsbegehung am Kindergarten und am Schwesternhaus stattgefunden hat, genau zu diesem Thema und genau mit den von ihnen im Antrag aufgeführten Beteiligten. "Wenn Ihnen an einem Miteinander etwas liegen würde, dann hätten Sie uns zu dieser Begehung eingeladen", ärgerte sich Grebner. Am 17. Juli sei der Antrag gestellt worden, genug Zeit also, den Fraktionen Bescheid zu geben. Wäre die Ortseinsicht zudem als Sitzung deklariert gewesen, wäre Förtsch Grebner zufolge seiner Pflicht nachgekommen und der Antrag erfüllt gewesen. Auch Martin Wachter (Freie Wähler) konnte das Vorgehen des Rathaus-Chefs nicht nachvollziehen: "Am 22. Juli haben wir uns noch in gemütlicher Runde getroffen. Wieso verlierst Du kein Wort darüber? Es wäre ein Leichtes für Dich gewesen."
Bürgermeister Förtsch verteidigte sich, zitierte den Antrag der beiden Fraktionen. Darin hieß es, die Kinderkrippe müsse bis Dezember 2013 in Betrieb gehen, um die Fördergelder in Anspruch nehmen zu können. "Das Förderprogramm gilt aber bis Dezember 2014", informierte Förtsch. Es gebe sogar noch Ergänzungsfristen darüber hinaus. Intern war sich die Verwaltung deshalb darüber einig, das Thema in der geplanten, ordentlichen Sitzung zu beraten. Die Beschlüsse, die in dieser gefasst werden, seien dann trotzdem gültig. Grebner reagierte: "Das wusste ich nicht. Ich habe mich auf meinen Kenntnisstand bezogen."
Dennoch: Die Dienstaufsichtsbeschwerde gilt, Landrat Oswald Marr ist informiert. Dass es eine Dienstaufsichtsbeschwerde aus den Fraktionen eines Gemeinderats gegen den Bürgermeister gegeben hat, ist laut Bernd Graf vom Landratsamt die Ausnahme. "Es ist aber auch nicht das erste Mal. In den vergangenen drei Jahren ist es einmal vorgekommen", sagt Graf. Die Rechtsaufsicht wird Bürgermeister Förtsch nun anhören, den Fall prüfen. "Stellt sich heraus, dass ein Bürgermeister rechtswidrig gehandelt hat, wird er dazu aufgefordert, sein Handeln zu korrigieren", erklärt Graf. Nur kurz und knapp informierte Förtsch die Gemeinderäte anschließend noch über die Ortsbegehung, bei der alle Möglichkeiten nach pädagogischen, logistischen und finanziellen Gesichtspunkten geprüft werden sollten. Das Schwesternhaus manövrierte sich bei den Teilnehmern dabei wohl schnell ins Aus: "Auch die Kindergartenleiterin hat sich dagegen ausgesprochen." Weitere Gespräche oder Entscheidungen können laut Förtsch aber zunächst nicht stattfinden. Alle Ansprechpartner befänden sich im Urlaub. Er versicherte: "Nach der Ferienzeit werden wir sofort Kontakt aufnehmen." Die Stimmung unter den Räten blieb dennoch angespannt - trotz der Bitte von Jochen Gleich (CSU), sich ein bisschen zusammenzureißen: "Man kann sich vernünftig unterhalten. Ich will nicht, dass die Sitzung so endet wie die vergangene."