Hans Michelbach zu Kompromiss um B 173-Umfahrung: "Zeyern wird wohl kein Berliner Flughafen"
Autor: Andreas Schmitt
Zeyern, Donnerstag, 13. Sept. 2018
Durchweg positiv kommentieren Politiker den Kompromiss des Staatlichen Bauamts Bamberg und der Baufirma Leonhard Weiss bezüglich der B 173-Umfahrung Zeyern.
"Es wird eine zweistufige Lösung geben", sagt Uwe Zeuschel. Der stellvertretende Leiter des Staatlichen Bauamts Bamberg berichtet am Donnerstag auf Nachfrage von einem Krisentreffen vom späten Mittwochnachmittag, das für den Fortgang der größten Baustelle des Landkreises Kronach den Weg ebnen sollte.
Das Ergebnis des Gesprächs zwischen Vertretern des Bauamts und der für Erd- und Streckenbauarbeiten zuständigen Baufirma Leonhard Weiss ist ein Kompromiss. Die Firma soll im strittigen Teil der Baustelle weiterbauen, weitere Bereiche werden neu ausgeschrieben.
Hintergrund: Die Arbeiten an der B 173-Ortsumfahrung Zeyern gerieten im November 2017 ins Stocken, nachdem das Bauamt der Baufirma den Vertrag gekündigt hatte. Die Begründung war mit "bauvertraglichen Differenzen" vage gehalten .
Stein des Anstoßes waren Rüttelstopfplatten, die den Untergrund festigen sollen und damit Grundlage für weitere Bauarbeiten sind. Im Mai wurde ein von beiden Seiten akzeptierter Gutachter eingesetzt, der an der Baustelle Messungen vornahm.
Firma übernimmt Gewährleistung
Wie Bundestagsabgeordneter Hans Michelbach (CSU) unserer Redaktion mitteilte, sei es im Streit zwischen Baufirma und Bauamt um die Frage gegangen, ob eine bauliche Sonderlösung von Leonhard Weiss, die nicht Inhalt des Vertrages mit dem Bauamt war, akzeptiert werden könne.
Michelbach: "Der Statiker des Bauamtes war damit nicht einverstanden. Der dann eingesetzte Gutachter akzeptierte die Lösung aber in der Verbindung, dass die Firma die Gewährleistung übernimmt."
Und genau so soll es auch kommen: Die Baufirma Leonhard Weiss, deren Hauptsitz im baden-württembergischen Satteldorf ist und die die Zeyerner Baustelle von ihrer Niederlassung Bad Mergentheim steuerte, soll die Erdarbeiten im strittigen Bereich zwischen den bereits errichteten Brücken weiter ausführen.