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Grünes Licht aus Berlin für Umgehung Zeyern fehlt noch


Autor: Marco Meißner

Zeyern, Montag, 20. April 2015

Vor Gericht ist eine weitere Entscheidung zur geplanten Umgehungsstraße bei Zeyern gefallen. Der örtliche Sportverein klagt doch nicht weiter gegen die Kündigung des Pachtvertrags für sein Sportgelände. Das Staatliche Bauamt wartet mit dem Straßenbau aber noch auf ein Signal aus Berlin.
Der Zeyerner Sportverein klagt nun doch nicht weiter gegen die Kündigung des Pachtvertrags für sein Sportgelände. Foto: Alexander Löffler


Der DJK/SV Zeyern/Roßlach erlitt eine weitere Niederlage vor Gericht. Er hatte gegen die Kündigung des Pachtvertrags für sein Sportgelände durch den Markt Marktrodach geklagt. Das Landgericht Coburg zeigte jedoch auf, dass eine Berufung gegen das aus Vereinssicht negative Urteil aus erster Instanz nur geringe Erfolgsaussichten hätte. Der Verein zog daraufhin die Klage zurück. Trotz dieser Entscheidung ist weiterhin unklar, wann es mit dem Bau der Umgehungsstraße bei Zeyern ernst wird, vor dessen Hintergrund das Klageverfahren lief. Das Projekt hängt weiter an der finanziellen Frage.

"Grundsätzlich brauchen wir grünes Licht vom Verkehrsministerium - und das haben wir im Moment nicht", erklärt Jürgen Woll, Leiter des Staatlichen Bauamtes, Servicestelle Kronach. Der Start der Baumaßnahme sei jetzt eine reine Haushaltsfrage.

Ob das Ergebnis am Coburger Gericht für eine Beschleunigung des Projekts sorgen kann, vermag Woll nicht einzuschätzen.


Neue Ausgangslage
Der Coburg/Kronacher Bundestagsabgeordnete Hans Michelbach (CSU) tut das schon. "Es hieß bisher immer, das Ganze sei rechtlich noch nicht geklärt. Jetzt ist es geklärt, jetzt müssen wir alle an einem Strang ziehen", betont er und will auf einen zügigen Fortschritt des Bauprojekts drängen. Unterstützung bekommt er dabei aus München. Michelbach hat sich bereits mit Staatssekretär Gerhard Eck vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr getroffen. Mit dem Bundesverkehrsministerium soll nun ein gemeinsamer Termin vereinbart werden. Innerhalb der nächsten vier Wochen hofft Michelbach, dort mit einer Münchner Delegation vorsprechen zu können. Dann ziele man darauf ab, eine vorzeitige Baufreigabe für die Umgehung Zeyern zu erreichen.

Wann - ein positives Ergebnis im Gespräch beim Bundesverkehrsministerium vorausgesetzt - der Spatenstich erfolgen könnte, lässt sich von Michelbachs Warte aus zurzeit schwer abschätzen. Das hänge unter anderem von der Ausschreibung der Arbeiten ab.

Das bestätigt Woll, der von "ein paar Monaten" für diese Etappe spricht. Doch man stehe schon in den Startlöchern. Sobald das grüne Licht aus Berlin komme, könne das Staatliche Bauamt loslegen. Bereits begonnen habe man mit vorbereitenden, naturschutzfachlichen Maßnahmen. "Aber ein Baubeginn für die Umgehungsstraße ist das noch nicht", will Woll keine falschen Hoffnungen wecken. Wo es losgehen soll, wenn die Freigabe erfolgt, das weiß er allerdings schon. Die Brückenbau-Maßnahme in dem Bereich, in dem die Gemeindeverbindungsstraße Zeyern/Roßlach gekreuzt wird, wäre das erste Vorhaben.


Unter der Bagatellgrenze geblieben
Die Enttäuschung über das Scheitern des Zeyerner Sportvereins vor dem Coburger Gericht ist dem Kulmbacher Rechtsanwalt Horst Hohenner anzuhören. Er hat den DJK/SV Zeyern/Roßlach im Klageverfahren gegen die Kündigung des Pachtvertrags für den Sportplatz vertreten, musste aber letztlich die Berufung zurückziehen. "Es ist eine reine Rechtsfrage gewesen", sagt er.

Dies bestätigt der Pressesprecher des Landgerichts Coburg, Daniel Kolk. "Der Berufungswert wurde nicht erreicht", stellt er fest. Außerdem hatte Richter Friedrich Krauß zwar Verständnis für das Anliegen des Vereins gezeigt, aber er hatte auch auf die größere Bedeutung der Umgehungsstraße für die Allgemeinheit hingewiesen.
Letztlich ist der Verein an der Bagatellgrenze, die für eine Berufung überschritten werden muss, knapp gescheitert. "Der Beschwerdewert muss mindestens 600 Euro betragen. Wir haben nur 524 Euro erreicht", rechnet der Anwalt den Streitwert nach der Kündigung des Pachtvertrags - zumindest aus Sicht des Gerichts - vor. Die für eine Berufung zu niedrige Summe resultiere daraus, dass seitens des Gerichtes nicht alles so einberechnet worden sei, wie es sich der Verein und sein Anwalt erhofft hätten.

Doch welche Auswirkungen hat das Zurückziehen der Berufung? "Mit einem positiven Ergebnis hätten wir eine bessere Ausgangsposition in der Frage der Entschädigung gehabt", erklärt Hohenner. Er weist dabei auf die hohen Investitionskosten hin, die der Verein in der Vergangenheit unter anderem für das Sportheim schultern musste. Nun müsse der Verein andere Argumente in der Debatte mit dem Bauträger (letztlich ist dies die Bundesrepublik) über die Entschädigung für den Verlust seines Sportplatzes finden. "Das ist jetzt eine Frage der Verhandlungen", meint der Anwalt. Das Ende des Rechtswegs sei in dieser Angelegenheit jedenfalls erreicht.