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Gibt es einen dritten Kandidaten für Tettau?


Autor: Corinna Igler

Kleintettau, Freitag, 06. Sept. 2013

Am 3. November wird in Tettau ein neuer Bürgermeister gewählt. Bisher sind zwei Kandidaten bekannt. Doch nun wird auch Werner Vetter ins Spiel gebracht. Der wohnt aber nicht in der Gemeinde. Kann er trotzdem kandidieren und will er überhaupt?
Werner Vetter Foto: Archiv


Lydia Müller und Peter Ebertsch sind als Bürgermeister-Kandidaten für Tettau bereits bekannt. Aber haben die Tettauer, die am 3. November vorzeitige Wahlen durchführen müssen, nachdem Hans Kaufmann (SPD) aus gesundheitliche Gründen sein Amt niedergelegt hat, sogar die Wahl zwischen drei Kandidaten?

In einem anonymen Schreiben an unsere Redaktion heißt es: "Neben den bekannten Kandidaten Lydia Müller und Peter Ebertsch soll eine noch zu gründende (oder schon gegründete) Wählergemeinschaft den AKV(Aktionsgemeinschaft Kleintettauer Vereine, Anm. d. Redaktion)-Vorsitzenden Werner Vetter aus Kehlbach vorschlagen. Diese Wählergemeinschaft soll recht stark sein. Man geht davon aus, dass Vetter gute Chancen hätte."

Und der selbst lacht erstmal, als er danach gefragt wird. "Ich fühle mich ja geschmeichelt, dass man mir das zutraut", sagt Vetter auf Anfrage.

Ja, es seien einige auf ihn zugekommen und haben ihn gefragt "Warum kandidierst Du denn nicht?". Daraufhin mache man sich selbstverständlich Gedanken, so Vetter.

"Vor elf Jahren wäre das kein Thema gewesen", sagt er, da hätte er sich vorstellen, können zu kandidieren. "Aber jetzt ist der Zug eigentlich durch", verweist der pensionierte Polizeibeamte auf sein Alter von 61 Jahren.
Doch es wirkt schon, als fühle er sich hin- und hergerissen. Immerhin sagt er selbst, dass er früher leidenschaftlich politisch tätig war. Zwei Perioden hat er im Tettauer Gemeinderat gesessen, war sogar Fraktionsvorsitzender.

Mittlerweile wohnt der gebürtige Kleintettauer in Kehlbach (Gemeinde Steinbach am Wald). Könnte er da überhaupt, wenn er denn wollte, in Tettau als Bürgermeister kandidieren?

"Es ist eindeutig: Wenn es um einen berufsmäßigen Bürgermeister geht, kann er außerhalb des Gemeindegebiets wohnen", erklärt Bernd Graf, Sprecher des Landratsamts. Anders ist es allerdings bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister. "Hier lautet die gesetzliche Regelung, dass der Kandidat den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im jeweiligen Gemeindegebiet haben muss, für das er sich als Bürgermeister bewirbt", weiß Graf. Als maßgebliches Kriterium werde in der Regel die Frage nach dem Hauptwohnsitz hergenommen. Aber: "Das wird künftig etwas anders sein. Dann reicht es bereits aus, wenn der Kandidat den Zweitwohnsitz im betreffenden Gemeindegebiet hat."

Doch, ob er haupt- oder ehrenamtlich kandidieren würde - von dieser Frage ist Vetter noch weit entfernt. Er hat ja noch gar nicht entschieden, ob er überhaupt kandidiert, geschweige denn für welche Partei oder Organisation. Immerhin ist er SPD-Mitglied in Kleintettau. Die SPD hat ihre Kandidatin in Lydia Müller aber bereits nominiert. Wenn, dann ginge eine Kandidatur aus Vetters Sicht nur, ähnlich wie bei Peter Ebertsch, über eine freie Wählergemeinschaft.

Was Vetter nun macht? Er will sich all das übers Wochenende durch den Kopf gehen lassen. Denn wenn, müsste wegen der einzuhaltenden Fristen ja alles ganz schnell gehen.