Druckartikel: Gericht verweigert den Zuschlag für das Aparthotel Steinwiesen

Gericht verweigert den Zuschlag für das Aparthotel Steinwiesen


Autor: Friedwald Schedel

Steinwiesen, Mittwoch, 27. Januar 2016

Für die Zwangsversteigerung der Bettenhäuser des Aparthotels Steinwiesen muss ein neuer Termin festgelegt werden. Die Gläubigerbank hat das Angebot des Bieters zurückgewiesen. Wir blicken auf die Historie und zeigen die schwierige Rechtslage wegen des Erbbaurechts auf.
Eines der Bettenhäuser des Aparthotels Foto: Archiv/Friedwald Schedel


Die Zusammenkunft war kurz und knapp, schon nach drei Minuten vorbei: Im Sitzungssaal G des Coburger Gerichts verkündete die Rechtspflegerin am Mittwoch, dass dem einzigen Bieter bei der Zwangsversteigerung der Bettenhäuser des Aparthotels Steinwiesen der Zuschlag versagt werden müsse.

Die schier unendliche Geschichte geht damit weiter. In drei bis sechs Monaten muss ein zweiter Versteigerungstermin anberaumt werden. Da gibt es dann keine finanziellen Schranken wie beim ersten Termin (5/10 bzw. 7/10 Mindestgebot, siehe Infobox). Und wegen dieser Hürden musste der Zuschlag verweigert werden, weil die Gläubigerbank dem 5/10-Gebot nicht zustimmte.

Der einzige Bieter bei der Versteigerung, ein Immobilienverwerter aus dem Raum Stuttgart, hatte 405 000 Euro geboten. Das waren 5/10 des von einem Sachverständigen geschätzten Verkehrswerts von 810 000 Euro.

Die Gläubigerbank wollte aber mindestens 7/10 - 567 000 Euro - haben. Dazu war der Bieter nicht bereit, dachte, er könne die Anlage auch für 405 000 Euro haben. Da hatte er die Rechnung ohne den Wirt, die BAG Bank, gemacht. Deren Anwalt stellte noch beim ersten Termin einen Antrag, dass der Zuschlag zu verweigern sei, weil die 7/10-Grenze nicht erreicht worden sei.


Positive Bewertung

Und genau dies geschah dann am Mittwoch. Noch am Dienstag war der Immobilienverwerter zuversichtlich, hatte Kontakt zur Gläubigerbank aufgenommen, wollte das Geld sofort überweisen. Der Schilderung des Bieters nach lag eine positive Bewertung der Bank zur Angebotssumme von 405 000 Euro vor, die nur noch vom Bankvorstand unterzeichnet werden müsse. Diese Unterzeichnung und Weiterleitung ans Gericht in Coburg erfolgte jedoch bis zum Verkündungstermin nicht. Angeblich soll noch eine zweite Gläubigerbank mit im Spiel sein.

Der Bieter, ein 52-Jähriger, der 300 Wohneinheiten besitzt und der namentlich nicht genannt werden möchte, war natürlich enttäuscht über das Versagen des Zuschlags, denn er hatte sich große Hoffnungen gemacht, ein anderes Projekt mit 180 Wohneinheiten nicht ersteigert, weil er sich auf das Aparthotel konzentrieren wollte. "Die 180 Wohnungen sind jetzt leider auch weg", gab er im Gespräch mit dieser Zeitung am Mittwoch zu. In Steinwiesen wollte er 100 000 bis 150 000 Euro in die Modernisierung des Bettenhauskomplexes investieren, den bisherigen Hotelbetreiber Bob Neubeck als Geschäftsführer wirken lassen.

Auch Bob Neubeck hatte sich die Sache mit der Versteigerung ganz anders vorgestellt, im vergangenen Herbst gesagt, dass es gar nicht zu einer Versteigerung der Bettenhäuser kommen werde, weil man auf diese Weise aus bestimmten Verträgen rauskommen, den Betrieb fit für die Zukunft und die Übernahme durch seine Tochter machen wolle.


Das Erbbaurecht

Auch der Markt Steinwiesen hat dem Vernehmen nach Interesse an der Übernahme der Bettenhäuser, schließlich stehen diese auf Gemeindegrund. Bürgermeister Gerhard Wunder, der beim Versteigerungstermin vor über einer Woche im Gericht in Coburg war, gab jedoch ebenso wenig ein Gebot ab wie der ebenfalls anwesende Bob Neubeck. Ob die Taktik der Gläubigerbank mit dem Markt Steinwiesen zusammenhängt, war nicht in Erfahrung zu bringen, denn Bürgermeister Wunder wollte am Dienstag keine Stellung nehmen und war am Mittwoch nicht zu erreichen.

Die ganze Sache ist wegen des Erbbaurechts verzwickt: Die Bettenhäuser stehen auf Gemeindegrund. 1988 wurde ein 99 Jahre währender Erbpachtvertrag abgeschlossen. Auf einem ehemaligen Acker zwischen Straße und Fluss durfte die Familie Neubeck fünf Bettenhäuser mit 96 Zimmern errichten. Die Bauten sind nur zur gewerblichen touristischen Nutzung zugelassen und gehen im Jahr 2087 in das Eigentum der Gemeinde über. Der Markt besitzt von Anfang an den an die Neubecks verpachteten Hotelkomplex mit Rezeption, Küche und Speisesaal. Dieser Pachtvertrag läuft noch einige Jahre. Die Gemeinde hat ein Interesse daran, dass Gastronomie und Übernachtungsmöglichkeiten in einer Hand bleiben.


Die Grenzen

5/10 Der Rechtspfleger muss den Zuschlag versagen, wenn das höchste Gebot nicht einmal die Hälfte des Verkehrswerts erreicht. Diese so genannte 5/10-Grenze soll vermeiden, dass die Immobilie zum Schleuderpreis verkauft wird.

7/10 Daneben gibt es die 7/10-Grenze: Der Gläubiger kann beantragen, den Zuschlag zu versagen, wenn das höchste Gebot nicht mindestens 70 Prozent des Verkehrswerts erreicht.

Ohne Grenzen Versagt der Rechtspfleger den Zuschlag, weil eine der Grenzen nicht erreicht wird, wie am Mittwoch in Coburg, gelten beide Grenzen im zweiten Versteigerungstermin nicht mehr.