Der Verwaltungsgerichtshof befasst sich am Dienstag, 17. Juli 2018, mit den Klagen gegen die Lerchenhoftrasse bei Küps. Wie geht es mit dem Projekt weiter?
Um 10 Uhr beginnt am Dienstag eine der wichtigsten verkehrsrechtlichen Weichenstellungen der vergangenen Jahrzehnte für den Kreis Kronach. Wird die sogenannte Lerchenhoftrasse zwischen der B 173 und der B 303 bei Küps kommen oder nicht? Darüber entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München.
Die Frage, ob die Verhandlung in einem Tag abgeschlossen werden kann, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Ebenso wenig, ob im Anschluss eine Revisionsmöglichkeit besteht.
Nächste Instanz
"Es gibt die Instanz des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig", erklärt Regierungsrätin Christina Schnölzer auf unsere Anfrage. Die Pressesprecherin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs räumt aber ein, dass dieser Weg nicht automatisch offen steht. Auch hier muss der VGH entscheiden. "Es ist immer die Frage, ob eine Revision zugelassen wird", erklärt sie, dass erst nach dem Ende der Verhandlung feststehen wird, ob sie zugleich das Ende des Rechtsstreits ist oder der Gang durch eine weitere Instanz folgen könnte.
Doch worum geht es in diesem rund eineinhalb Jahrzehnte schwelenden Streit um die Lerchenhoftrasse? Die neue Strecke soll die beiden Bundesstraßen 173 und 303 im Dreieck zwischen Küps, Johannisthal und Schmölz verbinden. Für diesen Bereich war zuerst von einem Ausbau der Bestandstrasse durch Johannisthal und Theisenort die Rede. Schon in den 1980er Jahren hatte es entsprechende Überlegungen gegeben. Ab dem Jahr 2003 verschärfte sich die Diskussion wegen neuer Varianten, darunter eben die Lerchenhoftrasse.
Kritik von Bürgern und Naturschützern
"Der gesamte gebündelte Verkehr dieser zwei Straßen, B 173 und B 303, ginge, wenn die Trasse über den Lerchenhof verwirklicht würde, auf einer Länge von 1500 Metern am Ort Johannisthal vorbei", schimpfte schon 2003 eine örtliche Bürgerinitiative, flankiert von Protestaktionen, gegen eine Mehrbelastung der Bewohner.
Später meldete sich auf der Seite der Gegner federführend der Umweltschutz zu Wort. Im Mittelpunkt steht in München aktuell die Klage des Bundes Naturschutz (neben den weiteren Klagen zweier Privatpersonen). Gerichtet ist die BN-Klage gegen "den fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken", heißt es seitens des Verwaltungsgerichtshofs. Und weiter: "Sie macht unter anderem Abwägungsfehler im Zusammenhang mit der Prüfung der Trassenalternativen, Verstöße gegen Landesplanungsrecht, wasserrechtliche Verstöße und Abwägungsfehler in Bezug auf Belange des Naturschutzes sowie private Belange geltend."
Weitreichende Entscheidung
Die Befürworter des Projekts hoffen ihrerseits, dass der VGH die ihrer Ansicht nach korrekte Planung anerkennt. So sagte der stellvertretende Leiter des Staatlichen Bauamts Bamberg, Uwe Zeuschel, unlängst, dass ein Erreichen des Baurechts "ganz wichtig für uns wäre". Bis dahin herrsche Stillstand für dieses Vorhaben.
Welche Tragweite die Entscheidung auch für andere Bereiche im Kronacher Bundesstraßennetz hat, machte früher schon der Küpser Bürgermeister Bernd Rebhan (CSU) deutlich. Auch der weitere vierstreifige Ausbau der B 173 von Kronach-Neuses bis kurz vor Küps hänge von der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ab, sagte er.
Was passiert, wenn ...?
Was passiert eigentlich, wenn die Klage in München abgewiesen wird und es keine Revision geben sollte?
Finanzierung Wie MdB Hans Michelbach auf Anfrage erläutert, steht das Geld für das Vorhaben zur Verfügung. "Die Maßnahme ist voll finanziert, weil sie in der ersten Dringlichkeit ist", verweist er auf den Bundesverkehrswegeplan. Man benötige nur Baurecht. Sollten die Klagen rechtskräftig abgewiesen werden, könnte man loslegen.
Im nächsten Schritt müssten Finanzanforderungen an den Bund gestellt und dann die ersten Ausschreibungen vorgenommen werden. Ob diese unmittelbar oder leicht zeitverzögert erfolgen - abhängig von der Hochkonjunktur im Tiefbau und den damit verbundenen hohen Preisen - müsste die zuständige Stelle entscheiden. Auszugehen wäre aber von Ausschreibungen bis spätestens im Spätherbst.