Druckartikel: Gericht befasst sich mit tödlichem Waldunfall

Gericht befasst sich mit tödlichem Waldunfall


Autor: Marco Meißner

Kronach, Donnerstag, 29. November 2012

Ein 70-Jähriger stand wegen fahrlässiger Tötung in Kronach vor Gericht. Bei Waldarbeiten im Raum Nordhalben war ein Freund des Mannes ums Leben gekommen.
Drei Männer wollten Brennholz für eine Jagdhütte machen. Für einen von ihnen endete der Ausflug in den Wald tödlich, für einen anderen vor Gericht. Symbolbild: Archiv/Günter Flegel


Weil die Fällung eines Baumes in der Nähe von Nordhalben für einen Beteiligten tödlich geendet war und Einspruch gegen den Strafbefehl (80 Tagessätze zu je 40 Euro) erhoben worden war, musste sich am Donnerstag ein 70-Jähriger vor dem Kronacher Gericht verantworten. Letztlich zogen der Angeklagte und sein Verteidiger Sven Püthe den Einspruch jedoch zurück.

Im März dieses Jahres war der 70-Jährige mit zwei Bekannten im Wald, um Brennholz für eine Jagdhütte zu machen. Dabei fällte der Angeklagte auch eine 25 Meter hohe Buche mit einer Seilzugtechnik. Das Seil spannte er zu einem 16 Meter entfernten Baum, um die Fallrichtung vorzugeben. Wie die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorwarf, haben sich dessen Begleiter im Gefahrenbereich aufgehalten, weil sie beim Fällen helfen wollten.

Einer der beiden Männer wurde dabei vom Baum am Rücken getroffen; er erlitt Frakturen im Rippen- und Lendenwirbel-Bereich.


Opfer hatte Fachwissen


Der 70-Jährige und sein Verteidiger gaben den Sachverhalt zu. Sie zeigten aber auf, dass sich gerade der Verunglückte eigentlich über die Gefahren seines Handelns hätte im Klaren sein müssen. 1997 habe der Angeklagte seinen Kettensägen-Schein nämlich bei dem Unfallopfer gemacht, erklärte der 70-Jährige. "Der Verunglückte hatte mehr Fachwissen als mein Mandant und hat sich freiwillig in den Gefahrenbereich begeben." Außerdem wies der Angeklagte darauf hin, dass sich sein Bekannter nur "in Zeitlupe" auf die Flucht begeben habe. Zudem sei der Verunglückte gesundheitlich ohnehin stark angegriffen gewesen.

"Der Baum wurde totgeschnitten", beurteilte eine Zeugin von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft das ihrer Ansicht nach nicht gerade fachgerechte Vorgehen des Trios bei der Fällung. Auch die Seilzugtechnik ist ihren Recherchen nach nicht richtig angewendet und der Gefahrenbereich nicht beachtet worden. Ein Seltenheitsfall seien Unfälle beim Fällen von Bäumen leider nicht, erklärte die Zeugin. Jedes Jahr müsse sie im Durchschnitt sogar drei- bis viermal zu solchen tödlichen Unfällen ausrücken. "Aber dieser Unfall war so krass - dass sich noch jemand auf das Seil setzt, um es auf Vorspannung zu bringen", räumte sie ein.


Mehrere Organe versagten


Der medizinische Sachverständige wies auf ein Multiorganversagen hin, das zum Tod des Unfallopfers geführt habe. Der Mann sei zwar schon vorher schwer erkrankt gewesen, aber er hätte noch jahrelang leben können, räumte er ein, dass der Verunglückte nicht ohnehin auf der Schwelle des Todes gestanden habe. "Er hatte auch gute Chancen, dieses Trauma zu überleben", ergänzte der Mediziner, dass die Verletzungen nicht zwingend zum Tod führen mussten. Allerdings hätten sich "nicht steuerbare Umstände" letztlich negativ ausgewirkt.

Keine Zweifel an der Befähigung der drei Baumfäller, hatte der Förster, der ihnen die Bäume gezeigt hatte. Schließlich seien die drei Männer schon seit Jahren in diesem Wald zu Gange gewesen. Auch von seinem Vorgänger habe er nur Gutes über sie gehört. "Es waren einfache Verhältnisse, keine schwer zu fällenden Bäume", schilderte der Zeuge die Situation. "Wenn er immer schon Brennholz gemacht hat, muss er das beherrschen", sagte er über den Angeklagten.


Einspruch zurückgezogen


Nach den Zeugenaussagen zogen sich Richterin Jana Huber, Staatsanwältin Melanie Krapf, der Verteidiger und sein Mandant zu einem Gespräch zurück. Die Folge war, dass der Angeklagte und sein Verteidiger ihren Einspruch gegen den Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung zurückzogen, und dieser somit in Kraft tritt.