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Gemeinderat Küps zieht Klage gegen Windräder zurück


Autor: Friedwald Schedel

Küps, Mittwoch, 09. Sept. 2015

Der Markt Küps geht nicht länger gegen die fünf geplanten Windräder auf dem Reinberg bei Hain vor. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht scheint aussichtslos. Es gibt heftige Kritik an der Rathausverwaltung. Wir lassen die Marktgemeinderäte ausführlich zu Wort kommen.
Windräder dieser Größenordnung sollen auf dem Reinberg bei Hain errichtet werden.  Foto: Friedwald Schedel


Mit einem einstimmigen Beschluss, der aber widerwillig gefasst wurde, hat der Marktgemeinderat Küps seine Klage gegen die Baugenehmigung für die Windräder zurückgezogen, weil der Rechtsstreit aussichtslos erscheint. In der Sitzung am Dienstagabend gab es heftige Kritik an der Rathausverwaltung, weil die durch einen Formfehler dafür gesorgt hat, dass dem Markt Küps die Klagebefugnis fehlt.

Die Verwaltung hatte den mehrheitlichen Beschluss des Gremiums, die Windräder abzulehnen, nicht rechtzeitig ans Landratsamt weitergeleitet. Wegen dieser Fristversäumnis befasste sich das Verwaltungsgericht Bayreuth gar nicht erst mit der Klage oder weiter angeführten Punkten. Es sah durch die Fristüberschreitung eine faktische Zustimmung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte den Beschluss der Bayreuther Richter. Fehler suchen die Küpser auch beim Landratsamt Kronach. Dessen Bauabteilung hatte nicht auf eine Bitte um Fristverlängerung geantwortet, was man fälschlicherweise als Zustimmung deutete. So bleibt den Küpser Räten nur die Hoffnung, dass der Landesbund für Vogelschutz mit seiner Klage gegen die Windräder Erfolg hat. Das kam in den Redebeiträgen zum Ausdruck.


Das Risiko der Haftung

Bürgermeister Herbert Schneider informierte über ein Schreiben des Rechtsanwalts Brauns, ob zu überlegen sei, das Klageverfahren fortzuführen. Auch der Verwaltungsgerichtshofs schließe sich dem Verwaltungsgericht Bayreuth an, dass eine "Einvernehmensfiktion" eine Schlüsselposition einnehme. Eine Weiterführung des Klageverfahrens könnte für den Markt ein Haftungsrisiko bedeuten. Wenn MVV Energie die Windenergieanlagen nicht im 2. Quartal, sondern erst im 3. Quartal 2016 in Betrieb nehmen könnte, würde das Mindereinnahmen von 36.300 Euro pro Jahr bedeuten. Über eine Betriebszeit des Windparks von 20 Jahren würde das einen Verlust von 726.000 Euro bedeuten. Und das nur bei einer Verzögerung von nur einem Quartal.

Jetzt sei man an dem Punkt, an dem man nicht sein wollte, meinte Thorsten Stalph (CSU). Der Verwaltungsgerichtshof habe sich nur oberflächlich mit der Sache befasst. Genauso wie das Verwaltungsgericht Bayreuth. Und das nur wegen des formellen Fristversäumnisses. Der Markt hätte bei der Klage Erfolgsaussichten gehabt, meinte Stalph. Wenn man die Klage aufrechterhalten würde, könnte der Betreiber trotzdem bauen. Deshalb sei das Haftungsrisiko für den Markt gering.


Eine Klage wäre aussichtslos

Es sei so gut wie sicher, dass man sich eine Klatsche vom Verwaltungsgericht einholen würde. Deshalb sei es aussichtslos, die Klage weiterzuverfolgen. Warum sei die Entscheidung des Marktgemeinderats so spät weitergeleitet worden, fragte Stalph. Hätten Mitarbeiter des Rathauses Defizite, fragte der Marktgemeinderat. Es habe eventuell eine Vermischung von Fahrlässigkeit mit einem bedingten Vorsatz vorgelegen. "Warum hat es eine Woche gedauert, wenn man doch wusste, dass die Frist ablief?", fragte Stalph. Der Beschluss des Marktgemeinderats sei nicht rechtzeitig vollzogen worden, so dass dem Markt die Klagebefugnis fehle. Das Thema werde den Marktgemeinderat weiter beschäftigen müssen. "So kann es auf jeden Fall nicht weitergehen!", sagte Stalph. Der Markt Küps reihe sich deutschlandweit ganz oben ein, wie es bei der Planung von Windkraftanlagen nicht laufen sollte. Ein kleiner Hoffnungsschimmer sei, dass der Landesbund für Vogelschutz klagen werde.

Bürgermeister Schneider verwahrte sich dagegen, dass man ihm Vorsätzlichkeit unterstelle, weil er Windkraftanlagen befürworte. Man habe es gar nicht wahrgenommen, dass diese Einvernehmensfiktion eintreten werde. Es sei nicht so, dass sich der Verwaltungsgerichtshof nur oberflächlich mit dem Thema befasst habe. Er werde nicht bei Stalph "um Milde bitten". Dass Stalph der Verwaltung Fahrlässigkeit oder Vorsatz unterstelle, halte er für ungeheuerlich, unverschämt und schlechten Stil. Er finde es schlimm, mit solchen Argumenten "ein Feuerla anzuschüren".

"Wir dürfen auf Probleme hinweisen, wenn Beschlüsse des Marktgemeinderats nicht umgesetzt werden", verteidigte Bernd Rebhan (CSU) seinen Fraktionskollegen.


Ein riesiges Missgeschick

Dieter Lau (SPD) bedauerte, dass der Markt Küps wegen des Fristversäumnisses keine Klagebefugnis habe. Auch der Rechtsanwalt des Marktes sehe keinen Weg, die Klage durchzusetzen. Inwieweit andere Organisationen klagten, müsse sich zeigen. Von Seiten der Gemeinde seien alle Verwaltungsgerichts-Möglichkeiten ausgeschöpft. Man müsse überlegen, wie man sicherstellen könne, dass ein solches Missgeschick nicht mehr passiere.

Helga Mück (FW) erinnerte, der Marktgemeinderat habe mehrheitlich mit 13:8 Stimmen sein Einverständnis zu den Windkraftanlagen versagt. Dieser Beschluss sei durch einen gravierenden und nicht mehr gut zu machenden Fehler der Verwaltung unterlaufen worden. Grundlegende demokratische Rechte seien damit verletzt worden. "Wenn wir es uns gefallen lassen, so vorgeführt zu werden, können wir heim gehen", empörte sich Helga Mück. Bei einem so wichtigen Thema sei die Verwaltung innerhalb von sechs Tagen nicht in der Lage gewesen, die Entscheidung ans Landratsamt weiterzugeben. Die Aussagen des Verwaltungsgerichtshofs seien eine gewaltige Ohrfeige für die Küpser Verwaltung und den Bürgermeister. Die gesamte Sitzungsvorlage für die Sitzung am Dienstag stelle den Versuch dar, den Marktgemeinderat an der Nase herumzuführen. Eine ehrliche Selbstkritik wäre angebrachter gewesen. Der Bürgermeister müsse die volle Verantwortung für dieses Missgeschick übernehmen. Die Verwaltung solle klären, ob die Zufahrt zu den Baustandorten gewährleistet sei.


Neues Verfahren

Für die Breitbanderschließung im Markt Küps wird das bisher durchgeführte Auswahlverfahren aufgehoben und ein Neues durchgeführt. Dies betrifft das Industriegebiet Küps und das noch unbeplante Gewerbegebiet Schmölz. Die Regierung von Oberfranken habe empfohlen, ein neues Auswahlverfahren zu starten, um Formfehler und Klagemöglichkeiten auszuschließen, berichtete Bürgermeister Schneider. Inzwischen seien die Gebiete neu definiert und das Verfahren gestartet worden. Die Vertragsunterzeichnung werde sich um sechs Wochen verzögern. Vorteilhaft sei, dass im Markt Küps das gesamte Gebiet abgedeckt sei.

Das Landratsamt Kronach habe angefragt, die Gemeinden sollten geeignete Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen melden. Auf die Frage an die Bürger habe es keine Rückmeldung gegeben. Dem Landratsamt seien die gemeindlichen Liegenschaften "Traber Straße 9" und "Schlossring 17" für Notfallunterkünfte gemeldet worden. Das Landratsamt habe diese Gebäude nicht für geeignet gehalten. Nach wie vor würden Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende gesucht. Schneider appellierte an die Küpser Bürger, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es gebe so viele Leute, die helfen möchten.

Jetzt würde man ein Leerstandsmanagement gut gebrauchen können, meinte Dieter Lau. Man solle eine Liste von leer stehenden Wohnungen fertigen und mit den Eigentümern sprechen.


Jugend unterstützt Flüchtlinge

Jugendliche des Jugendtreffs Kiwi wollen für die Flüchtlinge Geld und Sachspenden sammeln. Dazu haben sie ein Plakat entworfen. Sie fragten auch nach leer stehenden Wohnungen und Häusern in Küps, die für die Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden könnten. Bürgermeister Herbert Schneider (parteilos) freute sich über das Engagement der jungen Leute. Gerne unterstütze man im Rathaus dieses Anliegen. "Ich finde es grandios, dass Ihr etwas tun wollt", sagte der Bürgermeister. Man müsse wegen der Koordination mit dem Landkreis Kontakt aufnehmen. Thomas Meyer (CSU) wird den ersten Transport am Donnerstag übernehmen. Auch Helmut Schiffner sagte den Jugendlichen nach der Sitzung seine Unterstützung durch einen Transport zu.

Die Einspeisung des Stroms der Windräder bei Hain solle bei Neuses erfolgen, informierte Bürgermeister Schneider auf eine entsprechende Bürgeranfrage.

Für die Anschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs für die Feuerwehr Oberlangenstadt gibt es einen erhöhten Zuschuss von 17 850 Euro, weil auch der Markt Tettau ein baugleiches Fahrzeug für die Feuerwehr Kleintettau beschafft. Das Fahrzeug werde 52 000 Euro kosten. Die Feuerwehr werde einen Zuschuss von 5000 Euro geben, so dass für den Markt ein Eigenanteil von 29 000 Euro fällig sei, berichtete Schneider.

Das Landratsamt habe den Haushalt 2015 genehmigt, berichtete der Bürgermeister. Dabei betonte Schneider, die Rechtsaufsicht habe die Fortsetzung des strikten Haushaltskonsolisierungskurses und Schuldenabbaus angemahnt.