Freischießen: Verwaltungsgericht entscheidet vor dem Fest
Autor: Corinna Igler
Kronach, Dienstag, 05. August 2014
Nachdem ein Anwohner Klage gegen die geplanten Festzeiten des Kronacher Freischießens, das in gut einer Woche beginnt, eingereicht hat, will das Verwaltungsgericht Bayreuth noch vor Festbeginn entscheiden, ob die Klage rechtens ist und in welcher Form das Traditions-Fest stattfinden wird.
Wie Pressesprecherin Angelika Janßen auf Nachfrage von infranken.de erklärt, werden Klage und Eilantrage des Anwohners der Gegenseite, also der Stadt Kronach, zugestellt. Diese muss dann innerhalb einer gewissen Frist die Akten vorlegen. Damit wird nicht vor Donnerstag beziehungsweise Freitag gerechnet. "Und dann gehe ich davon aus, dass die Kammer zügig entscheidet", sagt Janßen. Immerhin seien ja bis zu Beginn des Festes noch einige Tage Zeit. Wie wahrscheinlich es ist, dass die Klage eines Einzelnen gegen das Traditions-Fest durchgeht, konnte sie nicht einschätzen. "Das kommt auf die Rechtsvorschrift an", sagt sie, also darauf ob der von der Stadt erteilte Bescheid bezüglich der Festzeiten gegen die Rechtsvorschriften verstößt oder nicht.
Wie berichtet hat der Anwohner, der bereits im vergangenen Jahr gegen verschiedene Veranstaltungen auf dem Schützenplatz und auch gegen die Art der Durchführung des Freischießens vorgegangen ist, heuer erneut Klage erhoben. Das Freischießen soll nach seinen Wünschen am Wochenende um 24 Uhr enden und unter der Woche um 23.30. Jeweils eine halbe Stunde vorher soll der Ausschank enden.