Freischießen-Kläger bezieht erstmals Stellung
Autor: Marco Meißner
Kronach, Mittwoch, 17. Mai 2017
Exklusiv auf infranken.de äußert sich der Kläger nun zum Kronacher Freischießen. Zwei unterschiedliche Anwohner klagen wegen Lärmbelästigung.
Die Schützengesellschaft Kronach ist momentan von zwei Klagen betroffen. Am Donnerstag sollte eine davon - hierbei geht es um den Betrieb des Schützenhauses - am Verwaltungsgericht Bayreuth behandelt werden. Wie Gerichts-Pressesprecher Dietmar Lang mitteilt, wurde die Verhandlung jedoch aus organisatorischen Gründen vertagt. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Das gilt auch für die zweite Klage. Gerade in diesem Fall brennt es den Schützen jedoch auf den Nägeln, Klarheit zu bekommen. Schließlich geht es dabei um den Festbetrieb des Freischießens.
Die beiden Klagen wurden von zwei unterschiedlichen Anwohnern der Alten Ludwigsstädter Straße eingereicht. Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte sich der Freischießen-Kläger (er will nicht namentlich genannt werden) nun erstmals bereit, sich kurz zu seinem Anliegen zu äußern. Ausführlich erklären will er sich erst, wenn die Verhandlung in Bayreuth über die Bühne gegangen ist. "Jeder normale Bürger wird dann sagen: ,Der Mann hatte vollkommen Recht‘", ist sich der Kläger sicher.
Zu lange Öffnungszeiten und zu laut
Weil die Tore des Freischießens zu lange offen seien und die Lärmbelästigung nicht umgehend mit dem Schließen ende, sehe er sich zu rechtlichen Schritten genötigt. In seiner Begründung wendet er sich mit einem Vorwurf auch an Stadtoberhaupt Wolfgang Beiergrößlein (FW). "Wenn ein Bürgermeister sich aufregt, dass jemand einen Wohnblock vor sein Schlafzimmerfenster setzen will, dann darf ich mich auch aufregen, wenn bis 3 Uhr nachts Halligalli vor meinem Schlafzimmerfenster gemacht wird." Damit spielt er auf ein früheres Bauvorhaben in der Nachbarschaft des Bürgermeisters an, das von der Stadt abgelehnt worden sei. Der Kläger erklärt auch, wie er sich den weiteren Fortgang seines Anliegens vorstellt: "Sollte die Klage in Bayreuth abgewiesen werden, dann geht es weiter nach München." Und sollte kein Verhandlungstermin vor dem Fest gefunden werden, dann stehe eine einstweilige Verfügung zur Diskussion.
Ziel der Klage
Die Klage zu den Zeiten zielt unter anderem darauf ab, das Freischießen um 23 bzw. 24 Uhr (freitags, samstags, Vorabend des Feiertags) enden zu lassen.
Kommentar: Rechtliche Klarheit schaffen
Seit Jahren tobt mittlerweile das rechtliche Ringen um Festlichkeiten in und um das Schützenhaus sowie vor allem um die Form, in der sich das Freischießen präsentieren darf. Nun geht es also in die nächste Runde. Wann sie vom Gericht eingeläutet wird, ist noch fraglich. Das ist besonders insofern ein Problem, da irgendwann die Detailplanungen der Schützengesellschaft und aller am Fest Beteiligten stehen müssen. Eine solche Organisationsaufgabe auf den letzten Drücker wäre ein enormer Kraftakt.Im vergangenen Jahr wurde mit einem anderen Kläger ein langfristiger Vergleich geschlossen. Ob das diesmal wieder möglich ist? Fraglich. Doch vielleicht muss die Sache nun wirklich einmal verhandelt werden, um ein für alle Mal rechtliche Klarheit für alle Seiten zu bekommen und nicht jedes Jahr aufs Neue vor einer Zitterpartie um das beliebte Traditionsfest zu stehen.
von Marco Meißner