Ex-Schule wird Kiga
Autor: Karl-Heinz Hofmann
Kronach, Freitag, 11. Dezember 2015
Der Nutzungsänderung der ehemaligen Schule wurde einstimmig zugestimmt.
Der kleine Weiler Wüstbuch, nahe Fischbach, ist im Bau-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Kronach hinsichtlich Bauanträgen immer eine Herausforderung. So stieß das Gremium erneut bei einem schon im Januar positiv beschiedenen Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Wüstbuch an seine Grenzen. Stadtplaner Daniel Gerber informierte, dass trotz des damalig einstimmigen Beschlusses keine Genehmigungsfähigkeit eintrat. Gerber riet auch in der Sitzung am Donnerstag im Rathaus von einem Einvernehmen ab. Auch eine angestrebte Lösung per Erweiterung der Außenbereichssatzung Baurecht zu erlangen, ist nach Meinung des Stadtplaners abzulehnen. Abgesehen von der Problematik "Bezugsfall" würde dieses Vorgehen grundsätzlichen städtebaulichen und landesplanerischen Zielen zuwiderlaufen.
Wirbel um "Wüstbuch II"
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und betrifft ein Grundstück, das außerhalb des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung liegt. Genau diesen Antrag, "auf Erweiterung der Außenbereichssatzung Wüstbuch II", stellte der Bauwerber an die Stadt Kronach. Wieder wurden Meinungen ausgetauscht und Argumente hin und her gewälzt. Schließlich war die Entscheidung einstimmig, dem Stadtrat zu empfehlen, einer Erweiterung der Außenbereichssatzung zuzustimmen und den Weg für eine Bauleitplanung frei zu machen. Die Mitglieder im Bauausschuss begrüßten unisono das Ansinnen junger Familien, bei ihren Wurzeln zu bleiben. In diesem Falle will eine junge Familie auf ein, an ihrem Elternhaus angrenzendes Grundstück ihr neues Domizil errichten. Weil sich der Bauherr bereiterklärt, alle entstehenden Kosten für Erschließung und auch für das erforderliche Bauleitverfahren zu übernehmen, entstehen der Stadt keine Kosten, was ein weiterer Grund für eine positive Einstellung zum Bauantrag war.
Knifflige Angelegenheit
Ebenfalls als knifflige Angelegenheit erwies sich eine Wiedervorlage auf Wohnhauserweiterung mit überdachtem Balkon in Breitenloh. Bereits im Mai 2014 wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Hierzu lag vom Landratsamt ein Schreiben vor, in dem hingewiesen wird, dass es sich bei der Entscheidung des Gremiums um eine rechtswidrige Untersagung handle.
Da bereits das Bauvorhaben vollzogen wurde, sah auch Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein (FW) die Veränderungen der Wohnhauserweiterung als durchaus erträglich an. Auch Karl H. Fick (SPD) sah eine Zustimmung tragbar, da das Ortsbild nicht negativ beeinträchtigt werde. Angela Degen Madaus (FL) sah hingegen einen Stilbruch und das sei nicht in Ordnung. Bernd Liebhardt (CSU) meinte, man müsse deutlich machen, dass der Bauausschuss vor einer Maßnahme gehört und dessen Meinung Gewicht haben müsse. Daher sollte der ablehnende Beschluss aufrechterhalten werden. Mit 5:4 Stimmen blieb es letztlich bei dem Beschluss das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Anders ging man bei einem Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport in Friesen vor. Das Bauvorhaben weicht zwar in mehreren Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab, dennoch wurde mit Auflagen das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. Zur Wiedervorlage lag ein Antrag auf Neubau eines Carports bei Friedrichsburg auf dem Tisch. Auch hier konnte man die Auffassung des Landratsamtes nicht teilen und blieb beim negativen Beschluss, das Einvernehmen nicht zu erteilen. Der Bürgermeister kommentierte den bereits vollzogenen Bau als nicht schön, das passe nicht ins Ortsbild.
Zustimmung
Folgenden Anträgen wurde zugestimmt:
- Nutzungsänderung der Grundschule zu Kindergarten und Kinderkrippe in Gehülz.
- Betriebseigene Dieseltankstelle einer Firma/"Hohe Weide".
- Neubau einer Betriebswohnung und Anbau eines Carports/ Am Zinshof.
- Neubau eines Waschparks im Eichicht.
- Erweiterung des Ausstellungsraumes von Auto Müller/ Blumau. eh/red