Erziehung: Immer mehr Kronacher Väter nehmen Elternzeit
Autor: Anna-Lena Deuerling
LKR Kronach, Donnerstag, 17. Januar 2019
Elterngeld sei Dank: Die finanzielle Unterstützung erleichtert es Familie, sich nach der Geburt eine gemeinsame Auszeit vom Berufsleben zu nehmen.
Im Rahmen unserer Themenwoche "Gleichberechtigung" beschäftigen wir uns heute mit den Themen Elternzeit und Elterngeld. Die Anzahl der Väter, die sich nach der Geburt eine Auszeit vom Berufsleben nehmen, ist bundesweit stark angestiegen. Im Landkreis Kronach nehmen laut der Statistik zum Elterngeld aus dem Jahr 2017 rund 87 Prozent der Väter zwei Monate Elternzeit in Anspruch. Damit liegt der Kreis über dem oberfränkischen Durchschnitt von 82,1 Prozent.
Die finanzielle Unterstützung durch das Elterngeld, das im Jahr 2007 eingeführt wurde, erleichtert vielen Familien die Entscheidung für eine Auszeit vom Job. Doch nach wie vor sind es Mütter, die im Durchschnitt deutlich länger zu Hause bleiben, während die Väter oft nur zwei Monate Elterngeld beziehen. Über die Gründe haben wir mit der Familie Thümlein aus Glosberg gesprochen. Den ausführlichen Artikel lesen Sie im Premiumbereich von inFranken.de.
Sieben Fragen zu Elternzeit und Elterngeld
Elternzeit und Elterngeld - wer sich gerade nicht akut mit dem Thema beschäftigt, kann diese Begriffe schnell durcheinanderbringen. Vor allem, da sich in den letzten Jahren einiges geändert hat. Wir klären die wichtigsten Fragen.
1. Was ist Elternzeit?
Nach der Geburt eines Kindes können Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, eine Auszeit vom Berufsleben nehmen. Der Arbeitgeber stellt den Elternteil von seiner Arbeitspflicht frei, das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Während dieser Auszeit erhält der Arbeitnehmer keinen Lohn.
2.Steht beiden Elternteilen Elternzeit zu?
Elternzeit steht beiden Elternteilen unabhängig voneinander zu. Die Elternzeit kann abwechselnd oder gleichzeitig genommen werden.
3.Wie lange und in welchem Zeitraum kann Elternzeit beansprucht werden?
Möglich ist eine Auszeit vom Berufsleben von bis zu drei Jahren pro Elternteil. Die Elternzeit kann am Stück oder auf mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt genommen werden. Elternzeit kann auch für einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage beantragt werden.