Erstes landesweites Verbot: Ist bald Schluss mit der Gartenwüste?
Autor: Bastian Sünkel
Kronach, Donnerstag, 30. Juli 2020
Der Schottergarten ist vielen Menschen ein Dorn im Auge. Dabei steht auch in der Bayerischen Bauordnung bereits: Flächen sind zu begrünen - ohne Folgen. Ein Bundesland treibt das Verbot voran, aus Kronach kommt ein anderer Vorschlag.
Sie sind ganz leicht zu erkennen. Wenn der Betrachter vor einem Gartenzaun steht und in Richtung des Hauses blickt. Dazwischen, wo man mit Grün, Braun und Bunt rechnet ist fast alles: grau. In diesem Moment weiß der Betrachter, dass er vor einem Schottergarten und damit nicht nur für Naturschützer vor hausgemachten Problemen steht. Der versiegelte, dunkle Boden heizt sich auf, lässt kein Wasser ab, staut es sogar. Für Insekten, Vögel und andere Gartenbewohner ist es totes Land.
Stein- ist kein Schottergarten
So viele Argumente sprechen gegen den Schottergarten, der nicht mit einem traditionellen Stein-, Kies- oder beispielsweise dem japanischen "Zen-Garten" verwechselt werden darf. Dort werden ökologisch wertvolle Pflanzen auf kargen Böden kultiviert. Was spricht also für das Extrem - außer die gestalterische Freiheit im Garten? Gibt es diese Freiheit überhaupt?
In Baden-Württemberg seit Kurzem nicht mehr, heißt es in einigen Medienberichten. Doch das ist nicht ganz richtig. Tatsächlich, das hat die Facebookseite "Gärten des Grauens" bereits am 30. Oktober 2018 veröffentlicht, gibt es in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und - tatsächlich - 13 anderen Bundesländern, also allen, Gesetze gegen Schottergärten.
Hätte man doch nur genauer gelesen. Oder ist es an der Umsetzung gescheitert? Die Geröllwüsten in deutschen Städten, aber auch auf dem Land, die sich als Gartenanlage ausgeben, aber eher naturfeindlich wirken, sind schon lange verboten - auch in Bayern. Nur am Durchsetzen des Gesetzes mangelte es bisher.
Im Artikel 7 der Bayerischen Bauordnung heißt es, dass derartige unüberdachte Grundstücksteile - also Gärten - "wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen" sind, "soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen."
Wenn ein Bebauungsplan oder andere Satzungen nicht dem ersten Teil des Artikel widersprechen... Ist also der Bebauungsplan der Grund, warum Schottergärten existieren?
Für den Befürworter eines Verbots klingt die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr bizarr: Durch den Zusatz im Artikel 7 gebe es also auch in dieser Hinsicht kein landesweites Verbot von Steingärten, heißt es aus dem Bauministerium. "Die Kontrolle ist eine Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde, also der zuständigen Landratsämter, ebenso die Fragen, in welchem Umfang diese vor Ort wahrgenommen wird." Das sei auch nachvollziehbar, heißt es weiter, da die Regelungen durch die Ausnahmen in jedem Landkreis anders sein können.