Empörung über Plakate gipfelt in Strafantrag: Kronacher wirft NPD Volksverhetzung vor
Autor: Teresa Hirschberg
Kronach, Dienstag, 28. Mai 2019
Klaus Stengl hat in Kronach einen Strafantrag gegen die NPD und den Dritten Weg gestellt. Sein Vorwurf: Die Parteien betreiben mit ihren Wahlplakaten Volksverhetzung. Andere Städte sind schon einen Schritt weiter.
So etwas soll seine Enkelin in Zukunft nicht mehr sehen müssen: Gezückte Waffen und Aufrufe zur Gewalt. Klaus Stengl stellte deswegen am 17. Mai einen Strafantrag gegen die NPD und den Dritten Weg. Der Kronacher beschuldigt die Parteien, mit ihrer Wahlwerbung zur Europawahl Volksverhetzung zu betreiben. Und mit diesen Vorwürfen steht Stengl nicht alleine da.
Ihm selbst seien die Plakate an der B173 auf der Höhe des Toom-Baumarktes gar nicht aufgefallen. In der Schule seiner 14-jährigen Enkelin waren sie dagegen ein viel diskutiertes Thema. "Die Schüler haben sich wahnsinnig darüber empört", erzählt Stengl. "Deshalb musste ich mir das genauer anschauen." Die Wahlwerbung der beiden Parteien steht seit Wochen deutschlandweit in der Kritik: In München und Chemnitz gab es beispielsweise bereits Urteile darüber, welche Plakate bleiben dürfen und bei welchen es sich um Volksverhetzung handelt.
Im Kronacher Fall hat Stengl exemplarisch ein NPD-Plakat mit der Aufschrift "Wir lassen die Luft raus" ausgewählt, auf dem drei Personen in einem Schlauchboot zu sehen sind. Der Zusatz "aus der Asylpolitik" sei viel zu klein, das Plakat somit zweideutig. Auch ein Plakat des Dritten Wegs hat Stengl abfotografiert und seinem Strafantrag als Beweis angehängt. "Europa verteidigen! Grenzen dicht!" ist darauf zu lesen, daneben der Lauf einer Pistole. Kurz nach der Europawahl ist zumindest letzteres Plakat vom Laternenmast verschwunden.
Den Strafantrag brachte Stengl zunächst zur Polizeiinspektion, von wo aus ihn die Beamten an die Kriminalpolizei und die Coburger Staatsanwaltschaft weiterleiten. Die Polizisten hätten noch einmal nachgehakt, ob Stengl tatsächlich Anzeige erstatten wolle. Ihrer Einschätzung nach handele es sich bei der Wahlwerbung nämlich um keine strafbare Handlung. Kurze Zeit darauf wurden jedoch in München NPD-Plakate mit der Aufschrift "Migration tötet" abgehängt. "Also ist es wohl doch strafbar", sagt Stengl. Er selbst könne die Plakate schließlich nur subjektiv bewerten. "Ich bin ja kein Jurist."
Auf Facebook hatte Stengl zudem in der Kronach-Gruppe "Spotted" die Frage gestellt, warum diese Art von Plakaten überhaupt erlaubt sei. Die Antworten anderer Nutzer reichten von Unverständnis über den Verweis auf Meinungsfreiheit bis zu gegenseitigen Beleidigungen. Stengl hatte bei den Kronachern einen politischen Nerv getroffen.