Ein Urteil ohne klaren Sieger - Bau der Lerchenhoftrasse verzögert sich erneut
Autor: Marian Hamacher
Küps, Dienstag, 29. Oktober 2019
Es wird noch einige Zeit vergehen, ehe der Bau der Lerchenhoftrasse beginnen kann: Laut des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Regierung von Oberfranken bei ihrer Planung fehlerhaft gearbeitet. Die muss nun nachsitzen.
Das Warten geht weiter. Seit Dienstag steht fest, dass sich der Bau der Lerchenhoftrasse erneut verzögern wird. Der Grund ist ein schon lange erwartetes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München. Demnach ist der am 24. Mai 2016 von der Regierung von Oberfranken vorgelegte sogenannte Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig. Gemeint ist mit dem komplizierten Wort im Grunde nichts anderes, als eine Art Baugenehmigung für Straßen. In dieser geht es um den geplanten Neubau der B 303 über die Lerchenhoftrasse (siehe Infokasten) und die Anbindung der B173 zwischen Johannisthal und Küps.
Allzu euphorisch ist der Bund Naturschutz (BN), der gegen den Trassenverlauf geklagt hatte, allerdings nicht. "Wir werten das Urteil als einen Zwischenerfolg", sagt der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe. Was die Euphorie der Naturschützer trübt, sind gleich mehrere Aspekte des Urteils.
Wie das Gericht mitteilt, spricht nämlich nichts dafür, dass die Lerchenhoftrasse aus Rechtsgründen nicht gebaut werden darf. Daher wurde der Planfeststellungsbeschluss nicht wie vom BN gefordert aufgehoben, sondern die Klage vielmehr sogar teilweise abgewiesen. Ebenso wie weitere Einwände des BN - unter anderem im Hinblick auf Verfahrensfehler und Fragen des Hochwasserschutzes.
Zu ungenau geprüft
Doch weshalb ist der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig, obwohl das Gericht an der Lerchenhoftrasse nichts auszusetzen hat? Vereinfacht ausgedrückt, moniert der Verwaltungsgerichtshof, dass die fünf alternativen Trassenverläufe nicht tiefgreifend genug geprüft wurden.
Die Regierung von Oberfranken hat nun die Möglichkeit, ihren Beschluss zu überarbeiten und um die beanstandete genauere Überprüfung der Alternativen zu ergänzen. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass es auch danach beim bisherigen Trassenverlauf bleibt", erklärt Claudia Frieser, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichtshofs auf FT-Anfrage. "Aber es müssen die Richtlinien eingehalten werden." Und das sei in der bisherigen Planung nach Ansicht des Gerichts nicht der Fall gewesen. Diese offene Hintertür ist es, die den BN nur von einem Zwischenerfolg sprechen lässt. "Aber wir sehen nun immerhin die Chance, dass eine echte Prüfung der Alternativen kommen kann", meint Geilhufe.
Auf Detailsuche
Arbeit bedeutet das Urteil jetzt in erster Linie für das Staatliche Bauamt Bamberg, das den Planfeststellungsbeschluss für die Regierung von Oberfranken ausgearbeitet hat. "Im ersten Moment macht sich schon ein bisschen Frust breit, wenn so ein Urteil kommt", räumt Norbert Schmitt, der stellvertretende Leiter des Bauamts ein. "Wir wollen ja schließlich eine gefestigte Arbeit abgeben."
Für die Juristen der Regierung gelte es nun, die rund 100 Seiten des Urteils genau durchzulesen. Sobald feststehe, in welchen Bereichen noch einmal angesetzt werden muss, werde sich das Bauamt dann mit Vertretern der Regierung zusammensetzen. Denn dann könne genau besprochen werden, welche Details noch fehlen. "Ob es zum Beispiel um ein Gebiet geht, das noch einmal genauer angesehen werden muss oder eventuell eine bestimmte Vogelart", erklärt Schmitt.