DJK/SV Zeyern klagt gegen gekündigten Sportplatz-Pachtvertrag
Autor: Veronika Schadeck
Zeyern, Freitag, 13. Juni 2014
Der Verein geht gerichtlich gegen die Kündigung des Pachtvertrags für den Sportplatz vor.
Der DJK/SV Zeyern/Roßlach geht gerichtlich gegen die Kündigung des Pachtvertrages für den Sportplatz vor. Ihr Rechtsanwalt Horst Hohenner reichte diese Woche die Klage beim Amtsgericht Kronach ein.
Wie bereits berichtet, hatte die Gemeinde Marktrodach im November 2013 die fristlose Kündigung des Pachtvertrags mit dem Sportverein beschlossen. Entschieden wurde weiter, dem Verein noch bis zum 30. Juni 2014 das Spielfeld zu überlassen, danach allerdings sollten keine weiteren Fußballbegegnungen mehr stattfinden.
Mit dieser Entscheidung wollten die Räte dem DJK/SV Zeyern die Grundlage für die bereits laufende Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Zeyern beim Verwaltungsgerichtshof in München nehmen.
Denn, so war damals die Argumentation der Räte, ohne Sportplatz hätte der Verein auch keine Klagebefugnis mehr.
Wie geht es nun weiter?
Wie steht der DJK/SV Zeyern ohne Spielfeld da? Fakt ist, so der Mario Horka, der zurzeit kommissarisch als Zweiter Vorsitzender fungiert, "wir werden auch in der kommenden Saison spielen!" Wo, allerdings, das wollte der Zeyerner nicht verraten. Genaueres würden die Mitglieder bei der Jahreshauptversammlung erfahren.
Die werden schon ein Spielfeld finden, beispielsweise bei den umliegenden Gemeinden", so Bürgermeister Norbert Gräbner. Dagegen meint Rechtsanwalt Horst Hohenner: "So einfach ist es nicht!". In diesem Zusammenhang erklärt er, dass die Kündigung in dem Fall gar nicht so eine große Rolle spielt, zumal bis dato auch keine Räumungsklage seitens des Eigentümers eingereicht wurde.
Also können auf dem Spielfeld in Zeyern vorerst weitere Fußballbegegnungen stattfinden. Und: "Wir sind mit unserer Klage gegen die Kündigung des Pachtvertrages einer Räumungsklage des Eigentümers zuvorgekommen."
Der Eigentümer des Fußballplatzes, wer ist dies zurzeit? Und: Gegen wen klagt der DJK/SV Zeyern, gegen die Gemeinde oder der Bundesrepublik? Nach Auskunft des Bürgermeisters habe die Gemeinde das ganze Grundstück bereits an das Staatliche Bauamt veräußert. Allerdings habe er noch keinen entsprechenden Grundbuchauszug erhalten. Er gehe davon aus, dass noch keine Grundbuchberichtigung durchgeführt wurde.
Erich Beck, Leiter der Rechtsabteilung des Staatlichen Bauamtes Bamberg erklärte, dass - solange noch kein Auszug vorhanden sei - der Verein gegen die Gemeinde klagen müsste.
Pachtvertrag läuft über 30 Jahre
Horst Hohenner kann dies nicht so ganz nachvollziehen. Er weist darauf hin, dass seit März 2014 eine Grundbuchzulassung vorhanden ist. Demnach richtet sich die Klage des Sportvereins auch an die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt in Bamberg.
Der Rechtsanwalt sieht durchaus gute Chancen, dass die Klage gegen die Kündigung des Pachtvertrags im Sinne seiner Mandanten entschieden wird. Er beruft sich dabei auf den Pachtvertrag, der im Jahre 1994 für eine Dauer von 30 Jahren unterzeichnet wurde.
Flutlichtanlage wurde vom Bayerischen Landessportverband mitfinanziert
Zum anderen verweist er auf die Flutlichtanlage des Sportvereins, die aus Fördermitteln des Bayerischen Landessportverbandes mit finanziert wurde, unter der Prämisse, dass dem Verein bis 25 Jahre nach der Anschaffung der Pachtvertrag nicht gekündigt werden dürfte. Die Gemeinde habe diesen Vertrag so mit unterzeichnet.
Seiner Meinung nach tritt das Argument des "Öffentlichen Interesses" in diesem Fall mehr in den Hintergrund. Auch der Eigentümerwechsel spiele keine Rolle, denn "Kauf bricht nicht eine Pacht. Der neue Eigentümer muss alle Rechte und Pflichten übernehmen!"
Wie geht es nun weiter? Hohenner geht davon aus, dass eine Entscheidung bezüglich Kündigung des Pachtvertrags bis Herbst 2014 getroffen wird. Und er ist überzeugt: Solange über die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss beim VGH noch nicht entschieden, solange werde auch die Ortsumgehung nicht in Angriff genommen. Und wie viele wissen: Eine Klage beim VGH kann etwas länger dauern.
Jahresversammlung am 27. Juni
Unterdessen hat man nun einen Termin für die Jahresversammlung gefunden. Diese soll am 27. Juni stattfinden.
Der Zwist zwischen dem Staatlichen Bauamt und dem DJK/SV Zeyern reicht bis Anfang 2013 zurück. Damals hatte der Verein Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Ortgsumgehung Zeyern eingereicht, weil er sich in seiner Existenz bedroht fühlte.
Die Pläne für die Umgehung sahen vor, dass die neue Trasse durch den Sportplatz führt. Seitdem ist der Verein in die Negativschlagzeilen. Abgesehen, dass davon, dass der mittlerweile seines Amtes enthobene Vorsitzende mit der Kasse durchgebrannt sein soll, ist auch für die Mannschaft die vergangene Saison in sportlicher Hinsicht nicht gut gelaufen. Sie endete mit dem letzten Tabellenplatz in der A-1-Klasse.