Die Causa Teuschnitz ist noch offen
Autor: Veronika Schadeck
Kronach, Freitag, 19. Oktober 2018
Die Beteiligung der Stadt Teuschnitz an der Sanierung der Frankenwaldgruppe war Thema in der FWG-Verbandsversammlung.
Zahlt nun die Stadt Teuschnitz ihre Investitionsumlage für die Sanierung der Frankenwaldgruppe (FWG) oder nicht? Müssen am Ende gar die Bürger für die Beiträge aufkommen, die eigentlich die Kommunen übernehmen sollen? Diese Frage stellte sich am Freitag bei der Verbandsversammlung der FWG. Fakt ist, dass diese Entscheidung darüber die Bürgermeister, Gemeinderäte und Verbandsräte treffen werden.
Die Chancen stehen zwar gut, dass es bei dem Sanierungskonzept bleibt, das der Vorsitzende Jürgen Baumgärtner vor wenigen Wochen vorgestellt hat. Allerdings fehlt immer noch die Zustimmung aus Teuschnitz.
Deshalb stimmte als einziger Anwesender der Ludwigsstädter Bürgermeister Timo Ehrhardt dagegen, den Beschluss der Verbandsversammlung vom Oktober 2016 zurückzunehmen. Hier geht es darum, dass die Stadt Teuschnitz nur mit Zustimmung der FWG das kostengünstigere Wasser direkt von der Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO) beziehen kann.
Wie bereits berichtet, wurde dieser Streitpunkt bei einem Schlichtungsgespräch mit dem Landrat und dem Vorsitzenden der FWO, Heinz Köhler, beseitigt. Die Stadt kann ab 1. Januar 2019 ihr Wasser für Teuschnitz und Wickendorf direkt von der FWO beziehen. Zudem wurde ein Teil der offenen Rechnungen gestundet.
Baumgärtner zuversichtlich
;Als Gegenleistung, das konnte man zumindest den Ausführungen der stellvertretenden Vorsitzenden der FWG, Susanne Grebner, entnehmen, habe die Stadt signalisiert, "die Diskussionen zur Sanierung der FWG wohlwollend begleiten zu wollen". Zudem wolle Bürgermeisterin Gabi Weber innerhalb ihrer Gremien darüber diskutieren.
Für Ehrhardt war dies zu wenig. "Wir sind eine Solidargemeinschaft, es kann nicht sein, dass Teuschnitz nur die Rosinen herauspickt!"
Er sei zuversichtlich, so der Vorsitzende der FWG, Jürgen Baumgärtner, dass die Stadt ihren Beitrag leistet. Sollte dies nicht der Fall sein, werde Klage eingereicht. Sollte diese für Teuschnitz entschieden werden, müssen auch die anderen Kommunen keinen Beitrag leisten.