Der Specht ist die "Polizei des Waldes"
Autor: Friedwald Schedel
Kronach, Sonntag, 14. Juni 2015
Der Specht hämmert seine Höhlen in Bäume. Die sind dadurch aber nicht wertlos. Stefan Friedrich und Stephan Amm sind dem Vogel auf der Spur. Wer ökologisch wertvolle Bäume stehen lässt, erhält eine staatliche Förderung. Wir haben eine Bilderstrecke zur Spechtbeobachtung.
Stefan Friedrich und Stephan Amm liegen oft auf der Lauer. Sie wollen den Schwarzspecht oder den Buntspecht im Benefiziatenwald bei Kronach ablichten. Teleobjektive mit langer Brennweite sind auf den Höhleneingang am Baum gerichtet, doch der Specht ist heute fotoscheu, schimpft wie ein Rohrspatz von einem Ast aus ganz in der Nähe und traut sich nicht zu seiner Höhle.
Schließlich treibt es den Vogel doch zum runden Loch im Baum, hinter dem sich seine Jungen befinden und gierig auf Futter warten. Klickklick, die beiden Fotografen drücken ab, die Bilder sind "im Kasten", bzw. auf der Chipkarte der Kamera gespeichert.
Stefan Friedrich betreut den Benefiziatenwald - der ist nach dem Benefiziaten (Geistlichen) Karl Traut benannt - zwischen Kronach und Mostrach und freut sich über die vielen Spechtlöcher in den Bäumen, denn diese Vögel sind für die Ökologie ungemein wichtig.
Für die Ökologie Gold wert
Die Spechte bauen, das haben Stephan Amm und Stefan Friedrich herausgefunden, immer wieder neue Höhlen und überlassen ihre alten Behausungen diversen "Nachmietern" wie Wildtaube, Käuzchen, Kleiber, Sperlingskauz oder Rehfußkauz, allesamt sehr nützliche Waldbewohner, auf deren Speisekarte ebenfalls Schädlinge stehen, die sie scharenweise vertilgen. Die Höhlen sind so geschickt angelegt, dass es nicht reinregnen kann. Vom Eingang aus steigt der Gang zuerst ein bisschen an. Die Gefahr, dass der Nachwuchs in der Nässe sitzt oder ertrinkt, ist damit gebannt.
Die Höhlen der Spechte befinden sich meist etliche Meter über dem Waldboden, damit der Feind des Spechtnachwuchses, der Baummarder, keine leichte Beute machen kann. Bei einer Schwarzerle im Apostel-Messbenefizium, wie dieses Waldstück offiziell heißt, findet sich die bewohnte Nisthöhle eines Buntspechts in etwa zweieinhalb Metern Höhe. Ungewöhnlich niedrig, findet Stefan Friedrich, aber erfolgreich. Der Baum ist durch Blitzschlag vorgeschädigt, Rinde fehlt großflächig. Die Schwarzerle ist für die Wertholznutzung nicht mehr brauchbar, "aber für die ökologische Nutzung des Waldes ist dieser Baum Gold wert", findet Stefan Friedrich.
Cordula Kelle-Dingel, Kreisvorsitzende des Landesbundes für Vogelschutz, freut sich sehr über die vielen Spechtbäume, die sie sieht, wenn sie als Försterin durch den Wald geht. Sie findet es richtig toll und nachahmenswert, dass sich Stephan Amm und Stefan Friedrich so für den Vogelschutz engagieren.
Förderung für Waldbesitzer
Waldbesitzer, deren Wälder in Natura 2000-Gebieten oder anderen Schutzgebieten liegen, können für den Erhalt von so genannten "Biotopbäumen" zwischen 150 Euro (Nadelholz und Weichlaubholz) und 195 Euro (Hartlaubhölzer wie Eiche und Buche) je Baum als einmalige Zahlung erhalten. Darauf verwies Martin Hecht, stellvertretender Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. "Alle Beträge sind Einmalzahlungen", betonte Hecht. Die Bäume müssen dann zwölf Jahre stehen bleiben. Für Bäume, die in 1,30 Metern Stammhöhe einen Durchmesser von weniger als 60 Zentimetern haben, gibt es pauschal 125 Euro pro Baum.
Die geförderten Bäume können Horst- oder Höhlenbäume ("Spechtbäume") sein. Jedoch werden auch andere naturschutzfachlich wertvollen Bäume gefördert. Genaueres steht in der Richtlinie zum Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNPWaldR 2015).
Darüber hinaus gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Waldbesitzer, die in ihrem Wald wertvolle Strukturen für Tiere und Pflanzen schaffen oder erhalten wollen:
Das Belassen von liegendem oder stehendem Totholz wird nach VNPWald mit 90 Euro pro Stück gefördert (mindestens 40 Zentimeter Durchmesser). Auch hier gilt: Das Totholz muss mindestens zwölf Jahre im Wald bleiben.
Der Erhalt seltener Baumarten (40 oder 56 Euro pro Stück) und der Erhalt alter Samenbäume (60 oder 84 Euro pro Stück) wird auch außerhalb von Schutzgebieten gefördert (die höheren Sätze gelten im Berg- oder Schutzwald). Hier müssen die Strukturen für zehn Jahre erhalten bleiben.
Weitere Informationen erhalten Waldbesitzer bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (www.waldbesitzer-portal.bayern.de), die für alle oben genannten Fördermaßnahmen zuständig sind.