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CSU/FWG dürfen in Teuschnitz antreten


Autor: Marco Meißner

Teuschnitz, Montag, 17. Februar 2014

Der Beschwerdeausschuss hat am Montagmittag eine Entscheidung zur bevorstehenden Stadtratswahl in Teuschnitz getroffen. CSU und FWG dürfen demnach mit ihrer gemeinsamen Liste antreten.
CSU und FWG müssen nicht mehr um ihre Teilnahme an der Stadtratswahl in Teuschnitz bangen. Foto: Archiv/Richard Sänger


Die Freien Wähler (FW) Teuschnitz hatten den gemeinsamen Wahlvorschlag der CSU und der Freien Wählergemeinschaft (FWG) Teuschnitz angefochten und deshalb den Beschwerdeausschuss in Bayreuth angerufen. Der Antrag der FW wurde jedoch abgelehnt.

Wie Michael Hebentanz, Vorsitzender der Freien Wähler Teuschnitz am Freitag auf Anfrage festgestellt hatte, machten die FW ihre Kritik vor allem an der Namensähnlichkeit von FW und FWG fest, die ihrer Ansicht nach die Wähler vor Unterscheidungsprobleme stellen könnte. Außerdem wurden der FWG vermeintliche formale Fehler bei der Aufstellung der Kandidatenliste angekreidet. Der Beschwerdeausschuss wies diese Vorwürfe zurück und lässt somit den CSU/FWG-Wahlvorschlag für die Stadtratswahl zu.


Falschen Weg eingeschlagen

Wie Wahlausschussvorsitzender Thomas Weber nach seiner Rückkehr aus Bayreuth

erläuterte, sei vom Ausschuss folgendes festgestellt worden: "Wenn man vor eine solche Instanz zieht, muss man persönlich betroffen sein. Das konnte Herr Hebentanz nicht nachweisen." Eine Handlungsmöglichkeit für ihn hätte es demnach nur gegeben, wenn etwa der Wahlvorschlag der FW, also seiner eigenen Gruppierung, nicht zugelassen worden wäre.

Schließlich versicherte Weber, dass auch der dritte Kritikpunkt von Hebentanz nicht haltbar sei; dieser bezog sich auf eine angebliche Befangenheit des Wahlausschussvorsitzenden. Weber versicherte: "Der Gemeindewahlausschuss ist nicht dazu da, irgendeiner Gruppierung Schwierigkeiten zu bereiten." Es sei vielmehr seine Pflicht, dass alle Gruppierungen ordnungsgemäß zu ihren Recht kämen. Wer in den Stadtrat einziehe, sei keine Entscheidung des Wahlausschusses, sondern der Wähler, betonte Weber.