Chance für den Marktrodacher Gemeindewald
Autor: Veronika Schadeck
Marktrodach, Dienstag, 09. April 2019
Für das Gewerbegebiet "Gries III" will Marktrodach Ausgleichsflächen schaffen. Forstanwärterin Paulina Schmidt zeigte die Möglichkeiten auf.
Entstehen in einer Kommune Neubau- oder Gewerbegebiete, muss dafür an anderer Stelle ein Ausgleich geschaffen werden. Der Gemeinderat Marktrodach beabsichtigt nun, für die Ausweisung des sechs Hektar großen Gewerbegebiets "Gries III" (wir berichteten) im Gemeindewald Ausgleichsflächen zu schaffen. Die Forstanwärterin Paulina Schmidt eruierte im Rahmen ihrer Facharbeit, an welchen Stellen der Gemeindewald als Ausgleichsfläche genutzt werden könnte. Am Montagabend trug sie in der Gemeinderatssitzung ihre Ergebnisse vor.
Für den sechs Hektar großen "Gries III" müssen drei Hektar Ausgleichsflächen geschaffen werden. Ihre Untersuchungen hätten ergeben, dass man aus dem 31,9 Hektar großen Gemeindewald zwei Hektar davon nutzen könnte. Dazu gehört unter anderem der Wald an der "Radspitze".
Aufschlussreich erklärte sie, was es mit den Ausgleichsflächen auf sich hat. Demnach richtet sich die Größe der Ausgleichsflächen für ein Wohn- oder Gewerbegebiet nach der ökologischen Bedeutung, wie stark die Baufläche die Natur beeinträchtige und nach der zu erwartenden Versiegelung.
Sie wies darauf hin, dass ein Gemeindewald nach den Richtlinien des Waldgesetzes, Naturschutzrecht und dem Forstwirtschaftsplan bewirtschaftet werden müsse. Dennoch gebe es Kriterien, die über diese Vorgaben hinausgehen und der Anerkennung als Ausgleichsflächen nützlich sind.
Die angehende Försterin sprach in diesem Zusammenhang davon, dass man den Laubholzanteil beispielsweise durch den Einsatz von Buchen erhöhen und Tannen in den von Fichten geprägten Wäldern pflanzen könnte. Zwar werde bei einem 100-prozentigen Fichtenbestand bei einer sachgemäßen Bewirtschaftung das Ausbringen eines Laubanteils in Höhe von 30 Prozent erwartet. Doch könnte man diesen Teil erhöhen. Weiterhin könnte man Altbaumgruppen erhalten, Biotope schaffen, Erstaufforstungen vornehmen, einen blühenden Waldrand anlegen. All diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass der Wald als eine Ausgleichsfläche anerkannt werden kann.
Streuobstwiese als Ergänzung
Paulina Schmidt wies darauf hin, dass sie sich im Rahmen ihrer Facharbeit eingehend mit dem Marktrodacher Gemeindewald beschäftigt habe und sich dabei immer mit der Forsteinrichtung und der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen habe. Sie fasste zusammen: "Man könnte mit dem Wald als Ausgleich einen schönen Betrag für die Natur leisten!".
Seitens der Mandatsträger gab es einige Fragen. So wurde nach den Kosten und der restlichen Ausgleichsfläche gefragt. 10 bis 80 Cent müsse man bei der Schaffung von Ausgleichsflächen im Wald pro Quadratmeter rechnen, so Schmidt. Der Pflegeaufwand würde im Rahmen der Bewirtschaftung mit getätigt werden. Der fehlende Hektar Ausgleichsfläche für "Gries III" könnte beispielsweise durch das Anlegen einer Streuobstwiese geschaffen werden. Hier müsse man mit rund einem Euro pro Quadratmeter Grunderwerb bei einer landwirtschaftlich genutzten Fläche rechnen. Hinzu kämen rund 80 Cent pro Quadratmeter für die Bäume. Kontrolliert würde die Schaffung von Ausgleichsflächen durch das Landesamt für Umwelt, genauer durch die Untere Naturschutzbehörde.