Cafe-Bar Karibik: Debatte über Anzahl der Außenkonzerte für 2019 in Kronach läuft
Autor: Andreas Schmitt
Kronach, Dienstag, 16. Oktober 2018
Nach Anwohnerbeschwerden führt die Stadt Kronach vermittelnde Gespräche, um zu regeln, wie es mit der Cafe-Bar Karibik weitergehen soll.
Die Palmen hängen über die Gänge hinweg, Tische und Stühle stehen in kleinen Nischen. Der umbaute Innenhof der Cafe-Bar Karibik am Stadtgraben ist ein idyllischer Ort, der Besucher zum Abschalten und Entspannen einlädt.
Einigen Nachbarn jedoch ist das Freizeittreiben im Wohn-Mischgebiet ein Dorn im Auge - allen voran die Außenkonzerte, die in der "Karibik" im Sommer 2018 regelmäßig stattfanden. Nach Informationen der Redaktion stört sie vor allem die Lautstärke der Musik. Außerdem kritisieren sie, dass der Gartenbetrieb oft erst deutlich nach 22 Uhr ende.
Im Juli flatterte bei Cafe-Inhaber Martin Ludwig ein Brief eines Rechtsanwalts ins Haus. Der Inhalt des Schreibens: die Höchstzahl der erlaubten Außenveranstaltungen in der "Karibik" sei nun erreicht.
Mündliche Vereinbarung
"Schon im März gab es präventive Beschwerden beim Landratsamt, um die neue Sommersaison zu verhindern", erzählt Martin Ludwig. Seiner Aussage nach gab es in der Folge Gespräche mit den Behörden, bei denen man sich auf ein Maximum von 18 Außenveranstaltungen geeinigt habe. Ludwig spricht von einer mündlichen Vereinbarung.
Bernd Graf, Pressesprecher des Landratsamtes, erklärt: "Die gaststättenrechtliche Erlaubnis und die baurechtliche Genehmigung für die Nutzungserweiterung wurden durch das Landratsamt erteilt. Dabei wird aufgrund der Vorgaben der TA-Lärm (Anm. d. Red.: siehe Regelungen unten) für den regulären Betrieb in der Regel festgelegt, dass die Außenbewirtung ohne Musikdarbietungen erfolgen und um 22 Uhr enden soll. Die zuständige Gemeinde kann über diesen Rahmen hinaus Einzelveranstaltungen zulassen und dies mit weiteren Regelungen verbinden."
Stadt: keine Genehmigung erteilt
"Es wurde bislang keine schriftliche Genehmigung erteilt", schreibt Dieter Krapp, Sachgebietsleiter öffentliche Sicherheit und Ordnung, unserer Redaktion. Bei einem Gespräch am 27. Juli habe man Martin Ludwig lediglich rechtliche Voraussetzungen erläutert. Fände die TA-Lärm Anwendung, so Krapp, dürfte es in der Cafe-Bar an zehn, laut Freizeitlärm-Richtlinie an 18 Tagen Außenkonzerte geben. "Eine rechtsverbindliche mündliche Genehmigung wurde nicht erteilt. Eine solche wäre auch nicht möglich."
Ein Blick zurück: Im Juli 2017 hatte der Bauausschuss des Kronacher Stadtrates dem Antrag auf Nutzungserweiterung der Künstlergalerie Ambiente, die Ludwig seit vielen Jahren am Stadtgraben betreibt, gegen die Stimme von Wolfgang Hümmer (CSU) zugestimmt.