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Cafe-Bar Karibik: Debatte über Anzahl der Außenkonzerte für 2019 in Kronach läuft


Autor: Andreas Schmitt

Kronach, Dienstag, 16. Oktober 2018

Nach Anwohnerbeschwerden führt die Stadt Kronach vermittelnde Gespräche, um zu regeln, wie es mit der Cafe-Bar Karibik weitergehen soll.
Wie oft darf der Außenbereich der Cafe-Bar Karibik am Kronacher Stadtgraben für Außen-Veranstaltungen öffnen? Dies sollen Gespräche zwischen Stadt, Inhaber und Anwohnern klären. Foto: Andreas Schmitt


Die Palmen hängen über die Gänge hinweg, Tische und Stühle stehen in kleinen Nischen. Der umbaute Innenhof der Cafe-Bar Karibik am Stadtgraben ist ein idyllischer Ort, der Besucher zum Abschalten und Entspannen einlädt.

Einigen Nachbarn jedoch ist das Freizeittreiben im Wohn-Mischgebiet ein Dorn im Auge - allen voran die Außenkonzerte, die in der "Karibik" im Sommer 2018 regelmäßig stattfanden. Nach Informationen der Redaktion stört sie vor allem die Lautstärke der Musik. Außerdem kritisieren sie, dass der Gartenbetrieb oft erst deutlich nach 22 Uhr ende.

Im Juli flatterte bei Cafe-Inhaber Martin Ludwig ein Brief eines Rechtsanwalts ins Haus. Der Inhalt des Schreibens: die Höchstzahl der erlaubten Außenveranstaltungen in der "Karibik" sei nun erreicht.

Mündliche Vereinbarung

"Schon im März gab es präventive Beschwerden beim Landratsamt, um die neue Sommersaison zu verhindern", erzählt Martin Ludwig. Seiner Aussage nach gab es in der Folge Gespräche mit den Behörden, bei denen man sich auf ein Maximum von 18 Außenveranstaltungen geeinigt habe. Ludwig spricht von einer mündlichen Vereinbarung.

Bernd Graf, Pressesprecher des Landratsamtes, erklärt: "Die gaststättenrechtliche Erlaubnis und die baurechtliche Genehmigung für die Nutzungserweiterung wurden durch das Landratsamt erteilt. Dabei wird aufgrund der Vorgaben der TA-Lärm (Anm. d. Red.: siehe Regelungen unten) für den regulären Betrieb in der Regel festgelegt, dass die Außenbewirtung ohne Musikdarbietungen erfolgen und um 22 Uhr enden soll. Die zuständige Gemeinde kann über diesen Rahmen hinaus Einzelveranstaltungen zulassen und dies mit weiteren Regelungen verbinden."

Stadt: keine Genehmigung erteilt

"Es wurde bislang keine schriftliche Genehmigung erteilt", schreibt Dieter Krapp, Sachgebietsleiter öffentliche Sicherheit und Ordnung, unserer Redaktion. Bei einem Gespräch am 27. Juli habe man Martin Ludwig lediglich rechtliche Voraussetzungen erläutert. Fände die TA-Lärm Anwendung, so Krapp, dürfte es in der Cafe-Bar an zehn, laut Freizeitlärm-Richtlinie an 18 Tagen Außenkonzerte geben. "Eine rechtsverbindliche mündliche Genehmigung wurde nicht erteilt. Eine solche wäre auch nicht möglich."

Ein Blick zurück: Im Juli 2017 hatte der Bauausschuss des Kronacher Stadtrates dem Antrag auf Nutzungserweiterung der Künstlergalerie Ambiente, die Ludwig seit vielen Jahren am Stadtgraben betreibt, gegen die Stimme von Wolfgang Hümmer (CSU) zugestimmt.

Allerdings äußerten die Räte schon damals Bedenken, weil die Nutzungserweiterung bereits vor der Sitzung realisiert wurde. Denn die "Karibik", so bestätigt auch Ludwig, öffnete bereits im April 2017 ihre Tore.

"Gar nicht so genau mitgezählt"

Als der Rechtsanwalts-Brief im Juli 2018 bei ihm ankam, war Ludwig überrascht. "Ob ein Konzert innen oder außen stattfindet, entscheidet sich nach Wetterlage.Ich habe gar nicht so genau mitgezählt." Auch sei unklar, ob drei Open-Air-Kinoabende mitzählen. "Zwei Konzerte musste ich danach absagen. Das Wetter war zu schön."

Martin Ludwig betont, dass er alle Veranstaltungen im Vorfeld bei der Stadt schriftlich angemeldet habe, was Dieter Krapp bestätigt. Ludwig hofft nun auch für 2019 auf 18 Außen-Veranstaltungen. "Ich will das geklärt wissen und brauche eine definitive Aussage."

Auch die Stadt hat einen geordneten Rahmen als Ziel. Krapp schreibt: "Es werden derzeit vermittelnde Gespräche mit Inhaber und Anwohnern geführt, um eine Lösung zu finden, die dem Anwohnerschutz Rechnung trägt, aber auch eine gewisse Anzahl von Musik-Events ermöglicht. Dabei sind wir sind auf einem guten Weg."

Für die Open-Air-Kinoabende hat Martin Ludwig eine Idee, um Lärm zu vermeiden. "Wir wollen mit Kopfhörern via Bluetooth arbeiten." Und in Richtung der Nachbarn sagt Ludwig. "Ich hoffe, dass sie selbst mal kommen und Spaß haben."

Einige eventuell relevante Regelungen in dem Fall

TA-Lärm Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm soll vor Gesundheitsschäden schützen. In Mischgebieten liegt der Dezibel-Grenzwert von 6 bis 22 Uhr bei 60, nachts bei 45 Dezibel. Die Richtlinie sieht "seltene Ereignisse" an zehn Tagen pro Jahr vor. Dann gelten tagsüber 70 und nachts 55 Dezibel.

Freizeitlärm-Richtlinie Sie gilt zum Beispiel für Volksfeste oder Schwimmbäder, aber auch für Rockkonzerte oder Diskotheken. Ausnahmen können laut dieser Vorschrift an 18 Tagen pro Jahr genehmigt werden. Die Lautstärke darf dann tagsüber 90 und nachts 65 Dezibel sein.

Bayerische Biergartenverordnung Sie besagt, dass eine Bewirtung im Freien bis 23 Uhr erlaubt ist. Allerdings nur für "eine traditionelle Betriebsform, die den Verzehr mitgebrachter Speisen erlaubt."