Brücken bauen wo es geht
Autor: Karl-Heinz Hofmann
Kronach, Freitag, 24. April 2015
Der Kronacher Bau-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss will auch solchen Bauwerbern eine Chance geben, deren Bauanfragen von der Verwaltung her eindeutig nicht positiv beschieden werden können.
Auch in der jüngsten Sitzung des Bau-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschusses des Stadtrates Kronach lag die Brisanz in Bauvoranfragen, denen nach dem Gesetz und nach dem Bebauungsplan das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden könnte.
Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein sprach schon zu Beginn der Sitzung von sensibler Thematik, die man zu diskutieren habe. Rege Diskussionen im Ausschuss zeigten, man sich viele Gedanken macht und auch solchen Bauwerbern eine Chance geben will, deren Bauanfrage von der Verwaltung her eindeutig nicht positiv beschieden werden können.
Es lagen vier Anfragen auf Vorbescheid vor, bei denen auf Vorschlag von Stadtplaner Daniel Gerber kein gemeindliches Einvernehmen erteilt werden kann.
Bei zwei Vorbescheiden auf Wohnhausneubau mit Garage in Wüstbuch wurde nach längerer Diskussion mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen versagt. In beiden Fällen liegt das Bauvorhaben im Außenbereich und würde zu einer Erweiterung der Splittersiedlung Wüstbuch führen. Das soll vermieden werden, sagte der Stadtplaner und der Mehrheit der Räte sah das genauso.
Keinen Präzedenzfall schaffen
Anders bei zwei weiteren Fällen. Auch der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Gehülz liegt im Außenbereich. Seine Genehmigung würde zu einer städtebaulichen Fehlentwicklung führen, ein Präzedenzfall sei zu vermeiden, war die Ansicht der Verwaltung. Die Ausschussmitglieder erteilten jedoch mehrheitlich das Einvernehmen, so dass der Bauherr einen Bauantrag stellen kann.
Ähnlich verhielt es sich beim Vorbescheid auf Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Bereich Seelacher Berg. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert. Eine weitere bandartige Entwicklung entlang der Straße in die freie Landschaft ist zu vermeiden, deshalb sollte im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortsteiles Seelach das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden, so die Vorgabe von Stadtplaner Daniel Gerber.
Aber auch hier wurde entschieden, dass für diese Baumaßnahme ein Bauantrag eingereicht werden kann. Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Pkw Doppelgarage, Nähe Geiersgraben, in Gehülz wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt, ebenso einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus im Dobersgrund.
Erneut lag ein Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Pkw-Garage in Gundelsdorf, vor. Die Pläne weichen in einigen Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab, für diese Abweichungen werden Befreiungen erteilt.
Für Diskussionen sorgte der Antrag auf Anbringung von Werbeanlagen der Rossmann GmbH im Hammermühlweg 2a. Während Wolfgang Hümmer (CSU) durchaus Verständnis für die beantragten Werbeanlagen (Fahnen und Pylon sowie zwei Schriftzüge, zeigte, stimmte die Mehrheit dem Antrag von Stadtplaner Daniel Gerber auf reduzierte Werbeanlagen zu.
Dem Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Bahnhofstraße stand das Gremium positiv gegenüber. Für die vorgesehene Fassadenöffnung im Erdgeschoss (Nordfassade) Eingangstür/Laden/Schaufenster wird eine mit dem bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (in Bezug auf Materialwahl, Proportionen und Gliederung) abzustimmende Detailplanung empfohlen, heißt es im Beschluss.
Wolfgang Hümmer fragte nach einer Baumaßnahme einer Photovoltaikanlage unterhalb der Festung Rosenberg. "Die habe ich in dem dem Stadtrat vorgelegten Bauplan vermisst. Wie hängt das zusammen, dass jetzt eine PV-Anlage entstehen soll?"
Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein informierte, dass diese Anlage nicht Bestandteil der Baugenehmigung gewesen sei und verwies auf die Zuständigkeit des Landratsamtes als Genehmigungsbehörde.
Daniel Gerber ergänzte, im Ensemblebereich der Stadt, in dem sich diese Baumaßnahme befindet, seien keine Photovoltaikanlagen zulässig. Zum Verständnis erklärte er, dass die Stadt ohnehin keine Baugenehmigungsbehörde sei.
Winfried Lebok regte eine Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich an. Karl H. Fick (SPD) meldete dagegen Bedenken an. "Wir haben ohnehin einen Boom ,raus aus der Innenstadt' und wir sollten alles versuchen, um die Innenstadt weiter zu beleben, um Leute im Innenbereich der Stadt zu halten." Eine Gestaltungssatzung oder Leitlinie könne er daher nicht unterstützen.