Fahrlässige Brandstiftung: 48-Jähriger löscht nur in der Kneipe richtig

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Der Brand eines Mehrfamilienhauses in Küps Mitte Dezember wurde durch fahrlässige Brandstiftung verursacht. Das ist das Ergebnis einer Hauptverhandlung des Kronacher Amtsgerichts vom Donnerstagvormittag. Foto: Ferdinand Merzbach
Der Brand eines Mehrfamilienhauses in Küps Mitte Dezember wurde durch fahrlässige Brandstiftung verursacht. Das ist das Ergebnis einer Hauptverhandlung des Kronacher Amtsgerichts vom Donnerstagvormittag.  Foto: Ferdinand Merzbach

Wegen fahrlässiger Brandstiftung wurde ein 48-Jähriger verurteilt, der mit brennender Zigarette in der Hand im Bett einschlief.

Müde und mit einer brennenen Zigarette in der Hand - so hat sich in der Nacht zum 11. Dezember 2015 ein 48-Jähriger in Küps in sein Bett gelegt. Die Folge: Er schlief ein, verursachte ein Feuer, das seine Wohnung unbewohnbar machte, und auch Treppenhaus sowie Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses in der Straße "Am Rathaus" in Mitleidenschaft zog.

Zwischenzeitlich hatte der Hartz IV-Empfänger den Brand seiner Matratze zwar vermeintlich gelöscht, beging anschließend aber einen folgenschweren Fehler. Als er zum Lüften die Schlafzimmerfenster öffnete - während er in der Küche erneut rauchte - wurde die Glut durch die Sauerstoffzufuhr angefacht. Qualm und Flammen bahnten sich ihren Weg, die gerufenen Feuerwehren waren im Großeinsatz und die Durchfahrtstraße musste bis zum nächsten Vormittag gesperrt werden.


Fahrlässiges Verhalten

Dass es sich dabei um fahrlässige Brandstiftung handelte, darin waren sich am Donnerstag in der öffentlichen Hauptverhandlung am Kronacher Amtsgericht alle Beteiligten einig. Unterschiedliche Auffassungen gab es lediglich bezüglich des Strafmaßes.

"Mein Mandant ist geständig und sieht sein Fehlverhalten ein", argumentierte Friedrich Fricke. Der Rechtsanwalt des Angeklagten forderte eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen. Und blieb damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der bei 150 Tagessätzen lag. "Es ist ein großer Schaden entstanden, es wurden andere Menschen gefährdet und bislang nur geringe Beträge zur Wiedergutmachung gezahlt", sagte Rechtsreferendarin Haderlein.

Richter Hendrik Wich entschied sich für die goldene Mitte und verurteilte den Mann zu 100 Tagessätzen á 15 Euro. Zusätzlich trägt er die Kosten des Verfahrens. "Der Angeklagte hätte wissen müssen, dass das in die Hose gehen kann", sagte der Richter. In seiner Urteilsbegründung erwähnte er zugunsten des Angeklagten, dass dieser umgehend alle Mitbewohner des Hauses alarmierte, sodass keiner verletzt wurde. Auch das Geständnis des 48-Jährigen wertete der Richter positiv, umschrieb die Art und Weise, wie der Angeklagte dieses abgab, aber mit dem Begriff "Wurschtigkeit".


Alkoholprobe erst nach Einkehr

Einen weiteren Kommentar äußerte Wich bezüglich des Verhaltens des Angeklagten in der Brandnacht. "In der Kneipe wurde dann richtig gelöscht", kommentierte der Richter die Tatsache, dass der Angeklagte noch in der Brandnacht eine Küpser Gaststätte aufsuchte und dort nach eigenen Angaben "auf den Schock" drei bis vier Weizenbier und zwei bis drei Jägermeister trank. Erst danach wurde bei ihm eine Alkoholprobe durchgeführt, die eine Blutkonzentration von 1,4 Promille ergab. Ob der 48-Jährige bereits alkoholisiert war, als es zum Brand kam, oder sich der Messwert ausschließlich durch die nächtliche Einkehr ergab, konnte während der Verhandlung ebenso nicht geklärt werden wie die exakte Schadenssumme.

Richter Wich: "Um die Verfahrenskosten nicht in die Höhe zu treiben, verzichten wir auf einen Gutachter." Obwohl das Gericht davon ausging, dass diese Summe wohl zu gering sei, folgte es den in der Brandnacht eingesetzten Polizeibeamten, die spontan 30 000 schätzten. Von mehr als 100 000 Euro sprach hingegen der Vermieter, der auf seinen Kosten wohl sitzenbleiben wird, da das 1924 errichtete Haus nicht versichert war ("Ich bin wegen des Alters des Gebäudes überall abgeblitzt.") und der Angeklagte wegen seiner angespannten finanziellen Situation keine größeren Zahlungen leisten kann.

Zwar hatten die beiden Männer zur Wiedergutmachung einen Betrag von 50 Euro pro Monat vereinbart. "Er hat aber nur zweimal gezahlt", sagte der Vermieter, der in der Verhandlungspause dennoch ein gutes Verhältnis zu seinem langjährigen Mieter pflegte.