Bewährung für 22-jährigen Kronacher
Autor: Friedwald Schedel
Kronach, Donnerstag, 29. Sept. 2016
Wegen zweier versuchter Automatenaufbrüche und gefährlicher Körperverletzung wurde ein junger Mann verurteilt.
Den Bahnhofsbereich der Kreisstadt sollte ein 22-Jähriger in Zukunft meiden, denn der bringt ihm nur Probleme mit der Justiz. Am Donnerstag wurde er zu einer einjährigen Freiheitsstrafe - ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung - verurteilt, obwohl er seit vier Jahren in immer kürzeren Intervallen vor Gericht vorstellig werden muss. Letzte Mahnung also von Richter Hendrik Wich, der dem jungen Mann auch noch 60 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegte und einen Bewährungshelfer zur Seite stellte.
Immer wieder geht es um die gleichen Delikte: Körperverletzung und Diebstahl. So auch diesmal: Ende Oktober vergangenen Jahres hatte der Angeklagte versucht, abends Automaten aufzubrechen: einen für Süßigkeiten im Bahnhof, einen für Zigaretten in der Bahnhofsstraße. Mit von der Partie war ein Kumpel, dem er ebenfalls nicht mehr über den Weg laufen sollte, weil der nur Schnapsideen im Kopf hat. Wegen ihres dilettantischen Vorgehens scheiterten beide kläglich.
Was wollten sie mit dem gestohlenen Hammer?
Mehr Erfolg hatten sie wenig später, als sie aus einer Scheune einen Schlosserhammer im Wert von zehn Euro stahlen. Was sie denn damit anfangen wollten, wollte Richter Wich wissen. Die Wohnung renovieren oder die widerspenstigen Süßigkeiten- bzw. Zigarettenautomaten bearbeiten? Dazu kam es nicht, weil ein Bekannter der beiden gescheiterten Automatenknacker, der sie kurz vor den Taten traf, die Polizei einschaltete. Aus war's damit mit dem nächtlichen Beutezug durch Kronach.Der zweite Vorwurf von Staatsanwalt Michael Koch wog schwerer: gefährliche Körperverletzung. Das lief so ab: Der 22-Jährige stand auf der Bahnhofstreppe, also dem Ort, den er künftig besser nicht aufsuchen sollte, und rauchte eine Zigarette mit Kräutermischung. Ein 16-Jähriger und eine gleich alte junge Dame kamen vorbei und wollten eine Zigarette schnorren. Der 22-Jährige ließ sie an der Kräutermischung teilhaben. Mit fataler Wirkung! Beide Jugendliche kollabierten, fielen in Ohnmacht, mussten in die Klinik gebracht werden. Dabei hatten sie den Angeklagten vor dem Genuss der Zigarette gefragt, ob "da was drin" sei, denn sie kannten den 22-Jährigen als Drogenkonsumenten.