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Baurecht für die Ortsumgehung von Zeyern


Autor: Veronika Schadeck

Zeyern, Mittwoch, 08. Oktober 2014

Der Sportverein DJK/SV Zeyern-Roßlach im Kreis Kronach hat verschiedene Klagen in Zusammenhang mit dem geplanten Straßenbau laufen. Mit der jüngsten Entscheidung des Vereins kommt das Projekt nun aber einen Schritt voran.
Wie lange rollen die Lastwagen noch durch Zeyern? Für die Umgehung herrscht mittlerweile Baurecht. Foto: Archiv/Barbara Herbst


Er hat gegen das Planfeststellungsverfahren in Sachen Ortsumgehung geklagt, klagt noch wegen der Kündigung seines Pachtvertrages für den Sportplatz durch die Marktgemeinde Marktrodach und bringt nun ein Entschädigungsverfahren ins Spiel. Die Rede ist vom Sportverein DJK/SV Zeyern-Roßlach.

Doch mit seiner jüngsten Entscheidung hat eben dieser dazu beigetragen, dass die geplante Ortsumgehung in Zeyern einen Schritt weiter vorankommt, dass es für diese Baurecht gibt. Der DJK/SV Zeyern-Roßlach wird nämlich kein weiteres Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht ergreifen.

Zum Hintergrund: Am 24. Juli wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer mündlichen Verhandlung im Marktrodacher Rathaus die Klage des DJK/SV Zeyern gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Zeyern ab. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Es hieß damals, dass der Baubeginn nun auch davon abhänge, ob der Kläger gegen das Nichtzulassen der Revision Einspruch erhebe.

Nun fand am Dienstagabend eine nichtöffentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung des DJK/SV Zeyern-Roßlach statt. Dabei ging es um den aktuellen Sachstand zur weiteren Klage gegen die Kündigung des Pachtvertrages und um einen Ausblick auf den weiteren Verlauf des Entschädigungsverfahrens. Und es ging eben auch um die Frage, ob man Einspruch wegen des Nichtzulassens einer Revision in Bezug auf die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesene Klage gegen das Planfeststellungsverfahren erhebt.
Nachdem Rechtsanwalt Stefan Kollerer die Erfolgsaussichten erläutert hatte - so geht es aus einer Pressemitteilung hervor -, haben sich die Mitglieder des Vereins einstimmig gegen die Erhebung eines Einspruchs ausgesprochen.

Wie geht es weiter?

Was das nun für den Bau der Ortsumgehung bedeutet? Es bestehe zwar Baurecht, aber solange seitens des Bundesverkehrsministeriums kein grünes Licht für einen Baubeginn gegeben werde, könne man auch nicht mit dem Bau loslegen, erklärt der Leiter des Staatlichen Bauamtes Bamberg, Servicestelle Kronach, Jürgen Woll, auf Nachfrage unserer Zeitung den Sachstand. Er hofft aber, dass noch in diesem Jahr zumindest vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Vorgriff auf die Straßenbaumaßnahme durchgeführt werden können. Das könnte zum Beispiel das Anlegen von Feuchtflächen zur Erhaltung der Artenvielfalt sein. Wenn alles nach Plan läuft und die Finanzierung gesichert ist, könnte im Frühjahr kommenden Jahres der Spatenstich für die Ortsumgehung Zeyern erfolgen, steckt Woll den zeitlichen Rahmen ab.

Dass vorgezogene Naturschutzmaßnahmen noch im Spätherbst und im Winter in Angriff genommen werden können, davon geht Bundestagsabgeordneter Hans Michelbach (CSU) aus. Er weist darauf hin, dass, bevor Finanzmittel zugesagt werden können, erst eine Rechtssicherheit für das Baurecht vorhanden sein müsse.
Am Mittwoch habe er - nach Bekanntwerden des Beschlusses des DJK/SV - ein Schreiben sowohl an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt als auch an den Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann verfasst und gefordert, dass bei der nächsten Projektabstimmung zwischen dem Bund und dem Land Bayern die Ortsumgehung Zeyern berücksichtigt wird.

Sowohl er, als auch Landtagsabgeordneter Jürgen Baumgärtner (CSU) werten die Entscheidung der Mitglieder als gutes Zeichen. Wobei, so Baumgärtner, das Ganze schon ein Trauerspiel gewesen sei, das weder Zeyern noch dem Sportverein "gut zu Gesicht gestanden hat". Zudem müsse man sich auch die Frage stellen, ob hinter diesen Klagen in der Tat der Sportverein stecke oder dieser nur vorgeschoben werde. "Ich atme auf, dass endlich Baurecht da ist", kommentiert Bürgermeister Norbert Gräbner (SPD) die Entscheidung des Sportvereins.

Was ist mit anderen Verfahren?

Mit der jüngsten Entscheidung der Sportvereins-Mitglieder wurde zwar Baurecht geschaffen, die Klage gegen die Kündigung des Pachtvertrages für das Sportgelände durch die Gemeinde Marktrodach sowie das Entschädigungsverfahren laufen aber weiter. Der Verein habe von der Gegenseite seit der Verhandlung am 24. Juli noch kein Angebot erhalten, sagt Kassier Martin Engelhard. Damals hatte der Vizepräsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, Erwin Allesch, das Sportheim als den Knackpunkt bezeichnet und einen Vergleich vorgeschlagen, nämlich dahingehend, dass der DJK/SV Zeyern-Roßlach mit Sportheim und Parkplätzen abgefunden wird. Zuvor sei allerdings die Rede davon gewesen, dass der Verein einen neuen Sportplatz, eine Verpflegungsstation und Umkleidekabine im Wert von insgesamt etwa 300 000 Euro erhalten solle.

Wie es nun mit den beiden offenen Punkten "Klage gegen die Kündigung des Pachtvertrages" und "Entschädigungsverfahren" weitergeht? Deren Ausgang wertet Bürgermeister Norbert Gräbner als "vollkommen offen". Doch was die Klage gegen die Kündigung des Pachtvertrages betrifft, steht mittlerweile immerhin der Verhandlungstermin fest: Dienstag, 28. Oktober, am Kronacher Amtsgericht.