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Anwohner am Rainberg hoffen auf Messung


Autor: Franziska Rieger

Hain, Mittwoch, 14. Juni 2017

Am Samstag wird der Windpark Hain-Ost eingeweiht. Der Betreiber des Windparks hat sich dazu bereit erklärt, die Lautstärke der Anlagen zu prüfen.
Ob die Windräder bei Hain tatsächlich zu laut sind, soll ein unabhängiger Gutachter mit einer Lärmmessung prüfen. Foto: Franziska Rieger


Am Samstag wird der Windpark Hain-Ost offiziell eingeweiht. Nicht für alle ist das ein Freudentag. "Besonders schlimm ist es Nachts", sagt Manfred Teichmann. Er wohnt nur rund einen Kilometer von den Rädern entfernt. "Ich würde gerne wissen, was die feiern", sagt Helmut Schiffner, der in Hain den Schlosshof besitzt. Zusammen mit Anwohnern und Windparkgegner hält er am Samstag eine Art Gegenveranstaltung ab. Denn er und einige Anwohner vermuten: Der Windpark wurde nicht ordnungsgemäß genehmigt.

Ende September 2014 ist der Windpark genehmigt worden. Seit November 2014 gilt in Bayern die sogenannte 10H-Regelung. Windkraftanlagen müssen seitdem einen Mindestabstand vom zehnfachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten. "Ich glaube, dass da etwas nicht passt", sagt Schiffner. Von Anfang an habe es Gerüchte gegeben, dass der Antrag nicht fristgerecht beim Landratsamt Kronach eingereicht worden sei.

Nach seinen Kenntnissen sei die Frist für die Abgabe der Unterlagen im Februar 2014 abgelaufen. Dass die Unterlagen vollständig waren, bezweifelt Schiffner. "Das ist besonders bitter, weil sich die Leute am Rainberg auf die 10H-Regelung verlassen haben", sagt Schiffner. Er hofft deshalb auf die Petition an den bayerischen Landtag, in der Anwohner eine Lärmmessung fordern.

Weil die Gerüchte um eine nicht fristgerechte Genehmigung immer lauter werden, soll das in der Petition an den bayerischen Landtag mit behandelt werden. "Es steht im Raum, ob bei der ein oder anderen Formalie alles fristgerecht abgelaufen ist", sagt der Kronacher CSU-Landtagsabgeordnete Jürgen Baumgärtner. Laut Baumgärtner soll die Petition noch vor der Sommerpause Ende Juli behandelt werden. "Die Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, dass diese hässlichen Vorwürfe untersucht werden", sagt Baumgärtner. Dazu müsse die ganze Historie des Windparks noch einmal beleuchtet werden.

Der Betreiber der Windanlage, die Stadtwerke Ingolstadt, wehrt sich gegen solche Vorwürfe. Christian Fleißner, Prokurist der SWI Windpark Hain-Ost GmbH, teilt mit, dass drei Referenzmessungen für den verbauten Anlagentyp an anderen Standorten in Deutschland durchgeführt wurden. Dadurch seien durch die Betreibergesellschaft alle nötigen Auflagen erfüllt. "Nach wie vor gehen wir davon aus, dass alle Vorgaben eingehalten werden", sagt Fleißner.


Ein Windrad wird geprüft

Um den betroffenen Bürgern entgegenzukommen, hat Landrat Klaus Löffler kürzlich veranlasst, dass seine Behörde Gespräche mit dem Anlagenbetreiber aufnimmt. Durch die Messung soll geprüft werden, ob die genehmigten Schallemissionen eingehalten werden. Das teilt das Landratsamt Kronach mit.

Mit Erfolg: Der Betreiber bietet dem Landratsamt freiwillig an, den Schallpegel eines Windrades zu prüfen. Ein unabhängiger Schallgutachter misst an einem Windrad. An welchem, darf das Landratsamt entscheiden. "Derartige Messungen sind sehr teuer, selbst diese begrenzte Messung an einer Anlage und einem repräsentativen Immissionspunkt kostet einen fünfstelligen Betrag, zuzüglich der in Verbindung mit der Messung entstehenden Ertragsausfälle", sagt Fleißner. Damit das Ergebnis nicht verfälscht wird, müssen die anderen vier Anlagen still stehen, wie Fleißner berichtet. In Abstimmung mit dem Landratsamt und einem unabhängigen Schallgutachter soll jetzt festgelegt werden, wo und wann diese Messungen am sinnvollsten stattfinden können.

Dies wird voraussichtlich in den Herbstmonaten erfolgen, weil für diese Zeit die geeigneten Wind- und Umgebungsbedingungen zu erwarten sind, wie das Landratsamt Kronach berichtet. Aus dem Messergebnis am Kontrollmesspunkt wird berechnet, ob an den Immissionsorten die zulässigen Lärmwerte eingehalten werden. Am Kontrollmesspunkt sollen außerdem die Geräusche der Windräder auf Impuls- und Tonhaltigkeit (wie Quietschen) geprüft werden.

Dass bei der Messung nur ein Windrad läuft, versteht Matthias Renner, Vorstand der Jagdgenossenschaft Hain, nicht. Er setzt sich vor allem für die Belange der Jäger ein, die bei der Jagd unter dem Rotorenlärm leiden. "Das muss man hinterfragen, das kann nicht rechtens sein", sagt Renner.

Falls die Werte bei der Messung tatsächlich zu hoch sind, hofft Renner, dass die Windräder gedrosselt werden. Seiner Meinung nach müsse es nicht generell so sein, dass ein Windrad laut ist und die Anwohner stört. "Im Moment sind die Anlagen hörbar zu laut", findet Renner.


Vorerst keine Drosselung

Bis zum Herbst wird sich an der Lautstärke der Windräder nichts ändern. "Nach wie vor gehen wir davon aus, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Eine Drosselung ohne den Nachweis, dass der erlaubte Schallpegel übertroffen wird, ist für uns daher keine Option", sagt Fleißner. Sollte die Messung ergeben, dass die Anlagen tatsächlich zu laut sind, werden mit dem Hersteller geeignete Maßnahmen zur Reduktion des Schallpegels getroffen.