Am Donnerstag musste sich ein 72-jähriger Mann aus Kronach vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Richter Markus Läger stellte das Verfahren ein. Der Angeklagte muss an den Geschädigten 700 Euro Schmerzensgeld bezahlen und 800 Euro an den BRK-Kreisverband Kronach.
Der Rentner soll im Dezember vergangenen Jahres auf den Geschädigten mit einem Regenschirm zugelaufen sein, dessen Spitze sich gegen den Körper des Geschädigten richtete. Er soll versucht haben, den Geschädigten damit zu stechen.
Es gelang dem Geschädigten jedoch, durch eine Ausweichbewegungen nicht von dem Schirm getroffen zu werden. Bei dieser Ausweichbewegung stürzte der Geschädigte zu Boden, wobei er sich Verletzungen an der Achillessehne des linken Fußes zuzog. "Ich habe den Schirm mit der linken Hand abgewehrt, dabei bin ich ausgerutscht und gestürzt" berichtete er. Durch die Folgen seiner Verletzungen, die in der Frankenwaldklinik behandelt wurden, musste er über vier Monate mit einer Gehhilfe laufen. Folgeschäden erlitt er keine.
Trennung nicht verkraftet Der Angeschuldigte wurde daher beschuldigt, "unmittelbar angesetzt zu haben um eine andere Personen mittels eines gefährlichen Werkzeugs körperlich an der Gesundheit geschädigt zu haben".
Der Grund des Streits zwischen dem Angeklagten und dem Nebenkläger beruht wohl darauf, dass der Nebenkläger, ein 43-jähriger Mann, die Tochter des Angeklagten nach jahrelanger Beziehung betrogen hat, was der Angeklagte nicht verkraftet hat. "Wir sind zwei erwachsene Leute. Ich und meine ehemalige Lebensgefährtin verstehen uns, haben kein Problem miteinander", drückte der Nebenkläger sein Unverständnis gegenüber dem Verhalten des Rentners aus, denn für ihn ist die Sache mit der Trennung bereinigt.
"Ich war in der oberen Stadt, da kam er und hat meinen Schirm zerbrochen und auf die Straße geworfen", schilderte der Angeklagte
die Situation. Im Lauf der Verhandlung aber stellte sich heraus, dass der Angeschuldigte wohl zur Selbstjustiz griff. So ist er über einen längeren Zeitraum immer wieder vor dem Anwesen, in dem der Nebenkläger und seine jetzige Lebensgefährtin wohnen, aufgetaucht, um ihm aufzulauern und ihn zu beschimpfen. Mit dem Ziel: "Damit er weiß, was er gemacht hat."
Auf dem Gehsteig aufgelauert Für die Staatsanwaltschaft war es schwer nachzuvollziehen, warum der Angeklagte den Aufwand betrieben hat, rund alle drei Wochen vor dem Haus des 43-Jährigen und seiner Lebensgefährtin auf dem Gehsteig zu warten und dem Nebenkläger aufzulauern. Denn auf die Frage, ob der Angeklagte dem Nebenkläger nachstellte, weil er wollte, dass er zu seiner Tochter zurückkommt, wehrte der Rentner vehement ab.